13083/J XXV. GP

Eingelangt am 12.05.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in der Causa „HYPO ALPE ADRIA“

 

Auf Grund der großen Anzahl strafrechtlich relevanter Vorgänge rund um die Causa Hypo Group Alpe Adria über einen langen Zeitraum und den dadurch entstandenen hohen finanziellen Schaden für die Republik, stellt sich die Frage nach der Effizienz sowie der Funktions- und Leistungsfähigkeit des österreichischen Rechtsstaates. Im Zuge des parlamentarischen Untersuchungsausschusses wurden neue Erkenntnisse gewonnen, diese wurden unter anderem im NEOS Fraktionsbericht festgehalten. Dieser Bericht ist öffentlich zugänglich und wurde dem Bundesminister für Justiz zur Kenntnis gebracht.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Sachverhaltsdarstellungen (SVDs) wurden rund um die Causa Hypo Group Alpe Adria durch Geschädigte, durch Zeugen oder durch Dritte bei österreichischen Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht?

2.    In wie vielen dieser Anzeigen/SVDs erkannte die zuständige Staatsanwaltschaft nach Prüfung keinen Anfangsverdacht? (Stand 28.04.2017)

3.    In wie vielen dieser Anzeigen/SVDs erkannte die zuständige Staatsanwaltschaft nach Prüfung einen Anfangsverdacht? (Stand 28.04.2017)

4.    Wie viele der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind in obiger Causa derzeit bei den zuständigen Staatsanwaltschaften noch anhängig? (Stand 28.04.2017)

5.    Wie viele der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren in obiger Causa wurden seit dem Jahr 2008 insgesamt geführt? (Stand 28.04.2017)

6.    In wie vielen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren in obiger Causa wurde Anklage erhoben? (Stand 28.04.2017)

7.    Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in obiger Causa wurden seit Eröffnung des Stammaktes 10 St 273/09g durch die zuständige Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingestellt? (Stand 28.04.2017)

8.    Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in obiger Causa wurden insgesamt eingestellt? (Stand 28.04.2017)

9.    In wie vielen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden Vorhabensberichte dem Beirat für den ministeriellen Weisungsbereich ("Weisungsrat") vorgelegt? (Stand 28.04.2017)

10. Wie viele der entsprechend vorgelegten Vorhabensberichte führten zu Anklageerhebungen bzw. Einstellungen? (Stand 28.04.2017)

11. In wie vielen der eingestellten Ermittlungsverfahren lagen der zuständigen Staatsanwaltschaft Klagenfurt Schlussberichte der SOKO Hypo vor, die eine Anklageerhebung intendierten? (Stand 28.04.2017)

12. Wie viele der diesbezüglich derzeit noch anhängigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren werden durch die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption geführt? (Stand 28.04.2017)

13. Wie viele Staatsanwälte_innen sind derzeit bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt mit den strafrechtlichen Ermittlungen zur Causa Hypo Alpe Adria befasst? (Stand 28.04.2017)

14. Wie viele Staatsanwälte_innen sind derzeit bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption mit den strafrechtlichen Ermittlungen zur Causa Hypo Alpe Adria befasst? (Stand 28.04.2017)

15. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 255 AktG (Bilanzdelikte) geführt? Wenn ja, wie viele?

16. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 146 StGB (Betrug) geführt? Wenn ja, wie viele?

17. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 147 StGB (schwerer Betrug) geführt? Wenn ja, wie viele?

18. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 148 StGB (gewerbsmäßiger Betrug) geführt? Wenn ja, wie viele?

19. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 153 StGB (Untreue) geführt? Wenn ja, wie viele?

20. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 159 StGB (Grobfahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen) geführt? Wenn ja, wie viele?

21. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 165 StGB (Geldwäscherei) geführt? Wenn ja, wie viele?

22. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) geführt? Wenn ja, wie viele?

23. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 33 FinstrG (Abgabenhinterziehung) geführt? Wenn ja, wie viele?

24. Werden bzw. wurden im Zusammenhang mit obiger Causa bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen § 39 FinstrG (Abgabenbetrug) geführt? Wenn ja, wie viele?

