13070/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rückerstattung Kapitalertragsteuer im Rahmen der freiwilligen Veranlagung

BEGRÜNDUNG

 

Kapitalerträge unterliegen in Österreich einem besonderen pauschalen Steuersatz von 25% bzw. 27,5% und nicht dem progressiven Einkommensteuertarif. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass auf Antrag für Kapitalerträge der allgemeine Einkommensteuertarif angewendet wird (Regelbesteuerungsoption). Die Regelbesteuerungsoption ist für eine Person günstiger, wenn sie nur ein sehr niedriges Einkommen unter der ersten Tarifstufe bezieht. Laut der integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2013 von der Statistik Austria gab es im Jahr 2013 6,97 Millionen Lohn- und Einkommensteuerpflichtige, davon lagen 2,58 Millionen Steuerpflichtige unter der Steuerbemessungsgrundlage von 11.000 Euro jährlich.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen haben in den Jahren 2002 bis 2016 Kapitalertragsteuern zurückerhalten, weil sie die Regelbesteuerungsoption in Anspruch genommen haben? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung.)

2)    Wie hoch waren die jährlich rückerstatteten Kapitalertragsteuern in den Jahren 2002 bis 2016? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung.)

3)    Wie verteilt sich die Anzahl der Rückerstattungsfälle auf die Höhe der rückerstatteten Kapitalertragsteuern in den Jahren 2002 bis 2016? (Bitte um jährliche Angabe in 1.000 Euro-Schritten.)