12925/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Bericht des Rechnungshofes Fonds und Stiftungen des Bundes – Gebarung BMWFW mit Bezug auf den Jubiläumsfonds

                                            

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ bzw. deren Internet-Ausgabe „diepresse.com“ berichtete am 7. April 2017 wie folgt:

 

RH: Bund agiert bei seinen Fonds und Stiftungen "konzeptlos"

Die Errichtung von Fonds und Stiftungen sind oft eine politische Entscheidung gewesen, ohne Kosten und Nutzen abzuwägen, kritisieren die Prüfer des Rechnungshofs.

Der Bund agiert bei seinen Fonds und Stiftungen "konzeptlos", das stellt der Rechnungshof (RH) in einem am Freitag veröffentlichten Bericht fest. So sei etwa die Errichtung von Fonds bzw. Stiftungen oft eine politische Entscheidung gewesen, ohne Kosten und Nutzen abzuwägen. Auch mangelnde Transparenz wird kritisiert.

Ziel der Prüfung von Sozialministerium, Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Kanzleramt war es, Nutzen und Probleme zu beurteilen und Verbesserungspotenzial aufzuzeigen. Der RH konzentrierte sich dabei auf 58 Fonds und Stiftungen des Bundes mit einem Vermögen (Bilanzsummen, Anm.) von rund 6 Milliarden Euro und Verbindlichkeiten in der Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro. Ein Konzept, in welchen Fällen der Bund Fonds bzw. Stiftungen für zweckmäßig hielt und welchen Einfluss er auf die Aufgabenerfüllung wollte, erkannten die Prüfer dabei nicht. Die überwiegende Zahl der Fonds und teilweise auch Stiftungen habe ihre Aufgaben nicht "aus eigenem" finanzieren können, sondern war auf Zuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen.

Typische Nachteile" überwiegen

Im Bericht heißt es, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in der Rechtsform von Fonds und Stiftungen nur in spezifischen Konstellationen sinnvoll ist, vor allem dann, wenn mehrere Geldgeber eine Aufgabe gemeinsam finanzieren und entscheiden sollen. Für mehr als die Hälfte der beispielhaft analysierten Fonds und Stiftungen bestanden dabei Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Einrichtung oder der Aufgabenabwicklung. Bei diesen überwogen die "typischen Nachteile" wie etwa der tendenzielle Mangel an Transparenz und budgetärer Flexibilität.

Als Beispiel wurde etwa der von 1908 von Kaiser Franz Josef I. eingerichtete Jubiläumsfonds genannt. Dieser sollte die Errichtung von Werkstättengebäuden und Volkswohnungen für Gewerbetreibende in Wien ermöglichen. Obwohl der ursprüngliche Fondszweck inzwischen an Bedeutung verlor, wurden weiterhin intransparent Wohnungen und Werkstätten vergeben. Der RH empfiehlt daher dem Wirtschaftsministerium und der Stadt Wien, diesen eventuell aufzulösen.

Kritisiert wurde vom RH auch, dass die Errichtung von Fonds und Stiftungen vielfach eine politische Entscheidung ist, Kosten und Nutzen hingegen seien zweitrangig. Weiters fehlen dem RH bei Neugründungen realistische Vorstellungen über die künftige Finanzierung der Einrichtungen. Empfohlen wird unter anderem eine Leitlinie für die Einrichtung und Steuerung von Fonds, Stiftungen und Anstalten des Bundes. Die Errichtung sei nur dann sinnvoll, wenn die Aufgabe nicht in bestehenden Strukturen wahrgenommen werden kann und mehrere Geldgeber eine Aufgabe gemeinsam finanzieren und gestalten wollen. Auch sollte die zukünftige Finanzierung geklärt sein.[1]

Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2015 bis Dezember 2015 die Gebarung von BMWFW, BMASK, BMF und BKA hinsichtlich der Steuerung von Fonds und Stiftungen mit dem Ziel, Nutzen und Probleme der Aufgabenübertragung an Fonds und Stiftungen zu beurteilen, Verbesserungspotential aufzuzeigen und zu klären, unter welchen Voraussetzungen das Rechtsinstrument des Fonds bzw. der Stiftung für die öffentliche Aufgabenerfüllung zweckmäßig war.

