13074/J XXV. GP

Eingelangt am 10.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einnahmen aus der Vergebührung von Mietverträgen

 

 

 

Leistbares Wohnen scheint auch ein Anliegen der Regierungsparteien zu sein. Die Vergebührung von Mietverträgen rührt aus einer Zeit, wo dafür noch eine staatliche Leistung erbracht wurde. Dies ist bereits seit mehr als 100 Jahren nicht mehr der Fall. Da die Befristung von Mietverhältnissen auf Grund des längst reformbedürftigen Mietrechts beinahe schon die Regel ist, fallen in periodischen Abständen Vergebührungskosten von durchschnittlich 300 Euro pro Wohnung und Neuvertrag an, was gerade für junge Mieterinnen eine zusätzliche Belastung darstellt. Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für diese Legislaturperiode, S. 60, wurde deshalb angekündigt:

„Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung“

In der aktualisierten Form „Für Österreich“ wird bezeichnenderweise auf diverse Vorhaben für leistbares Wohnen von 2013 bereits verzichtet, auch auf den Wegfall der Vergebührung von Mietverträgen. Aus den Unterlagen über das Bundesbudget geht nicht hervor, wie hoch die daraus lukrierten Einnahmen sind. Unter der Position 8231 900 16 ist nur eine Gesamtsumme aus Rechtsgebühren mit 500 Mio ausgewiesen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.         Wie hoch waren die jährlichen Einnahmen durch die Vergebührung von Mietverträgen jeweils 2013 bis 2016?

2.         Wie hoch war der personelle Aufwand seitens der Behörde für diese Einnahmen?

3.         Aus welchen Gründen wollen Sie nicht auf diese Einnahmen verzichten und so Wohnen gerade für junge Menschen leistbarer gestalten?