13079/J XXV. GP

Eingelangt am 11.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Kosten der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger

 

Dass es in der unübersichtlichen Struktur des österreichischen Sozialversicherungswesens Einsparungspotenziale gibt, steht inzwischen außer Frage. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang allerdings, wo diese Potenziale liegen, wie sie realisiert werden können und wie groß diese sind. Dabei spielt insbesondere auch die eigene politische (und institutionelle) Positionierung der Verantwortlichen eine entscheidende Rolle dabei, wo diese Potenziale vermutet werden. Diese Zerrissenheit der Verantwortungsträger_innen zeigt sich in der aktuell laufenden Studie zur Erhebung von Effizienzpotenzialen bei den Sozialversicherungsträgern.

Schlussendlich muss es darum gehen, mit Hilfe einer effizienten Struktur und Organisation der Träger die bestmögliche und vor allem gleiche Versorgung aller Versicherten sicherzustellen. Dazu ist weder das Dickicht an Querfinanzierungsströmen (sowohl zwischen Versicherungszweigen, -trägern oder zwischen Sozialversicherung, Bund und Ländern), noch eine Vielzahl an Trägern nötig, da diese einerseits die angebotenen Leistungen für die Versicherten automatisch differenzieren und andererseits manche Träger und Zweige über- bzw. unterversorgen und so dazu führen, dass sich manche Versichertengruppen aus der Solidarität der Sozialversicherung verabschieden können.

Wenn den Versicherten die Wahl der eigenen Versicherung versagt bleibt, ist die Überführung der gegenwärtigen Trägerstruktur in je einen Kranken- und einen Pensionsversicherungsträger die einzige logische Konsequenz. Dabei darf auch das Einsparungspotenzial im Verwaltungsbereich nicht unterschätzt werden. Alleine die Verwaltung und Organisation eines jeden Versicherungsträgers bedarf einer bestimmten Ausstattung zur Gewährleistung der Selbstverwaltung jedes einzelnen Trägers, die allerdings durch Fusionierungen problemlos eingespart werden könnte. Insbesondere Vielzahl an Funktionsträgern in den verschiedenen Entscheidungsgremien führt in der umfangreichen Trägerstruktur zu Kosten, die durch Zusammenlegungen ersatzlos eingespart werden könnten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Selbstverwaltung seit 2007 für die "Generalversammlung"?

a.    Reise- und Aufenthaltskosten (jährlich aufgeschlüsselt für jede Gebietskrankenkasse, jede Betriebskrankenkasse, und die AUVA)

b.    Funktionsgebühren (jährlich aufgeschlüsselt für jede Gebietskrankenkasse, jede Betriebskrankenkasse, und die AUVA)

c.    Sitzungsgelder (jährlich aufgeschlüsselt für jede Gebietskrankenkasse, jede Betriebskrankenkasse, und die AUVA)

2.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Selbstverwaltung seit 2007 für den "Vorstand"?

a.    Reise- und Aufenthaltskosten (jährlich aufgeschlüsselt für jede Gebietskrankenkasse, jede Betriebskrankenkasse, und die AUVA)

b.    Funktionsgebühren (jährlich aufgeschlüsselt für jede Gebietskrankenkasse, jede Betriebskrankenkasse, und die AUVA)

c.    Sitzungsgelder (jährlich aufgeschlüsselt für jede Gebietskrankenkasse, jede Betriebskrankenkasse, und die AUVA)

3.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Selbstverwaltung seit 2007 für die "Kontrollversammlung"?

a.    Reise- und Aufenthaltskosten (jährlich aufgeschlüsselt für jede Gebietskrankenkasse, jede Betriebskrankenkasse, und die AUVA)

b.    Funktionsgebühren (jährlich aufgeschlüsselt für jede Gebietskrankenkasse, jede Betriebskrankenkasse, und die AUVA)

c.    Sitzungsgelder (jährlich aufgeschlüsselt für jede Gebietskrankenkasse, jede Betriebskrankenkasse, und die AUVA)

4.    Wie hoch waren die jährlichen Kosten der Selbstverwaltung seit 2007 für die "Landesstellenausschüsse"?

a.    Reise- und Aufenthaltskosten (jährlich für die AUVA)

b.    Funktionsgebühren (jährlich für die AUVA)

c.    Sitzungsgelder (jährlich für die AUVA)