12899/J XXV. GP
Eingelangt am 28.04.2017
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Chlorgasanlage Jörgerbad
Die Anfragebeantwortung 11194/AB vom 31.03.2017 zu 11530/J (XXV.GP) betreffend Bäderhygiene im Jörgerbad brachte folgendes vorläufiges Ergebnis:
Bei der Überprüfung am 22. August 2016 wurden nachstehende Mängel festgestellt: Der Befund über die Überprüfung der Chlorgasanlage fehlte, dadurch wurde der Bestimmung des § 13 Abs. 1 Bäderhygienegesetz (BHygG) iZm § 9 Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012) nicht entsprochen. Es wurden schwarze Verfärbungen der Sitzbänke der Herrensaunakabine und Rohholzsitzbank vor der Damensaunakabine festgestellt, dadurch wurde den Bestimmungen der §§ 88 und 91 Abs. 1 BHygV 2012 nicht entsprochen.
Der Befund über die Überprüfung der Chlorgasanlage wird von der Magistratsabteilung 44 (Betreiberin der Badeanlage) dem Magistratischen Bezirksamt übermittelt werden. Während der alljährlichen mehrwöchigen Betriebssperre wenige Wochen nach der Revision im Herbst wurden die Sitzbänke der Herrensaunakabine getauscht und die Rohholzsitzbank vor der Damensaunakabine lackiert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende
Anfrage
1) Welches Ergebnis hat der bisher ausstehende Befund über die Überprüfung der Chlorgasanlage durch die MA 44?
2) Wann wurde dieser übermittelt?
3) Welche Konsequenzen werden aus Sicht des Bäderhygienegesetzes und der Bäderhygieneverordnung gezogen?