12938/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Westring Linz: ASFINAG als Wiederholungstäter in Sachen voreilige Baumschlägerungen

 

 

 

Mit einer gänzlich unverständlichen Schnellschuss-Entscheidung sorgt die ASFINAG dieser Tage für Kopfschütteln in Linz, weit über die Kreise der Gegner des verkehrspolitischen Steinzeit-Projekts Linzer Westring A 26 hinaus. Obwohl es durch Jahrzehnte nicht gelungen ist, ein genehmigungsfähiges Projekt zu entwickeln, obwohl nach wie vor keine rechtsgültige Entscheidung über den Bau dieses Autobahnprojekts gefallen ist und selbst nach Aussagen der ASFINAG ein Baubeginn im Jahr 2017 jedenfalls ausgeschlossen ist, sollen dieser Tage (ab 2.2.2017) auf zwei bis drei Wochen angesetzte Baumschlägerungsarbeiten im Bereich des Radweges Nord beim Donauufer beginnen.

Es gehört besondere Ignoranz dazu, diesen nicht wieder gutzumachenden Eingriff in die Natur jetzt durchzuziehen, obwohl die Genehmigung des Projektes in den Sternen steht und die Bäume selbst im Fall einer Genehmigung mindestens ein weiteres Jahr lang noch hier stehen bleiben könnten. Offenbar muss mit rechtlich und sachlich fragwürdigsten „Vorbereitungsarbeiten“ um jeden Preis simuliert werden, dass das Projekt weitergeführt wird, ob rechtskräftig genehmigt oder nicht ist offenbar Nebensache.

Nach dem lachhaften, krass überdimensionierten und voreiligen Spatenstich am kilometerweit von der Bauzone des Projekts entfernten Linzer Hauptplatz im Sommer 2015 und der willkürlichen Rodung des Bannwaldes am Freinberg Anfang 2016 ist das der nächste Schildbürgerstreich beim Linzer Westring-Projekt. Die entbehrlichen Vorleistungen für das Westring-Projekt werden immer mehr, ihre Kosten steigen und steigen. Besonders die Autofahrerinnen und Autofahrer, die gerade dieser Tage wieder ihr Geld in die Vignetten für 2017 stecken, müssen sich vom dort aufgedruckten Spruch „Einnahmen zu 100 Prozent für die Autobahnen“ gepflanzt fühlen, wenn die ASFINAG mit dem Geld stattdessen voreilige teure Baumfäll-Aktionen zelebriert.

Angesichts der aktuellen Luftsituation und der Herausforderungen beim Klimaschutz ist die Entfernung zahlreicher Bäume „auf Verdacht“ und weit vor dem eventuell nötigen Zeitpunkt zusätzlich kontraproduktiv und inhaltlich verkehrt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Auf welcher Rechtsgrundlage werden am Linzer Donauufer von der ASFINAG ab 2.2.2017 Baumfällungen für das nicht rechtskräftig genehmigte Projekt Linzer Westring A 26 vorgenommen?

2)    Was sind die Gesamt-Kosten dieser Baumfällungen samt aufwendigem Abtransport per Schiff?

3)    Welchen konkreten Vorteil bringen diese jetzigen Fällungen der ASFINAG angesichts des laut eigenen Aussagen im Jahr 2017 nicht möglichen Baubeginns beim Westring?

4)    Welche konkrete zeitliche Verzögerung entstünde, wenn erst später nach abschließender Klärung der Verfahren und Genehmigung die Bäume gefällt würden?

5)    Wie kann der Vorgang zahlreicher Baumfällungen bei weiterem Scheitern des Projekts wieder rückgängig gemacht werden?

6)    Welche Entschädigungszahlungen würden dabei anfallen?

7)    Welchen konkreten Vorteil hatten die bereits vor einem Jahr durchgeführten Schlägerungen der ASFINAG im Bannwald am Freinberg angesichts des weiterhin in weiter Ferne befindlichen Baubeginns beim Westring?

8)    Welche konkrete zeitliche Verzögerung wäre entstanden, wenn erst später nach abschließender Klärung der Verfahren und Genehmigung die Bäume im Bannwald am Freinberg gefällt worden wären?

9)    Wie können Sie dieses wiederholte willkürliche und umwelt- und klimapolitisch kontraproduktive Vorgehen der ASFINAG im Hinblick auf Ihre Zusicherung, eine „ökologische Verkehrspolitik“ umsetzen zu wollen, rechtfertigen?

10) Wäre es im Sinne einer „ökologischen Verkehrspolitik“, die auch in Sachen Luftschadstoffe und Klimaschutz verantwortungsbewusst handelt, nicht dringend nötig, derartige Willkürakte von Unternehmen, bei denen Sie Eigentümervertreter sind, zu unterbinden?

11) Wäre es im Sinne einer „ökologischen Verkehrspolitik“, die auch in Sachen Luftschadstoffe und Klimaschutz verantwortungsbewusst handelt, nicht generell sinnvoller, ohnedies sichtlich kaum genehmigungsfähige Projekte wie den Linzer Westring zu streichen und stattdessen in den Öffentlichen Verkehr zu investieren?

12) Welche Vorleistungen für das Projekt Westring wurden bisher auf wessen Kosten im Einzelnen erbracht (zB PR, Spatenstich, Bannwald- und sonstige Baumschlägerungen)? Bitte um vollständige Beantwortung im Einzelnen und Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.

13) Welche Kosten waren bzw sind mit diesen Vorleistungen jeweils im Einzelnen verbunden?