13073/J XXV. GP

Eingelangt am 10.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Inserat des BMLFUW für eine ÖVP-Bauernbundfunktionärin in den Vorarlberger Nachrichten

Am 25. März schaltete das  Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Werbeanzeige in den Vorarlberger Nachrichten (siehe unten) und in verschiedenen anderen österreichischen Tageszeitungen. Mit einer Anzeige im Großbildformat wurde nicht Werbung für das BMLFUW, sondern für die "Bundesbäuerin" der Landwirtschaftskammer gemacht, welche Funktionärin und Mandatarin des ÖVP-Bauernbundes ist. Kosten und Nutzen dieser Anzeige für die österreichische Bevölkerung bleiben bei dieser Werbeanzeige im Dunkeln.

/download/attachments/21809669/2017-03-25_VN%20%28002%29.jpg?version=1&modificationDate=1492595269000&api=v2Eine Abgrenzung zwischen Landwirtschaftsministerium, Landwirtschaftskammer und Bauernbund wird hier vergeblich gesucht.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Inserate dieser Art wurden vom BMLFUW geschalten? (Bitte um Auflistung nach Datum und jeweiliges Medium)

2.    Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten dieses speziellen Inserates in den Vorarlberger Nachrichten vom 25.03.2017? (in Euro)

3.    Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten der einzelnen Inserate? (Bitte um Auflistung nach Datum und jeweiliges Medium und in Euro)

4.    Wie rechtfertigt das BMLFUW die Kosten für dieses Inserat und derartige Inserate?

5.    Für wen sieht das BMLFUW welchen Nutzen in derartigen Inseraten?

6.    Wie wurde die auf dem Großbild abgebildete Person ausgewählt?

a.    Wie schätzt das BMLFUW den Werbeeffekt für die in der Anzeige abgebildete Bundesbäuerin ein?

b.    Wie werden die beworbenen Personen für solche Inserate generell ausgewählt?

c.    Wie viele in derartigen Anzeigen abgebildete Personen gehören nicht dem Bauernbund an?