12915/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Zugangsvoraussetzungen zum reglementierten Waffengewerbe einschließlich des Waffenhandels

 

 

Die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Waffengewerbe einschließlich des Waffenhandels werden in der Waffengewerbe-Verordnung aufgrund § 18 Abs. 1 GewO normiert.

Liberalisierungs- und Entrümpelungsmaßnahmen in der Gewerbeordnung sind grundsätzlich zu begrüßen, jedoch sind dort jedenfalls Grenzen zu setzen, wo unter anderem Aspekte der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit, das Leben oder der Sicherheit etc. besondere Zugangsbeschränkungen erfordern.

Um feststellen zu können, ob die geltenden Zugangsvoraussetzungen zum Waffengewerbe insbesondere vor dem Hintergrund von Sicherheitsaspekten ausreichend oder hier Änderungen erforderlich sind stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren zur Erlangung der Gewerbeberechtigung für das reglementierte Waffengewerbe einschließlich des Waffenhandels das Vorliegen einer individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO festgestellt? Bitte um Auflistung nach Jahren und Bundesländern.

 

2.    Durch welche beigebrachten Beweismittel wurden jeweils die für die Gewerbeausübung des Waffengewerbes einschließlich des Waffenhandels erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen?

 

3.    In wie vielen Fällen wurde bei Feststellung einer individuellen Befähigung auf das Erfordernis einer einschlägigen Tätigkeit ganz oder teilweise verzichtet?

 

4.    In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren zur Erlangung der Gewerbeberechtigung für den Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition das Vorliegen einer individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO festgestellt? Bitte um Auflistung nach Jahren und Bundesländern.

 

5.    Durch welche beigebrachten Beweismittel wurden jeweils die für die Gewerbeausübung des Handels mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen?

 

6.    In wie vielen Fällen wurde bei Feststellung einer individuellen Befähigung auf das Erfordernis einer einschlägigen Tätigkeit ganz oder teilweise verzichtet?

 

7.    In wie vielen Fällen wurde in den letzten fünf Jahren zur Erlangung der Gewerbeberechtigung für den Handel mit militärischen Waffen und militärischer Munition das Vorliegen einer individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO festgestellt? Bitte um Auflistung nach Jahren und Bundesländern.

 

8.    Durch welche beigebrachten Beweismittel wurden jeweils die für die Gewerbeausübung des Handels mit militärischen Waffen und militärischer Munition erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen?

 

9.    In wie vielen Fällen wurde bei Feststellung einer individuellen Befähigung auf das Erfordernis einer einschlägigen Tätigkeit ganz oder teilweise verzichtet?

 

10. Ist es richtig, dass in einzelnen Fällen als Zugangsvoraussetzung zum reglementieren Gewerbe des Waffenhandels ein einwöchiger WIFI-Kurs als ausreichend anerkannt wurde?

 

11. Wenn ja, in wie vielen Fällen?

 

12. Sehen Sie unter anderem aus sicherheitspolitischer Sicht die Notwendigkeit einer Verschärfung der derzeitigen Zugangsvoraussetzungen zum reglementierten Waffengewerbe einschließlich des Waffenhandels?

 

13. Wenn ja, in welcher Form?

 

14. Wenn nein, warum nicht?