25. Werden oder wurden in obiger Causa staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen „Bilanzfälschung“ (RLalt: §255 AktG; RLneu: § 163ff StGB) gegen damalige Wirtschaftsprüfer geführt? Wenn nein, warum nicht?

26. An welche Länder wurden in der Causa Hypo Alpe Adria Bank von österreichischer Seite Rechtshilfeersuchen gestellt? Wie oft an die jeweiligen Länder?

27. Wie oft wurden in der Causa Hypo Alpe Adria Bank von ausländischen Behörden Rechtshilfeersuchen an österreichische Behörden gestellt?

28. Wie hoch sind die bisher in Liechtenstein von den Behörden in obiger Causa bis dato sichergestellten Vermögenswerte?

29. In der Fernsehdokumentation "Hypotopia – Die Suche nach Verantwortung", die am 18. Dezember 2016, im Rahmen des "dok.film" um 23.05 Uhr auf ORF 2 gesendet wurde, sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Markus Kitz, dass in der Causa Hypo Alpe Adria Bank bisher "etwas über € 10 Millionen" sichergestellt wurden.

a.    Wie hoch sind die bis dato sichergestellten Vermögenswerte?

b.    Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gesetzt um weitere Vermögenswerte sicherzustellen und den mutmaßlichen Schaden von mehreren Milliarden Euro zu minimieren?

30. Im NEOS Fraktionsbericht lautet es auf den Seiten 153f wie folgt: "Auffällig ist des Weiteren, dass WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER keine Erinnerung mehr daran haben wollte, wie sie denn ohne öffentliche Ausschreibung von der offenen Position erfahren hatte. Auch KRAKOW wollte sich nicht mehr erinnern können, wie er ohne öffentliche Ausschreibung auf WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER gekommen ist. In Betracht der allgemeinen Lebenserfahrung muss die Glaubwürdigkeit dieser Aussagen angezweifelt werden. WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER gab vor der StA Klagenfurt an, in der Causa Hypo Alpe Adria keinen Gerichtsbezug aufzuweisen. Dies wurde vor dem U-Ausschuss widerlegt, da aufgrund von externen Dokumenten nachgewiesen werden konnte, dass auch WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER im SWAP-Verfahren über einen Sub-Auftrag bei der Erstellung eines Gutachtens für KULTERER tätig war. In diesem Gutachten wurde gegen den Vorwurf der Bilanzfälschung argumentiert, für die KULTERER in der Folge verurteilt wurde. WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER rechtfertigte sich vor dem U-Ausschuss, dass sie ihre frühere Tätigkeit für die HBInt im Rahmen des KULTERER-Gutachtens dem BMJ bekannt gegeben habe. Dies lässt sich jedoch durch die Dokumentation über die Sitzung im BMJ am 14. Jänner 2010 nicht bestätigen. Auch KRAKOW konnte sich an eine solche Offenlegung nicht erinnern. Insofern erscheint die Rechtfertigung WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGERS unglaubwürdig. Im Übrigen könnte ohnehin durch Offenlegung eine Befangenheit nicht geheilt werden. Befangen bleibt befangen. Auffällig ist auch, dass WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER ihre Leistungen für die HBInt im Rahmen des KULTERER-Gutachtens über die c-tank s.r.o., eine slowakische Gesellschaft verrechnete. Laut Firmenbuch hatte sie die Geschäftsführung der c-tank s.r.o. von 2004-2010 inne, eine berufliche Tätigkeit, die sie in ihrem dem BMJ vorgelegten Lebenslauf ausgelassen hat. Warum sie Leistungen für die HBInt im Rahmen des KULTERER-Gutachtens über eine slowakische Gesellschaft abgerechnet hat, vermochte WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER vor dem U-Ausschuss nicht überzeugend zubegründen. Auf die Frage nach ihrer Rolle als Beraterin der StA redete WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER ihre Funktion klein, indem sie ihre Aufgabe auf das Erklären banktechnischer Begriffe reduzierte. Die Aktenlage vermittelt jedoch einen anderen Ein-druck. WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER war demnach beim Sichten und Analysieren von Dokumenten tätig, nahm an Sicherstellungen von Unterlagen bei Hausdurchsuchungen teil, beurteilte Ermittlungsansätze auf ihre Verfolgungswürdigkeit, wirkte an der Auftragserteilung an Sachverständige und bei Beschuldigten- und Zeugeneinvernahmen mit. Auffallend war in diesem Zusammenhang auch die ablehnende Haltung von WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER hinsichtlich einer Hausdurchsuchung bei Vienna Capital Partners (VCP), wie AP HAVRANEK vor dem U-Ausschuss äußerte. In einem offen-sichtlich nicht jedem zugänglichen Tresorraum auf der Vorstandsebene sei Material gefunden worden, das eine bisher unbekannte umfangreiche Involvierung der VCP in die Geschäfte der Hypo aufzeigte. Objektiv wäre eine sofortige Hausdurchsuchung gewesen, die jedoch unterblieb. Insgesamt ergibt sich bei WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER das Bild einer Beraterin der StA, die wesentlichen Einfluss auf den Verlauf des Ermittlungsverfahrens genommen hat; einer Beraterin, die aufgrund ihrer Vortätigkeit massiv befangen ist und ohne öffentliche Ausschreibung politisch bestellt wurde."

