13044/J XXV. GP

Eingelangt am 04.05.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schusswaffenkriminalität

 

Der Sicherheitsbericht 2015 weist aus, dass im Jahr 2015 1.031 Straftaten unter Verwendung einer Schusswaffe stattgefunden haben. In 280 Fällen wurde ein bzw. mehrere Schüsse abgegeben, in 541 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht und in 210 Fällen wurde eine Waffe mitgeführt. Das Bundesministerium verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Schusswaffenverwendung ein Indikator für die Gefährlichkeit des kriminellen Geschehens ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Straftaten unter Nutzung einer legalen Schusswaffe wurden in den Jahren 2014 bis 2016 in Österreich verübt (aufgeschlüsselt auf Jahr, Straftatbestand, Waffenkategorie und Nationalität des Täters)?

2.    Wie viele Straftaten unter Nutzung einer illegalen Schusswaffe wurden in den Jahren 2014 bis 2016 in Österreich verübt (aufgeschlüsselt auf Jahr, Straftatbestand, Waffenkategorie und Nationalität des Täters)?

3.    Gab es im Zuge der Waffenüberprüfungen in den Jahren 2014 bis 2016 sicherheitsrelevante Beanstandungen der Exekutive?

4.    Wenn ja welche?

5.    Wie viele Dienststunden wurden in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils für Verwahrungsüberprüfungen aufgewendet?