12902/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Anpassung der AfA an die Bedürfnisse der einzelnen Branchen

 

 

Aufgrund der Änderungen im Bereich der Gebäudeabschreibungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (§ 8 Abs 1 iVm § 124b Z 283 EStG idF StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118) gilt für Wirtschaftsjahre mit Beginn 1.1.2016 ein vereinheitlichter Abschreibungssatz von bis zu 2,5 % pro Jahr. Ein niedrigerer AfA-Prozentsatz muss nicht angewendet werden, ein höherer AfA-Prozentsatz darf wiederum nur angesetzt werden, wenn eine kürzere Nutzungsdauer gutachterlich nachgewiesen wird. In der Praxis ist es jedoch so, dass abhängig von der Art der Nutzung teilweise gravierende Unterschiede bei der Abnutzung der einzelnen Gebäude entstehen können: Beispielsweise wird ein Gastronomiebetrieb mit der Zeit eine wesentlich raschere Abnutzung aufweisen als ein Bürogebäude. Eine Anpassung an die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Branchen wäre hier somit dringend notwendig.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Sehen Sie einen Verbesserungsbedarf beim derzeitigen System der generalisierten Abschreibungsdauer?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn ja, für welche Branchen im Speziellen?

4.    Wie sehen Ihre Optimierungsvorschläge diesbezüglich aus?

5.    Gibt es derzeit konkrete Pläne Ihrerseits zur Änderung bzw. Ergänzung der bestehenden Regelungen?

6.    Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?

7.    Wenn ja, wann kann mit der konkreten Umsetzung dieser Pläne gerechnet werden?

8.    Liegen Ihnen externe Umfragen, Studien, Gutachten etc. zur bestehenden Gesetzeslage vor?

9.    Wenn ja, welche sind dies im Detail?

10. Wie viele Verkürzungen der Abschreibungsdauer wurden seit der Änderungen im Bereich der Gebäudeabschreibungen genehmigt (Bitte um Auflistung nach genehmigten Prozentsätzen)?

11. Was waren die bis dato häufigsten Gründe für genehmigte Verkürzungen?