a.    Wurden vom Bundesminister für Justiz aufgrund der bekanntgewordenen Tatsachen iZm mit der genannten externen Beraterin personelle Maßnahmen gesetzt? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso nicht?

31. Im NEOS Fraktionsbericht lautet es auf Seite 153 wie folgt: "Bei einer Sitzung im BMJ am 14. Jänner 2010 wurde WOHLSCHLÄGL-ASCHBERGER als externe Beraterin der StA Klagenfurt beauftragt. Anwesend waren bei dieser Sitzung u.a. Kabinettschef KRAKOW, Christian PILNACEK (BMJ) sowie der Wirtschaftstreuhänder KEPPERT. In welcher Funktion KEPPERT bei dem Treffen anwesend war, ist nicht nachvollziehbar. KEPPERT hat für KULTERER im Verfahren zur Causa SWAP-Verluste ein Privatgutachten erstellt und ist damit aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden befangen."

a.    Warum war der Wirtschaftstreuhänder Dr. Thomas Keppert bei dieser Sitzung anwesend?

b.    Hatte Dr. Keppert Einfluss auf die Entscheidung über die Beauftragung der externen Beraterin?

32. Im NEOS Fraktionsbericht lautet es auf den Seiten 152f wie folgt: "In seiner Befragung vor dem U-Ausschuss wies Justizminister BRANDSTETTER jegliche Verantwortung für die mangelhafte ressourcenmäßige Ausstattung der Staatsanwaltschaft von sich. Es seien die StA Klagenfurt und die OStA Graz zuständig, meinte er. Es ist der Versuch eines Ministers, seine ministerielle Verantwortung abzugeben – und es ist zugleich ironisch. Denn die Argumentation von BRANDSTETTER scheint nicht auf Postenbesetzungen Anwendung zu finden. So wurde die Zuteilung zur StA Klagenfurt in der Causa Hypo gerade nicht in der StA Klagenfurt oder der OStA Graz entschieden sondern im parteipolitisch besetzten Kabinett des BMJ. Einblick in die Personalpolitik zeigt ein pro-domo-Vermerk von Karl GAS-SER, Oberstaatsanwalt der OStA Graz vom 22. Jänner 2010: 'Ich habe auch kein (sic!) Hehl daraus gemacht, dass mir die Kollegin Mag. Brucker von der StA Innsbruck aufgrund ihrer Erfahrung mit Wirtschaftsstrafsachen geeigneter erscheint als Kollege Ladinig, der zwar Erster Staatsanwalt ist, aber solche Erfahrungen nicht aufweisen kann. Letztlich war ich mit der Entscheidung des Kabinettschefs (Anm.: Kabinettschef Georg KRAKOW), der die organisatorischen Talente und das Auftreten Ladinigs als besondere Zuteilungskriterien hervorhob, einverstanden.' Zusammengefasst: Nicht die StA Klagenfurt oder die OStA Graz sondern Georg KRAKOW (Kabinettschef BMJ) entschied aus dem parteipolitisch besetzten Kabinett des Justizministeriums heraus, welcher Staatsanwalt sich in Klagenfurt mit der Causa Hypo beschäftigt; und Kompetenz in Wirtschaftsstrafsachen war offensichtlich nicht das Entscheidungskriterium. Die Verantwortung für die sachwidrige Besetzung des Postens eines Staatsanwalts in der StA Klagenfurt tragen Justizministerin a.D. Claudia BANDION-ORTNER und Georg KRAKOW (eh. Kabinettschef BMJ)."