Die Gebarungsüberprüfung offenbarte zahlreiche Schwachstellen, die der Rechnungshof kritisierte. Betreffend den Jubiläumsfonds hielt der Rechnungshof kritisch, neben der Intransparenz der Leistungsvergabe des Fonds, fest, dass:

-       „der ursprüngliche Fondszweck (Intention des Fondsgründers), die Verbindung von Arbeits- und Wohnstätten, an Bedeutung verloren hatten und nur mehr sehr eingeschränkt umgesetzt war,

-       aufgrund der Einnahmesituation Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Fonds bestanden (die Finanzbehörden hatten den Fonds bereits 2012 als nicht gemeinnützig im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) qualifiziert“[2]

Zu den Prüfungsergebnissen nahmen die betreffenden Ministerien im November 2016 Stellung.

Eine Evaluierung, in wie weit das zuständige Ministerium die Empfehlungen des Rechnungshofes inzwischen umgesetzt hat, ist zweckmäßig, da der österreichische Steuerzahler ein Recht darauf hat, dass staatliche Mittel nach den Maßgaben der Transparenz, Effizienz, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit verwaltet werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14 an Ihr Ressort, wonach beim Jubiläumsfonds der ursprüngliche Fondszweck nur mehr sehr eingeschränkt umgesetzt war, Zweifel an der Gemeinnützigkeit bestanden und eine Auflösung des Fonds in Erwägung zu ziehen wäre, bereits umgesetzt?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn ja, wann werden Sie die vom Rechnungshof empfohlene Auflösung des Fonds vornehmen?

4.    Haben Sie die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14 an Ihr Ressort, wonach darauf hinzuwirken wäre, dass der Fonds die konkreten Anforderungen für die Leistungsvergabe in Form eines Kriterienkatalogs festlegt und der Öffentlichkeit zugänglich macht, bereits umgesetzt?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wenn ja, wann werden Sie den vom Rechnungshof empfohlenen Kriterienkatalog fertigstellen? (Bitte um Angabe des Umsetzungszeitrahmens)

7.    Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14 an Ihr Ressort, wonach die Einflussmöglichkeiten, die dem BMWFW aufgrund der Organbestellung zukamen, voll zu nutzen wären und insbesondere ein Reporting über die wirtschaftliche Situation und allfällige Risiken an das BMWFW vorzusehen wären, bereits umgesetzt?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wenn ja, wann werden Sie das vom Rechnungshof empfohlene Reporting implementieren? (Bitte um Angabe des Umsetzungszeitrahmens)

10. Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14 an Ihr Ressort, wonach darauf zu bestehen wäre, dass die erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, an den Fonds abgeführt werden und - wie von der Satzung vorgezeichnet – als Reserve bestehen bleiben, bereits umgesetzt?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wenn ja, haben Sie bereits darauf bestanden, dass die Empfehlung des RH (siehe Frage 19) angewendet wird? (Bitte um Angabe des Datums des entsprechenden Verwendungsbeschlusses)

13. Haben Sie sich bereits für die Umsetzung der obgenannten Empfehlungen des Rechnungshofes, sofern sie die Zuständigkeit der Stadt Wien betreffen, eingesetzt? (Bitte um Angabe der jeweiligen Empfehlung und Anführung der entsprechenden Maßnahmen samt Datum)

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Planen Sie, sich für die Umsetzung der obgenannten Empfehlungen des Rechnungshofes, sofern sie die Zuständigkeit der Stadt Wien betreffen, einzusetzen? (Bitte um Angabe der jeweiligen Empfehlung und Anführung der entsprechenden Planungsschritte und Umsetzungsmaßnahmen samt Datum)

16.  Wenn nein, warum nicht?



[1] Quelle: http://diepresse.com/home/innenpolitik/5197312/RH_Bund-agiert-bei-seinen-Fonds-und-Stiftungen-konzeptlos#

[2] Quelle: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/14, Seite 98