13021/J XXV. GP

Eingelangt am 02.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Personalstruktur der Ferdinand Porsche FernFH

BEGRÜNDUNG

 

Das Verhältnis von fix angestelltem Lehr- und Forschungspersonal und externen Mitarbeiter_innen, die nur nebenberuflich an einer Hochschule tätig sind, ist ein wichtiger Indikator für Qualität und Kontinuität wissenschaftlicher Lehre und Forschung.

Die österreichischen Fachhochschulen weisen seit jeher einen sehr hohen Anteil an nebenberuflich Lehrenden aus. Zudem gibt es keinen Kollektivvertrag, der eine einheitliche Bezahlung auch für das fix angestellte Personal garantiert, obwohl die Fachhochschulen fast ausschließlich über öffentliche Mittel finanziert werden.

Die letzten detaillierten Daten zur Personalstruktur des gesamten Fachhochschul-Sektors stammen aus dem Jahr 2010, aus dem Bericht des mittlerweile nicht mehr existenten Fachhochschulrats.[1] [2] In diesem Bericht wird eine Quote von 86 % an nebenberuflichem Lehrpersonal ausgewiesen.

Laut §7 Abs2 FHStG (bis 2012 §5a) sind nebenberuflich Lehrende Personen, die

-       ausschließlich in der Lehre tätig sind,

-       nicht mehr als sechs Semesterwochenstunden lehren,

-       und nachweislich einer anderen sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

In den Erläuterungen zu diesem Paragraphen wird arbeitsrechtlich argumentiert, dass nebenberuflich Lehrende sofern sie anderweitig voll sozialversichert sind, in einem normalen Angestelltenverhältnis, aber auch per Werk- oder freiem Dienstvertrag beschäftigt werden können.[3]

Die Rahmenbedingungen für nebenberuflich Lehrende sind schwierig. Die Arbeit findet meist isoliert statt und es gibt wenig bis keinen Austausch mit anderen Lehrenden. Die semester- oder jahresweise abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse sind kurz und unsicher, arbeitsrechtliche Absicherungen wie zB Entgeltfortzahlung bei Krankheit sind nicht gewährleistet. Die Vertragsbedingungen können die jeweiligen Geschäftsführungen individuell gestalten und nicht selten kommt es dabei zu Ungleichheiten innerhalb der Gruppe. Nebenberuflich Lehrende werden vom Betriebsrat nicht vertreten. Dazu kommt, dass für sie gesetzlich auch kein akademisches Mitspracherecht vorgesehen ist. Im Kollegium, dem höchsten akademischen Gremium an den Fachhochschulen, haben nebenberuflich Lehrende keinen verpflichtenden Platz und sind in Folge auch selten darin vertreten.

Ein zentrales Kriterium für die Qualität einer Hochschule ist die Qualität des Personals. Dazu ist Kontinuität ebenso notwendig wie der Austausch unter den wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen. Bei einer großen Anzahl an nur nebenberuflich Lehrenden, die an der Fachhochschule räumlich nicht verankert sind (beispielsweise in einem Büro), die wenig präsent sind und die sich nicht als Teil der Hochschule verstehen, ist die qualitative Weiterentwicklung stark erschwert. Der Wissenschaftsrat wies bereits in seiner Analyse 2012 darauf hin, dass ausgewogene Anteile an Stammpersonal und externem Personal für die Qualität der Lehre, Forschung und Wissensproduktion notwendig sind und empfahl ein Verhältnis von mindestens 50:50. In Deutschland wird für öffentliche Fachhochschulen ein Verhältnis von 80:20 empfohlen.[4] Von beidem sind die österreichischen Fachhochschulen weit entfernt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher betreffend die Ferdinand Porsche FernFH folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele nebenberuflich Lehrende gemäß §7 Abs2 FHStG waren an der Ferdinand Porsche FernFH in den Studienjahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 jeweils tätig?