a.    Ist es üblich, dass ein Kabinettschef über die Zuteilung von Strafsachen an Staatsanwälte entscheidet?

b.    Welche (personellen) Maßnahmen hat der Bundesminister für Justiz aufgrund der oa Tatsachen gesetzt?

33. Im NEOS Fraktionsbericht lautet es auf den Seiten 156f wie folgt: "Laut SOKO besteht der Verdacht, dass KULTERER – entgegen seiner Behauptungen – im Zeit-raum 2000 bis 2004 mehrere Darlehen in €-Millionenhöhe von der Schroder Bank erhalten hat und diese mit Erlösen aus seiner Projektbeteiligung bei 'AB Maris' oder 'Darija' getilgt wurden. Dabei handelt es sich um von der HGAA mit Millionenkrediten finanzierte Projekte, bei denen laut SOKO der Verdacht besteht, dass KULTERER, STRIEDINGER und andere nicht im Interesse der Bank handelten, sondern den eigenen Vermögensvorteil verfolgten. Als Auftraggeber der 'Projekterlöse' diente die Seafan Foundation mit Sitz in Liechtenstein, hinter der – so der Verdacht der SOKO – KULTERER und andere Beschuldigte stehen könnten. In diesem Zusammenhang regte die SOKO auch schlüssigerweise an, ein Rechtshilfeersuchen an Liechtenstein zu richten, um ausforschen zu lassen, wer hinter der Seafan Foundation steht. Dieses Rechtshilfeersuchen wurde jedoch durch die Staatsanwaltschaft bis zur Finalisierung des SOKO-Schlussberichts nicht gestellt, trotz der Anregungen durch die Berichte der SOKO und der Kanzlei hba. Hinsichtlich des Rechtshilfeersuchens an die Schweiz lässt sich den dem U-Ausschuss vorliegenden Akten entnehmen, dass Staatsanwalt LADINIG offenbar der zuständigen StA Zürich mitgeteilt hat, die Öffnung der Konten KULTERERS 'aus untersuchungstaktischen Gründen' nicht vorzunehmen. In einem Teilerledigungsschreiben vom 22. November 2012 der StA Zürich wird KULTERER vom ehemaligen Kreditchef der Schroder Bank schwer belastet: 'Er war damals als Privatperson sehr daran interessiert, sich an von ihm als attraktiv beurteilten Tourismusprojekten in Kroatien und Istrien zu beteiligen. ... Er hatte Guthaben, nicht versteuertes Geld – das hatte er ausdrücklich erwähnt – und er hatte uns gefragt, ob wir bereit wären, im Kreditvertrag andere Sicherheiten als diese Guthaben aufzuführen.' Es liegt keine nachvollziehbare Begründung vor, warum LADINIG die von der SOKO angeregte Kontenöffnung stoppte und welche 'untersuchungstaktischen Gründe' es dafür geben könnte. Zweimal fragte den Akten zufolge die StA Zürich bei LADINIG nach, ob jetzt die Konten geöffnet werden sollen. Doch LADINIG antwortet der StA Zürich nicht mehr. Es liegen insgesamt keine nachvollziehbaren Gründe vor, warum in dieser Causa – trotz klarer Hinweise auf potentiell strafbares Verhalten – die Staatsanwaltschaft kein Rechtshilfeersuchen an Liechtenstein gestellt hat und das Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt hat, die Kontenöffnung jedoch wieder stoppen ließ."

a.    Welche Maßnahmen hat der Bundesminister für Justiz nach Bekanntwerden der oa Versäumnisse gesetzt?

b.    Mit welcher Begründung verzichtete Staatsanwalt Dr. Norbert Ladinig auf die Öffnung der Konten?

c.    Wurde eine Öffnung der Konten von Dr. Wolfgang Kulterer bei der Schroder Bank mittlerweile durchgeführt bzw wurde eine solche im Rahmen der Rechtshilfe beantragt?

d.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um den/die Berechtigten hinter der Seafan Foundation zu ermitteln?

