12997/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend der gesamten Reisekosten des Bundesministeriums für Bildung in den Jahren 2015 und 2016.

 

 

Seit Jahrzehnten steigt die Staatsverschuldung in schier grenzenlose Höhen und belastet die Zukunft der kommenden Generationen in unverantwortlicher Art und Weise. Gleichsam fällt die äußerst zweifelhafte Sparpolitik der Bundesregierung ins Auge, die keine Kosten und Mühen scheut, mit Subventionen und Förderungen, sowie Hilfsgelder an Fremde (in unserem Land, oder im Ausland) in Milliardenhöhe die Interessen ihrer Klientel rücksichtslos zu bedienen. Ein ernstzunehmender Trendwechsel im Umgang mit den Staatsfinanzen und der damit verbundenen Verantwortung ist nun unumgänglich.

 

Ein besonderer Aspekt im Zeitalter der Tele- und Internetkommunikation ist der unverhältnismäßig hohe Anspruch von Staatsgeldern für (Dienst-) Reisen. Auf Grund der modernen technischen Möglichkeiten hat sich die Notwendigkeit von Reisen – und die damit einhergehende Inanspruchnahme von Staatsmittel – im immer größeren Maße erübrigt. Auch besteht ein Einsparpotential, dass in Hinblick auf den maroden Staatshaushalt neu beurteilt werden muss.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wie hoch sind die Gesamtkosten für Reisen (Reisemittel, Verpflegung- und Übernachtungskosten) innerhalb des Bundesministeriums für Bildung für die Jahre 2015 und 2016 aufgegliedert nach:

a.    Dienstreisen?


b.    Auslandsdienstreisen (exklusive, beziehungsweise inklusive allfälliger Refundierung durch die Europäische Union)

2.     Welche Auslandsdienstreisen hat die Bundesministerin für Bildung, beziehungsweise ein allfälliger Staatssekretär oder allfällige Staatssekretärin des Bundesministeriums für Bildung in den Jahren 2015 und 2016 absolviert und wie viele Tage nahmen diese in Anspruch?

3.     Welchen Zweck haben diese unter 2. genannten Auslandsdienstreisen jeweils erfüllt?

4.     Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Büros der Bundesministerin für Bildung, beziehungsweise des Büros eines allfälligen Staatssekretärs oder allfälligen Staatssekretärin haben an diesen Auslandsdienstreisen jeweils teilgenommen?

5.     Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundesministeriums für Bildung (aufgelistet nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse, beziehungsweise Funktionsstufe) haben diesen Dienstreisen jeweils teilgenommen?

6.     Wie viele ressortfremde Personen haben an diesen Dienstreisen jeweils teilgenommen?

a.    Um welche konkreten Personen handelte es sich?

b.    Welchen Zweck erfüllten diese bei der Erreichung der Ziele der Reise?

7.     Wie viele amtsfremde Personen haben an diesen Dienstreisen jeweils teilgenommen?

a.    Um welche konkreten Personen handelte es sich?

b.    Welchen Zweck erfüllten diese bei der Erreichung der Ziele der Reise?

8.     Welche Gesamtkosten (inklusive Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, verrechnete Reisespesen und Reisediäten) sind durch diese Auslandsaufenthalte jeweils entstanden

a.    in Summe?

b.    für die Bundesministerin für Bildung?

c.    für die unter 1. bis 7. genannten Personen?

9.     Welche Dienstreisen wird die Bundesministerin für Bildung, beziehungsweise ein allfälliger Staatssekretär oder allfällige Staatssekretärin des Bundesministeriums für Bildung im Jahr 2017 absolvieren, beziehungsweise welche sind geplant und aus welchem Grund werden diese voraussichtlichen Dienstreisen durchgeführt?


10.  Welche Flugreisen (Ausland wie Inland) wurden in den Jahren 2015 und 2016 durch die Bundesministerin für Bildung, einen allfälligen Staatssekretär oder allfälligen Staatssekretärin, durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministerbüros, durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines allfällig eingerichteten Staatssekretariats, durch Bediensteten des Bundesministeriums für Bildung jeweils durchgeführt?

11.  Welche dienstliche Begründung hatten diese unter 10. genannten Flüge jeweils?

12.  Auf welches Flugunternehmen hat das Bundesministerium für Bildung in denen unter 10. genannten Flugreisen jeweils zurückgegriffen?

13.  Auf welche unter 10. genannten Flugreisen wurden jeweils Linienflüge in Anspruch genommen.

14.  Für welche der unter 10. genannten Flugreisen wurden jeweils Charterflüge in Anspruch genommen?

15.  Für welche der unter 10. genannten Flugreisen wurden jeweils Business- und Privatflugzeuge durch das Bundesministerium für Bildung gemietet?

16.  Wie hoch waren, beziehungsweise sind die vom Bundesministerium für Bildung zu tragenden Gesamtkosten für die unter 10. genannten Flugreisen in den Jahren 2015 und 2016

a.    für Flugreisen, die mittels Linienflügen durchgeführt wurden?

b.    für Flugreisen, die mittels Charterflügen durchgeführt wurden?

c.    für Flugreisen, die mittels Business- und Privatflugzeugen durchgeführt wurden?

17.  Wie hoch waren die vom Bundesministerium für Bildung zu tragenden – der jeweiligen Reise zugeordneten – Kosten für die unter 10. genannten Flugreisen, aufgelistet nach

a.    Linienflügen?

b.    Charterflügen?

c.    durch das Bundesministerium für Bildung gemietete Business- und Privatflugzeugen?

18.  Wie hoch waren, beziehungsweise sind die durch das Bundesministerium für Bildung zu tragenden – der jeweiligen Reise zugeordneten – Kosten für die unter 10. genannten Flugreisen, aufgegliedert nach

a.    Flugreisen die durch Linienflüge mittels Businesstickets durchgeführt wurden?

b.    Flugreisen, die durch Linienflüge mittels Economytickets durchgeführt wurden?


19.  Welche dienstliche Begründung gab es im jeweiligen Fall der in 10. genannten Flüge für die Inanspruchnahme von

a.    Linienflügen?

b.    Charterflügen?

c.    Flügen durch Business- und Privatflugzeugen?

20.  Standen für die unter 10. genannten Flugreisen keine anderen Verkehrsverbindungen (Zug, Bus, PKW) zur Verfügung?

21.  Wenn nein zu 20.: Warum nicht?

22.  Wenn ja zu 20.: Warum wurde diese dann nicht mittels anderer Verkehrsmittel durchgeführt?