 

2.    Wie viele hauptberuflich Lehrende waren an der Ferdinand Porsche FernFH in den Studienjahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 jeweils tätig? Bitte um Angabe der Vollzeitäquivalente sowie der Köpfe.

 

3.    Wie viele nebenberuflich Lehrende waren im Studienjahr 2015/16 jeweils über

a)    ein unbefristetes Dienstverhältnis

b)    ein befristetes Dienstverhältnis

c)    ein freies Dienstverhältnis

d)    über einen Werkvertrag beschäftigt?

 

4.    Wie viele hauptberuflich Lehrende waren im Studienjahr 2015/16 jeweils über

e)    ein unbefristetes Dienstverhältnis

f)     ein befristetes Dienstverhältnis

g)    ein freies Dienstverhältnis

h)    über einen Werkvertrag beschäftigt?

 

5.    Wie viele hauptberuflich Lehrende waren im Studienjahr 2015/16 tatsächlich Vollzeit (ab 35 Stunden) beschäftigt?

 

6.    Wie viele hauptberuflich Lehrende waren im Studienjahr 2015/16 mit 20 oder weniger Stunden beschäftigt?

 

7.    Wie viele Semesterwochenstunden wurden an der Ferdinand Porsche FernFH im Studienjahr 2015/16 insgesamt abgehalten?

 

8.    Wie viele dieser Semesterwochenstunden wurden von hauptberuflich Lehrenden abgehalten?

 

9.    Wie viele dieser Semesterwochenstunden wurden von nebenberuflich Lehrenden abgehalten?

 

10. Wie viele dieser Semesterwochenstunden wurden von FH-Professor_innen abgehalten?

 

11. Wie viele Semesterwochenstunden Lehre leistet ein_e nebenberuflich Lehrende_r im Schnitt (Studienjahr 2015/16)?

 

12. Wie hoch ist die Bezahlung pro Semesterwochenstunde für nebenberuflich Lehrende?

 

13. Erhalten nebenberuflich Lehrende einen Zuschlag für Lehrveranstaltungen die nach 20 Uhr stattfinden?

 

14. Erhalten nebenberuflich Lehrende einen Zuschlag für Lehrveranstaltungen die an einem Wochenende stattfinden?

 

15. Wie ist das Geschlechterverhältnis unter den nebenberuflich Lehrenden nach Köpfen?

16. Wie ist das Geschlechterverhältnis unter den nebenberuflich Lehrenden nach Semesterwochenstunden?

 

17. Wie ist das Geschlechterverhältnis unter den hauptberuflich Lehrenden nach Köpfen?

 

18. In welche Personalkategorien unterteilt sich die Gruppe der hauptberuflich Lehrenden (zB Fachhochschul-Professor_innen, Wissenschaftliche Assistent_innen, etc.)?

19. Wie viele Personen waren im Studienjahr 2015/16 in den jeweiligen Personalkategorien tätig? Bitte um Auflistung in Vollzeitäquivalenten und Köpfen.

 

20. Gibt es Berufungsverfahren für Professor_innen, welche mit den Berufungsverfahren nach §98 UG 2002 vergleichbar sind?

a)    Wenn ja, wie läuft dieses konkret ab?

b)    Wenn nein, warum nicht?

 

21. Gibt es eine Berufungskommission für die Berufungsverfahren?

a)    Wenn ja, wie setzt sich diese zusammen?

b)    Wenn nein, warum nicht?

 

22. Welche Mindestvoraussetzung muss eine Person erfüllen, um eine FH-Professur zu erhalten?

 

23. Wie viele habilitierte Personen sind als hauptberufliches Personal an der Ferdinand Porsche FernFH tätig? Bitte um Angabe in Vollzeitäquivalenten und Köpfen.

 

24. Wie viele promovierte Personen sind als hauptberufliches Personal tätig? Bitte um Angabe in Vollzeitäquivalenten und Köpfen.

 

25. Wie viele Personen mit einem niedrigeren akademischen Abschluss als einem Doktorat (also BA, MA, Msc) waren im Studienjahr 2015/16 an der Ferdinand Porsche FernFH als akademisches Personal hauptberuflich tätig? Bitte um Angabe in Vollzeitäquivalenten und Köpfen.

 

26. Wie viele Personen mit einem niedrigeren akademischen Abschluss als einem Doktorat (also BA, MA, Msc) waren im Studienjahr 2015/16 an der Ferdinand Porsche FernFH als nebenberuflich Lehrende tätig?

 

27. Sind nebenberuflich Lehrende im Kollegium der Ferdinand Porsche FernFH vertreten?

 

28. Gibt es einen Betriebsrat an der Ferdinand Porsche FernFH?

 

29. Sind die Anliegen von nebenberuflich Lehrenden durch den Betriebsrat vertreten?

 

30. Sind nebenberuflich Lehrende im Betriebsrat vertreten?

 

31. Gibt es an der Ferdinand Porsche FernFH ein verpflichtendes Gehaltsschema für

a)    das wissenschaftliche Personal

b)    das allgemeine Personal

c)    nebenberuflich Lehrende?

 

32.  Wenn nein, warum nicht?

 

33. Gibt es an der Ferdinand Porsche FernFH eine Betriebsvereinbarung?

 

34. Erhalten nebenberuflich Lehrende, die nicht am FH-Standort beheimatet sind Fahrtkosten erstattet, wenn sie für die Lehrveranstaltung und Prüfungen anreisen?

a)    Wenn nein, warum nicht?

 

35. Welche infrastrukturelle Ausstattung wird nebenberuflich Lehrenden von der Ferdinand Porsche FernFH zur Verfügung gestellt und unter welchen Voraussetzungen (beispielsweise einer Mindest-Semesterstundenanzahl)?

a)    Steht ein Arbeitsplatz zur Verfügung?

b)    Steht ein PC oder Laptop zur Verfügung?

c)    Erhalten nebenberuflich Lehrende administrative Unterstützung durch die Mitarbeiter_innen der Institute an denen sie tätig sind?

d)    Erhalten nebenberuflich Lehrende eine interne User ID, E-Mail Adresse bzw. Zugang zu internen IT-Plattformen?

e)    Erhalten nebenberuflich Lehrende kostenlos Zugang zu Software?

f)     Erhalten nebenberuflich Lehrende kostenlos Zugang zu Weiterbildungsprogrammen der FH?

g)    Von wem werden Kosten für Kopien übernommen?

 

36. Welche konkreten Maßnahmen setzt die Ferdinand Porsche FernFH um das Mitspracherecht der nebenberuflich Lehrenden in akademischen Belangen zu verbessern?

 

37. Hat die Ferdinand Porsche FernFH generell eine Strategie, um das Verhältnis von Stamm- zu nebenberuflichem Personal zu verbessern?

a)    Wenn ja, wie lautet diese?

b)    Wenn ja, welches Verhältnis wird angestrebt?

c)    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt?

d)    Wenn ja, welcher konkrete Zeitplan wird dabei verfolgt?

e)    Wenn nein, warum nicht?

 



[1] Fachhochschulrat 2010, S. 48: https://www.aq.ac.at/de/analysen-berichte/dokumente-analysen-berichte/fhr-jb2010-bericht.pdf?m=1458205145

[2] Das bmwfw erhebt zwar Personalzahlen an den FHs, diese sind jedoch nur in den Kategorien „Lehrpersonal“ und „sonstiges Lehrhilfspersonal“ unterteilt. Eine Differenzierung nach haupt- und nebenberuflichen Lehrenden, bzw. nach wissenschaftlichen Personalkategorien ist mit den vorhandenen Daten nicht möglich. Es fehlt außerdem eine Angabe zur Zahl der VZÄ.

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/A/A_00408/fname_088837.pdf

[4] Wissenschaftsrat 2012, S. 119: http://www.wissenschaftsrat.ac.at/news/Empfehlung_Fachhochschulen.pdf