34. Im NEOS Fraktionsbericht lautet es auf den Seiten 125f wie folgt: "Vorweg muss grundsätzlich festgestellt werden, dass die StA Klagenfurt der SOKO gem der Aus-sage der AP GABER bis dato keine Anordnungen zur Vermögensfeststellung von in der Causa Hypo Beschuldigten außerhalb Österreichs erteilt hat. Obwohl sich für die SOKO bereits im Jahr 2010 einige Verdachtsmomente und Indizien im Rahmen von Hausdurchsuchungen in Bezug auf die persönliche Bereicherung bestimmter Tatverdächtiger ergaben, wurde der SOKO kein entsprechender Auftrag erteilt den ausländischen Spuren nachzugehen. Diesbezüglich wurde die AP GABER vor dem U-Ausschuss konkret zur eklatanten Divergenz zwischen dem Vorstandsgehalt von KULTERER und seinem geschäftlichen Handeln befragt, das scheinbar eine andere reale Vermögenssituation impliziert:
'Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wie ist man das angegangen? Wie kann man sich das vorstellen?
Bernhard Gaber: Man hat Quellen: Grundbuch, Bank, Unterlagen, in diese Richtung, was in Österreich möglich ist ... Im Ausland ist es nicht möglich gewesen.
Abgeordneter Dr.Rainer Hable (NEOS): Können Sie das näher erläutern, was 'divergierend zu den Projektmillionen' bedeutet?
Bernhard Gaber: Es gibt Projekte, wo auch er Begünstigter war, und da haben wir natürlich Divergenzen in den Höhen festgestellt, dass die Vermögensverhältnisse weit höher liegen müssen, als sie eruierbar sind. Aber das sind reine Verdachtsmomente.
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Gut, wunderbar. Das heißt, Kulterer war auch Begünstigter bei diesen Projekten, was mit seiner Vermögenssituation nicht im Einklang steht, zumindest mit seiner Vermögenssituation in Österreich. Habe ich Sie richtig verstanden (Auskunftsperson Gaber: Ja!), also man hat nur in Österreich geschaut?
Bernhard Gaber: Ja, die Quellen, die in Österreich möglich sind.
Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Konnte man schauen, ob er Vermögenswerte nicht nur in – weiß ich nicht – Kärnten parkt, sondern auch außerhalb Österreichs?
Bernhard Gaber: Das ist mir nicht bekannt, ist nicht gemacht worden.
Abgeordneter Dr.Rainer Hable (NEOS): Hat es dazu eine Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegeben?
Bernhard Gaber: Nein, hat es nicht gegeben.'
Die mangelhafte grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Zahlungsströmen, deren Herkunft deliktischen Ursprungs sein könnten, ist im Tatsachenkomplex 'AB MARIS' besonders massiv. Im Zentrum dieser Causa stehen zahl-reiche Off-Shore-Destinationen wie British Virgin Island, Belize, Liechtenstein, Schweiz und Niederlande. Es handelt sich hierbei um eines der umfangreichsten Ermittlungsverfahren der SOKO. Laut Abschlussbericht der SOKO vom 15. Mai 2014 wurde aufgrund der durch die Kanzlei Held Berndik Astner & Partner angezeigten Geschäftsfälle AB Maris d.o.o und Darija d.o.o. die SOKO am 21. Mai 2010 durch die StA Klagenfurt (StA LADINIG) mit kriminalpolizeilichen Ermittlungen beauftragt. Zieht man den Anlassbericht der SOKO vom 30. Jänner 2012 heran, ergibt sich laut SOKO folgender Tatverdacht: 'Aufgrund der vorliegenden Beweismittel und Ermittlungserkenntnisse besteht der dringende Verdacht, dass die ehemaligen HYPO-Entscheidungsträger Dr. Wolfgang Kulterer und Mag. Güter Striedinger, ua im Zusammenwirken mit Dr. Gerhard Kucher, Milan Naperotic und Mag. Hermann Gabriel, ab dem Jahre 2000 bei den von der Hypo finanzierten kroatischen Projektgesellschaften AB Maris d.o.o. und Darija d.o.o., ihre Befugnisse wissentlich missbrauchten. Es besteht der Verdacht, dass sich die Beschuldigten an den kroatischen Projekten selbst oder über Dritte beteiligten und daraus persönlichen Nutzen in Millionenhöhe ziehen wollten oder tatsächlich zum Nachteil der HYPO gezogen haben. Es besteht der Verdacht, dass Dr. Wolfgang Kulterer und Mag. Günter Striedinger als HYPO-Vorstand einerseits die HYPO-Kreditvergaben in Millionenhöhe (ca. € 50 Mio.) an die Betreibergesellschaft Darija d.o.o. ermöglichten und dabei nicht ausschließlich den Geschäftserfolg der HYPO, sondern den eigenen Vermögensvorteil verfolgten.'"

