13058/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Umsetzung des Arbeitsprogrammes in Hinblick auf Open Data

BEGRÜNDUNG

 

Als Open Data werden Daten bezeichnet, die von jeder Person ohne jegliche Einschränkungen genutzt, weiterverbreitet und weiterverwendet werden dürfen.

Durch die freie Verfügbarkeit der Daten soll unter anderem mehr Transparenz und Kooperation erreicht werden. Im Bereich des E-Governments führt Open Data für die BürgerInnen zu rascherer Verfügbarkeit von Informationen und damit zu einer Vereinfachung der Wissens- und Informationsaneignung.

Open Data hat darüber hinaus unbestrittene positive wirtschaftliche Auswirkungen: So zeigen Studien aus Deutschland, dass die freie Verfügbarkeit öffentlicher Daten aus der Verwaltung einen volkswirtschaftlichen Mehrwert von rund € 43 Mio. bedeuten.[1]

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihres Arbeitsprogrammes 2017/2018 unter Punkt 2.3. wie folgt zur Umsetzung einer Open Data Initiative bekannt:

„Bis Ende 2020 sollen alle Daten der öffentlichen Verwaltung nach Möglichkeit als Open Data zur Verfügung stehen. Das erhöht einerseits die Transparenz und schafft
auch die Basis für Geschäftschancen für innovative Unternehmen und Startups. Um dies zu erreichen, werden bis Oktober 2017 die verfügbaren Datenbestände auf ihre Open Data Tauglichkeit geprüft. Zudem soll die Einbindung von Datenbeständen aus dem privaten Sektor auf freiwilliger Basis forciert werden.“

Auch in der Open Innovation Strategie der Bundesregierung fand der Bereich Open Data Eingang:

„Bei öffentlich geförderten Forschungsprojekten, sofern keine sensiblen, für die Verwertung unbedingt zu schützenden Daten betroffen sind, sollten in stärkerem Maße als bisher Open Access- und Open Data-Strategien angewendet werden, um den Wissenstransfer zu intensivieren und Verwertungschancen zu erhöhen.“

Überdies sieht die Open Innovation Strategie die Verankerung von Open
Data- und Open Access Prinzipien in der Forschung
als eigene Maßnahme vor.

Die AnfragestellerInnen begrüßen jede Maßnahme, die eine Demokratisierung von Daten und Informationen, die mit Steuergeldern ermittelt wurden, herbeiführt. Dabei ist sicherzustellen, dass ein höchstmögliches Ausmaß an Transparenz erreicht wird.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie weit ist – bezogen auf die in Ihrem Ressort vorhanden Daten - der Umsetzungsstand des im Regierungsprogramm 2017/2018 verankerten Ziels, bis 2020 alle Daten der öffentlichen Verwaltung nach Möglichkeit als Open Data zur Verfügung zu stellen?

 

2)    Bis Ende Oktober 2017 sollen laut Regierungsprogramm die verfügbaren Datenbestände auf ihre Open Data Tauglichkeit geprüft werden: wann wurde in Ihrem Ressort mit dieser Prüfung begonnen?

 

3)    Wie viele Personen sind mit dieser Prüfung beschäftigt?

 

4)    Ist ein vollständiges Prüfverfahren im Sinne der Frage 2 bis Ende Oktober realistisch?

 

5)    Welche Daten aus Ihrem Ressort werden in die Prüfung einbezogen, welche von vornherein ausgeschlossen?

 

6)    Nach welchen Kriterien wird die im Regierungsprogramm genannte „Open Data Tauglichkeit“ beurteilt?

 

7)    Welche Kriterien stehen einer Veröffentlichung von Daten entgegen?

 

8)    Wie groß ist der Umfang der in Ihrem Ressort zu prüfenden Daten?

 

9)    In wie ferne setzt Ihr Ressort Maßnahmen, um die gewünschte Forcierung der Einbindung von Daten aus dem privaten Sektor zu erreichen?

 

10) In wie weit stellt Ihr Ressort sicher, dass im Sinne der Open Innovation Strategie bei geförderten Forschungsprojekten in stärkerem Maße als bisher Open Access- und Open Data-Strategien angewendet werden?

 

11)  Welche Maßnahmen werden ergriffen um den Schutz persönlicher Daten zu sichern und einen Rückschluss auf natürliche Personen zu verhindern?

 

 



[1] Marcus M. Dapp, Dian Balta, Walter Palmetshofer, Helmut Krcmar, Pencho Kuzev: Open Data the benefits. Das volkswirtschaftliche Potential für Deutschland. Hrsg.: Konrad-Adenauer-Stiftung. Berlin 2016