12916/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Nebenbeschäftigungen von Richtern des ASG- und des OLG Wien

 

Eine Nebenbeschäftigung ist jede Beschäftigung, die ein Richter außerhalb seines Dienstverhältnisses und einer allfälligen Nebentätigkeit ausübt.

 

Gemäß § 63 Abs. 2 RStDG darf ein Richter keine Nebenbeschäftigung ausüben, die der Würde seines Amtes widerstreiten oder die ihn bei Erfüllung seiner Dienstpflichten behindern oder die Vermutung der Befangenheit in Ausübung des Dienstes hervorrufen oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährden könnte. Im Zusammenhang mit der Ausübung von Nebenbeschäftigungen – ausgenommen wissenschaftliche Nebenbeschäftigungen – hat der Richter jeden Hinweis auf sein Richteramt zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass ein solcher Hinweis von anderer Seite unterbleibt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Richter waren in den Jahren 2012 bis einschließlich 2016 – aufgeschlüsselt nach Jahren – am Arbeits- und Sozialgericht Wien beschäftigt?

2.    Haben Richter des Arbeits- und Sozialgerichts Wien in den Jahren 2012 bis einschließlich 2016 – aufgeschlüsselt nach Jahren – Nebenbeschäftigungen ausgeübt?

3.    Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden hauptsächlich ausgeübt?

4.    Wenn ja, wie viele Richter des Arbeits- und Sozialgerichts Wien haben zumindest eine Nebenbeschäftigung ausgeübt (ersucht wird um Aufschlüsselung nach Art der ausgeübten Nebenbeschäftigung)?

5.    Wenn ja, wie viele Richter des Arbeits- und Sozialgerichts Wien haben mehr als eine Nebenbeschäftigung ausgeübt (ersucht wird um Aufschlüsselung nach Art und Anzahl der Nebenbeschäftigungen pro Richter)?

6.    Wurden von Richtern des Arbeits- und Sozialgerichts Wien in den Jahren 2012 bis einschließlich 2016 – aufgeschlüsselt nach Jahren – im Rahmen von Veranstaltungen (bzw. im Auftrag) der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt oder anderer Sozialversicherungsträger Nebenbeschäftigungen ausgeübt (zB. Vorträge oder Kurse gehalten)?

7.    Wenn ja, wie viele Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?

8.    Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?

9.    Wie viele Richter sind derzeit am Oberlandesgericht Wien als Berufungsrichter in Arbeits- und Sozialrechtssachen tätig?

10. Haben Berufungsrichter in Arbeits- und Sozialrechtssachen des Oberlandesgerichts Wien in den Jahren 2012 bis einschließlich 2016 – aufgeschlüsselt nach Jahren – Nebenbeschäftigungen ausgeübt?

11. Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden hauptsächlich ausgeübt?

12. Wenn ja, wie viele Berufungsrichter in Arbeits- und Sozialrechtssachen des Oberlandesgerichts Wien haben zumindest eine Nebenbeschäftigung ausgeübt (ersucht wird um Aufschlüsselung nach Art der ausgeübten Nebenbeschäftigung)?

13. Wenn ja, wie viele Berufungsrichter in Arbeits- und Sozialrechtssachen des Oberlandesgerichts Wien haben mehr als eine Nebenbeschäftigung ausgeübt (ersucht wird um Aufschlüsselung nach Art und Anzahl der Nebenbeschäftigungen pro Richter)?

14. Wurden von Berufungsrichtern in Arbeits- und Sozialrechtssachen des Oberlandesgerichts Wien in den Jahren 2012 bis einschließlich 2016 – aufgeschlüsselt nach Jahren – im Rahmen von Veranstaltungen (bzw. im Auftrag) der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt oder anderer Sozialversicherungsträger Nebenbeschäftigungen ausgeübt (zB. Vorträge oder Kurse gehalten)?

15. Wenn ja, wie viele Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?

16. Wenn ja, welche Nebenbeschäftigungen wurden ausgeübt?