a.    Wann ist mit einer Anklage in der Causa AB Maris zu rechnen?

b.    Wegen welcher Tatbestände wird in der Causa AB Maris ermittelt?

c.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um das Auslandsvermögen von Wolfgang Kulterer fest und ggf sicherzustellen?

d.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um das Auslandsvermögen von Mag. Günter Striedinger fest und ggf sicherzustellen?

35. In seiner am 15.10.2016 erschienenen Ausgabe berichtet das Nachrichtenmagazin NEWS: "Klausner findet - zufälligerweise ähnlich wie Grasser - Kontakt zu Tilo Berlin, der zu dieser Zeit finanzkräftige Investoren für einen Einstieg bei der Hypo um sich schart. Klausner unterzeichnet den entsprechenden „Subscription Letter". Am 27. Dezember 2006 gehen 1,5 Millionen Euro für das Investment von einem Konto der Klausner Trading International GmbH an die Luxemburger Firma, über die Tilo Berlin den Hypo-Deal abwickelt. Eigentlich hat Klausner damit das große Los gezogen. Im Mai 2007 besiegeln die BayernLB und die bisherigen Eigentümer, darunter die Berlin-Gruppe, den Verkauf der Hypo-Mehrheit an die Bank aus München. Die Ver-träge sind unterschrieben. Für Berlins Investoren ist klar: Wenn jetzt nichts völlig Un-vorhergesehenes passiert, werden sie nach nur ein paar Monaten einen Riesengewinn einfahren. Was noch offen ist, sind die Genehmigungen diverser Aufsichtsbehörden. Hier spießt es sich zunächst an der kroatischen Nationalbank. Doch auch dieses Problem ist Mitte September 2007 vom Tisch. Am 9. Oktober ist der Deal endgültig abgeschlossen. Der Weg für saftige Renditen von teilweise rund 50 Prozent ist frei. Doch Klausner ist auf einmal nicht mehr mit von der Partie. Am 5. Oktober 2007 erstattete Berlins Luxemburger Firma die 1,5 Millionen Euro zurück - nur vier Tage vor dem erfolgreichen Ende eines Riesengeschäfts. Auffällig ist die Angelegenheit nicht nur deshalb, weil hier ein erfahrener Geschäftsmann offenbar einen Gewinn von mehreren Hunderttausend Euro liegen gelassen hatte. Auffällig sind auch die Umstände, unter denen Tilo Berlin augenscheinlich einen Ersatzinvestor fand. Während Klausner ein bekannter Industrieller aus dem Tiroler Unterland ist, der immer wieder in der Öffentlichkeit steht, ist sein Nachfolger in der Reihe der Investoren ungleich geheimnisvoller. Es ist die Firma „Sada Establishment" aus Liechtenstein mit Bankverbindung in Vaduz. Namens der „Sada" langten am 3. Oktober 2007, zwei Tage vor der Rückzahlung an Klausner, 1.499.999 Euro bei Berlins Luxemburger Firma ein. Das Investment bis zum Closing des Bayern-Deals dauerte damit gerade einmal sieben Tage lang. Vorliegenden Unterlagen zufolge dürfte sich der Gewinn auf rund 780.000 Euro belaufen haben. Wer auch immer der wirtschaftlich Begünstigte der „Sada Establishment" sein mag: Er hat das Geschäft seines Lebens gemacht. Und im Unterschied zu in Österreich ansässigen Berlin-Investoren musste er sich sicher auch weniger Gedanken darüber machen, ob irgendwann die Finanz un-angenehme Fragen stellen könnte, was die Versteuerung des Blitzgewinns anbelangt. Dabei könnte die Person hinter der „Sada" Österreicher sein. […] Einem vor-liegenden Gutachten zufolge wurde Anfang 2007 eine Finanzierungslinie der Hypo für die Klausner Trading International GmbH von 40 auf 80 Millionen Euro aufgestockt. Das ist jene Firma, von deren Konto die 1,5 Millionen Euro für das ursprüngliche Investment überwiesen wurden. Laut Gutachten verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation der Klausner-Gruppe jedoch ab Mitte des Jahres 2007 massiv. Später musste die Bank umfangreiche Wertberichtigungen vornehmen. Die Frage ist, weshalb Berlin Klausner als Investor bei einem augenscheinlich sicheren Deal ziehen ließ. Hat er gar zulasten der Hypo eine Umwandlung des Investments zugelassen?"

