12921/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Verlust des Arbeitslosengeldbezugs und der Notstandshilfe durch Haftstrafe

Das Arbeitsmarktservice (AMS) gibt folgende Auskunft auf eine Frage:

Ich war einige Monate in Haft, habe aber sonst immer gearbeitet. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate (Rahmenfrist) insgesamt 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Waren Sie während der Haft auch arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt, wird die gesamte versicherte Haftzeit bei der Beurteilung Ihres Anspruches berücksichtigt.

Liegt jedoch keine versicherte Haftzeit vor, kann die zweijährige Rahmenfrist um die Zeit der Haft verlängert werden. Liegen in der verlängerten Rahmenfrist 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/haeufig-gestellte-fragen/anwartschaft#frage3

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage 

1)    Bei wie vielen Arbeitslosen wurde der Arbeitslosengeldbezug im Jahr 2017 bisher durch den Antritt einer Haftstrafe beendet oder unterbrochen?

2)    Wie viele davon waren Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige?

3)    Bei wie vielen Arbeitslosen wurde der Notstandshilfebezug im Jahr 2017 bisher durch den Antritt einer Haftstrafe beendet oder unterbrochen?

4)    Wie viele davon waren Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige?

5)    Bei wie vielen Arbeitslosen lebte der Arbeitslosenbezug im Jahr 2017 nach Verbüßung der Haftstrafe wieder auf?

6)    Wie viele davon waren Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige?

7)    Bei wie vielen Arbeitslosen lebte der Notstandshilfebezug im Jahr 2017 nach der Verbüßung der Haftstrafe wieder auf?

8)    Wie viele davon waren Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige?

9)    Bei wie vielen Arbeitslosen wurde der Arbeitslosengeldbezug in den Jahren 2010 bis 2017, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren, durch den Antritt einer Haftstrafe beendet oder unterbrochen?

10) Wie viele davon waren Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige?

11) Bei wie vielen Arbeitslosen wurde der Notstandshilfebezug in den Jahren 2010 bis 2017, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren, durch den Antritt einer Haftstrafe beendet oder unterbrochen?

12) Wie viele davon waren Österreicher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige?