13039/J XXV. GP

Eingelangt am 04.05.2017
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ANFRAGE

des Abgeordneten Harald Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Auswirkungen der nationalen Obergrenzen im Bereich der Direktzahlungen für Landwirte

 

 

Im Jahr 2014 wurde eine Änderung des Marktordnungsgesetzes beschlossen, die die Umstellung der Agrarförderungen auf das sogenannte „Regionalmodell“ beinhaltete.

Unter anderem wurde in der beschlossenen Regierungsvorlage eine Obergrenze für die Höhe der Direktzahlungen festgelegt:

Direktzahlungen

§ 8. (1) Bei der Abwicklung der Direktzahlungen im Sinne des Art. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 608, sind folgende Grundsätze maßgeblich:

     […]

       3. Die nach Anwendung des Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 errechnete Basisprämie wird dem Betriebsinhaber höchstens im Ausmaß von 150 000 € gewährt.

 

In den Erläuterungen zum Gesetzestext heißt es:

„Bei Betriebsinhabern, die über 150.000 € an Basisprämie erhalten, ist gemäß Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 die Basisprämie zu kürzen. Ein Abzug der vom Betriebsinhaber im vorangegangen Kalenderjahr gezahlten Löhne (einschließlich Steuern und Sozialbeiträge) für die Berechnung der Schwelle kann nur erfolgen, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage

 

1.    Wie viele landwirtschaftliche Betriebe erhalten in Österreich derzeit eine Basisprämie?


2.    Wie viele Betriebe erhielten bis zum Jahr 2014 eine Basisprämie von über 150.000 €?

 

3.    Wie viele Betriebe in Österreich sind von der 2014 gesetzlich beschlossenen Kürzung betroffen?

 

4.    Bei wie vielen Betrieben wurden die Löhne bzw. und Sozialbeiträge bis jetzt angerechnet und damit die 150.000€-Obergrenze überschritten?