a.    Wurden aufgrund dieser Berichterstattung Ermittlungen eingeleitet um die wirtschaft-lich Berechtigten der "Sada Establishment" festzustellen?

b.    Wie viele Strafverfahren wurden seit der am 1. Jänner 2016 in Kraft getretenen Strafrechtsnovelle in der Causa Hypo Alpe Adria Bank diversionell erledigt?

36. In der Fernsehdokumentation "Die Spur des Geldes", die am 16. Juni 2016, im Rahmen der Sendereihe "Am Schauplatz" um 21.05 Uhr auf ORF 2 gesendet wurde, sagte der Sektionschef für Strafrecht des BMJ Mag. Christian Pilnacek, dass Ermittlungen nicht am "Nichtwollen oder Nichtkönnen der Staatsanwaltschaften" scheitern würden. Außerdem sei es so, dass "durch die vielfältige Involvierung ausländischer Behörden und ausländischer Staaten […] die Ermittlungen durch Rechtshilfe und dergleichen erschwert, verkompliziert sind und mitunter nicht zum Erfolg führen."

a.    Auf welche Staaten bzw auf welche Behörden beziehen sich diese Aussagen?

b.    Inwiefern werden Ermittlungen durch den Rechtshilfeweg erschwert bzw verkompliziert?

c.    Gab es Probleme bei der Zusammenarbeit mit der kroatischen Staatsanwaltschaft bzw dem kroatischen Justizministerium?

d.    Wenn ja, welche Problemstellungen traten in der Zusammenarbeit auf?

37. In der Fernsehdokumentation "Die Spur des Geldes", die am 16. Juni 2016, im Rahmen der Sendereihe "Am Schauplatz" um 21.05 Uhr auf ORF 2 gesendet wurde, wird eine Stellungnahme des BMJ in Bezug auf mögliches Auslandsvermögen von Wolfgang Kulterer wiedergegeben: "Bei Verdacht würde die Staatsanwaltschaft sicher ermitteln, alles andere wäre fahrlässig. Ermittlungen bestätigen könne man aber nicht."

a.    Liegen der Staatsanwaltschaft bzw dem BMJ Hinweise auf im Ausland befindliche Vermögenswerte, die Wolfgang Kulterer direkt oder indirekt zugeordnet werden können, vor?

b.    Werden derzeit Ermittlungen in Bezug auf die Vermögenssituation von Wolfgang Kulterer geführt?

38. In dem Artikel der Tageszeitung "Kurier" (Online-Ausgabe vom 22.5.2016) "Wolfgang Kulterer: Arm wie eine Kirchenmaus oder ..." wird berichtet, dass "Frank Michael Siewert" als Treuhänder Gelder von Wolfgang Kulterer verwaltete. Ua soll dies über die Schweizer Gesellschaft "Future Property Invest AG" passiert sein.

a.    Wurden im Hinblick darauf weitere Ermittlungsschritte gesetzt?

b.    Wurde Frank Michael Siewert diesbezüglich einvernommen?

c.    Wurden in dieser Sache Rechtshilfeersuchen an die Schweizer Behörden gestellt?