12917/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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Anfrage

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend geschlechtergetrennte türkisch-nationalistische Demonstration unter Beteiligung eines Grünen Spitzenpolitikers

Am 2. Jänner 2017 informierte die Tageszeitung „Der Standard“ über eine in Vorarlberg von türkisch-nationalistischen und konservativ-islamischen Gruppen durchgeführte geschlechtergetrennte Demonstration, auf der verfügt wurde, Frauen mit einem Absperrband von Männern zu trennen.

„Was Demonstrationsteilnehmerinnen aus der Vorarlberger Friedens- und Grünenszene noch mehr als die üblichen türkischen Fahnen irritierte, war die Geschlechtertrennung bei der Kundgebung. Frauen bekamen einen durch ein Absperrband gekennzeichneten Sektor zugewiesen.

Grünen-Klubobmann Adi Gross, selbst Demoteilnehmer, reagierte mit einem offenen Brief an die Veranstalter, adressiert an Evren Akkuş, den Vorsitzenden der UETD Vorarlberg. Die Union Europäisch-Türkischer Demokraten – sie gilt als Lobbyorganisation der türkischen Regierungspartei AKP – hatte gemeinsam mit Atib, der größten muslimischen Organisation in Österreich – ebenfalls mit besten Verbindungen zur türkischen Regierung –, zur Demo aufgerufen.

Weitere Demoveranstalter waren die rechtsnationalen Organisationen AIF (Österreichische Islamische Föderation) und ATF (Türkische Föderation in Österreich), die Bosniakisch-Muslimische Gemeinschaft (BMZ) und laut Akkuş auch die syrische Community, die es aber als definierte Gruppe in Vorarlberg nicht gibt.[…]

Es ist zu befürchten, dass auch 2017 Anlässe für Friedens- und Solidaritätskundgebungen gegeben sein werden. Es liegt nun an der Zivilgesellschaft und den Vorarlberger Parteien, das Feld nicht islamischen Fundamentalisten und türkischen Nationalisten zu überlassen.

Und an den Behörden, genau hinzuschauen und hinzuhören. Da es an Türkisch und Arabisch sprechenden Personal bei der Polizei mangelt, dürfte es weiter schwierig bis unmöglich bleiben, antidemokratische, diskriminierende oder verhetzende Ansprachen und Parolen zu erkennen und entsprechend zu ahnden. Umso wichtiger wird die engagierte Intervention der Zivilgesellschaft für das demokratische Miteinander werden.“

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.         Ist Ihnen der beschriebene Sachverhalt bekannt?

2.         Wurden der Staatsanwaltschaft Anzeigen wegen im Zuge der Demonstration gesetzter strafbarer Handlungen übermittelt?

3.         Wenn ja, welche Delikte wurden angezeigt?

4.         Hat die Staatsanwaltschaft aufgrund des dargestellten Sachverhalts – insbesondere zur Klärung der Frage, ob die weiblichen Demonstrationsteilnehmer am jederzeitigen Verlassen des abgegrenzten Bereichs gehindert wurden – ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

5.         Wenn ja, in welchem konkreten Stand befindet sich das Ermittlungsverfahren zu dem oben angeführten Sachverhalt?

6.         Wenn ja, gegen wie viele Personen wird aktuell ermittelt?

7.         Wenn ja, wie viele Täter konnten im Zuge des Ermittlungsverfahrens ausgeforscht werden?

8.         Wenn ja, wegen des Verdachts der Begehung welcher strafbaren Handlungen wird oder wurde hauptsächlich ermittelt?

9.         Wenn ja, wird oder wurde auch wegen Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) ermittelt?

10.      Wenn ja, hat die Staatsanwaltschaft klären können, ob die weiblichen Demonstrationsteilnehmer am Verlassen des abgegrenzten Bereichs gehindert wurden und die Anzahl allfälliger Opfer ermittelt?

11.      Wenn ja, hat die Staatsanwaltschaft den Grünen Klubobmann Adi Gross einvernommen und wird dieser als Zeuge, Verdächtiger oder Beschuldigter geführt?

12.      Wenn ja, wurde während des Ermittlungsverfahrens versucht, auf dessen Ergebnis Einfluss zu nehmen?

13.      Wenn ja, hat die Staatsanwaltschaft, etwa weil wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Funktion des Verdächtigen im öffentlichen Leben ein besonderes Interesse besteht, der übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft berichtet (§ 8 (1) StAG)?

14.      Wenn nein, warum nicht?

15.      Ist Ihnen bekannt, ob Adi Gross schon vor der gegenständlichen Demonstration an Kundgebungen oder ähnlichen Versammlungen teilgenommen hat, bei denen die Bewegungsfreiheit von Frauen mittels Absperrbändern oder sonstiger Mittel eingeschränkt wurde?

16.      Werden Sie angesichts des Berichts, dem zufolge auch 2017 mit islamisch-fundamentalistischen Demonstrationen zu rechnen ist, an denen sich ähnlich strafrechtlich relevant erscheinende Vorgänge ereignen könnten, Maßnahmen ergreifen?

17.      Wenn ja, welche?

18.      Wenn nein, warum nicht?