13009/J XXV. GP

Eingelangt am 02.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Steigende Inanspruchnahme für 24-h-Betreuung

BEGRÜNDUNG

 

Seit der Legalisierung der 24-h-Betreuung im Jahr 2007 entwickelte sich ein boomender Pflege- und Betreuungsmarkt mit einer hohen Anzahl an in- und ausländischen Vermittlungsagenturen sowie BetreuerInnen.

Die positive Annahme der seit 2007 legalen 24-h-Betreuung wurde nicht zuletzt durch die Schaffung der öffentlichen, finanziellen Förderung unterstützt. Ziel der öffentlichen Förderung ist es, die durch die reguläre Beschäftigung anfallenden Sozialversicherungsbeiträge der BetreuerInnen zu begleichen.

Die Ausgaben von Bund und Ländern dafür steigerten sich in den letzten Jahren jährlich um rund 10%. Angesichts der vermehrten Inanspruchnahme dieses Betreuungsmodells sowie der steigenden Ausgaben von Bund und Ländern für die 24-h-Betreuung, ist es von Interesse detailliertes Datenmaterial dazu zu erfragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Personen bezogen im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016 eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung (bitte nach Bundesland aufgegliedert)?

2.    In welchen Pflegegeldstufen befanden sich die FördernehmerInnen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils?

3.    Wie viel Prozent der Personen, die im Jahr 2015 bzw. 2016  eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung bezogen, sind weiblich, wie viel Prozent sind männlich?

4.    Welches Durchschnittsalter haben Personen, die im Jahr 2015 bzw. 2016 eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung bezogen?

5.    Wie erklären Sie sich die starken regionalen Unterschiede in der Inanspruchnahme der 24-h-Betreuung?

6.    Wie hoch ist der Anteil an FörderbezieherInnen (für 24-h-Betreuung) an den Pflegegeld-Anspruchsberechtigten in den Jahren 2015 sowie 2016?

7.    Wie viel hat der Bund im Rahmen der 24-Stunden-Betreuungsförderung im Jahr 2015 sowie 2016 ausgegeben?

8.    Wie hoch waren die Gesamtausgaben (Bund und Länder) für das Fördermodell der 24-h-Betreuung im Jahr 2015 sowie 2016?

9.    Gibt es Schätzungen Ihres Ressorts wie sich die Ausgaben für 24-h-Betreuung sowie die Anzahl der FördernehmerInnen bis 2020 entwickeln werden?

10. Wie viele Hausbesuche wurden im Rahmen der Qualitätssicherung im Bereich der 24-h-Betreuung im Jahr 2015 sowie 2016 durchgeführt? Zu welchem Ergebnis kommt man dabei?

11. Wie viel Prozent der 24-h-FördernehmerInnen wurden im Rahmen eines Hausbesuchs hinsichtlich der Qualität ihrer Betreuung untersucht?

12. Welche Konsequenzen hat ein negatives Prüfergebnis?

13. Welche Konsequenzen haben FördernehmerInnen zu erwarten, wenn sie den Hausbesuch, zu dem sie sich aufgrund der fehlenden fachspezifischen Ausbildung der Personenbetreuung bereit erklären, nicht durchführen lassen?

14. Wie viele Anträge auf 24-h-Förderung wurden in den Jahren 2015 sowie 2016 gestellt?

15. Wie viele Anträge auf 24-h-Förderung wurden in den Jahren 2015 sowie 2016 aufgrund eines zu hohen Einkommens abgewiesen?

16. Bei wie vielen Anträgen wurde in den Jahren 2015 sowie 2016 ein Differenzbetrag gemäß der Richtlinie (Z.3.2) zur Unterstützung der 24-h-Betreuung  ausbezahlt?

17. Wie viel Prozent der Personen, die im Jahr 2015 sowie 2016  eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung bezogen, haben:

a.    Ein Einkommen in der Höhe von 1.000-1.500 Euro netto (bitte nach Männern und Frauen getrennt aufgelistet)?

b.    Ein Einkommen in der Höhe von 1.501-2.000 Euro netto (bitte nach Männern und Frauen getrennt aufgelistet)?

c.    Ein Einkommen in der Höhe von 2.001-2.500 Euro netto (bitte nach Männern und Frauen getrennt aufgelistet)?

18. Wie viel Prozent der Personen, die im Jahr 2015 sowie 2016  eine Unterstützungsleistung zur 24-h-Betreuung bezogen, haben jeweils einen unterhaltsberechtigten bzw. behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen?

19. Wie viele PensionsbezieherInnen (Köpfe) und wie viel Prozent der PensionsbezieherInnen erhalten (nach Geschlechtern getrennt angeführt) im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung monatliche Nettoauszahlungsbeträge aus der Pensionsversicherung in der Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro?

20. Wie viele PensionsbezieherInnen (Köpfe) und wie viel Prozent der PensionsbezieherInnen erhalten (nach Geschlechtern getrennt angeführt) im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung monatliche Nettoauszahlungsbeträge aus der Pensionsversicherung in der Höhe von 1.501 bis 2.000 Euro?

21. Wie viele PensionsbezieherInnen (Köpfe) und wie viel Prozent der PensionsbezieherInnen erhalten (nach Geschlechtern getrennt angeführt) im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung monatliche Nettoauszahlungsbeträge aus der Pensionsversicherung in der Höhe von 2.001 bis 2.500 Euro?

22. Inwieweit überprüft das Sozialministeriumsservice bei der Zuerkennung der Förderung zur 24-h-Betreuung die Qualifizierung der PersonenbetreuerIn und insbesondere die Legalität von erworbenen Zertifikaten?

23. Bei der Zuerkennung der Förderung zur 24-h-Betreuung ist im Antragsformular die Vermittlungsagentur anzugeben. Führt das Sozialministeriumsservice Aufzeichnungen über die genannten Agenturen?

24. Nennen Sie bitte jene 20 Agenturen, die am häufigsten von FörderbezieherInnen für die Vermittlung von PersonenbetreuerInnen beauftragt werden.

25. Gegenüber der APA haben Sie am 13.4.2017 angekündigt, mit Anbietern von Pflege- und Betreuungsdiensten Gespräche darüber führen zu wollen, ob im Rahmen der Aktion 20.000 mehrstündige Alltagsbegleitung angeboten werden kann. Welche konkreten Dienste/Hilfestellungen könnten Beschäftigte der Aktion 20.000 bei pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen anbieten?

26. Haben Sie die Gespräche mit den Anbietern von Pflege- und Betreuungsdiensten diesbezüglich schon aufgenommen? Wie ist die erste Resonanz?