13085/J XXV. GP

Eingelangt am 15.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Asylzentren in den Staaten Nordafrikas

 

Sie haben sich über die vergangenen Monate hinweg bei verschiedenen Gelegenheiten für die Einrichtung von Asylzentren in den Staaten Nordafrikas, konkret Ägypten, Libyen und Tunesien, ausgesprochen. So geht etwa aus einem Bericht der Tageszeitung die Presse (1.5.2017) hervor, der Außenminister hoffe, "dass Staaten wie Ägypten und Tunesien dazu bewegt werden können, derartige Zentren einzurichten". Während der Außenminister nach seinem Besuch in Tripolis am 1. Mai bekannt gab, in Libyen könne er sich das, aufgrund der aktuellen Sicherheitslage dort, gegenwärtig nicht vorstellen, nannte Verteidiungsminister Doskozil in der Vergangenheit Libyen wiederholt als Beispiel für den Standort solcher Asylzentren außerhalb der Europäischen Union (z.B. Kurier, 9.6.2016). In allen drei genannten Ländern gibt es Grund zu Bedenken bezüglich der Sicherheitslage. Gleichzeitig gibt es bisher unbeantwortete Fragen der rechtlichen Zulässigkeit, der Durchführbarkeit und der Zuständigkeit zu den von Ihnen geforderten Asylzentren.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In welchen konkreten Ländern außerhalb der EU halten Sie die Einrichtung von Asylzentren, wie von Ihnen angedacht, für realistisch und hinsichtlich menschenrechtlicher Standards und Sicherheitslage aus der Sicht Österreichs für vertretbar?
a) Welcher Parameter bedienen Sie sich bei der Einschätzung der Lage bezüglich Menschenrechte und Sicherheitslage dabei?
b) In Ägypten gilt aufgrund von Sicherheitsbedenken, wegen der Anschlägen auf christlich koptische Kirchen Anfang April 2017, noch bis Juli 2017 der Ausnahmezustand. Inwiefern wurde dieser Umstand in Ihren Überlegungen zur Sicherheitslage in Ägypten berücksichtigt?
c) Auch Tunesien hat im Februar 2017 den Ausnahmezustand “wegen anhaltender Terrorgefahr durch Islamisten" (ORF.at, 16.2.2017) den Ausnahmezustand verlängert. Inwiefern wurde dieser Umstand in Ihren Überlegungen zur Sicherheitslage in Tunesien berücksichtigt?

2.    Welche Akteure sollen sich Ihrer Meinung nach an der Erschaffung und Administration dieser Asylzentren in den Staaten Nordafrikas beteiligen (Herkunftsstaaten der Flüchtlinge, EU-Mitgliedsstaaten, EU, Internationale Organisationen)?
a) Sollten Sie eine maßgebliche Beteiligung Internationaler Organisationen an diesen Aufgaben im Sinn haben, gehen Ihre diesbezüglichen Pläne mit der Absicht einher, die Beiträge, die Österreich an die jeweiligen Internationalen Organisationen (z.B. UNHCR) leistet, zu erhöhen? Wenn ja, in welcher Größenordnung etwa?

3.    Wie planen Sie, die Erfüllung von grund- und menschenrechtlichen Vorgaben bezüglich der Unterbringung und auch der durchzuführenden Asylverfahren in diesen Ländern zu gewährleisten?
a) Was passiert Ihren Plänen für die Einrichtung solcher Zentren gemäß, wenn diese Vorgaben in einem oder mehreren Asylzentren nicht gewährleistet werden?
b) Wer ist Ihren Plänen für die Einrichtung von Asylzentren in den Staaten Nordafrikas gemäß für die Sicherheit der in den Zentren unterzubringenden Personen verantwortlich?

4.    Haben Sie Ihren Vorschlag zur Einrichtung von Asylzentren in den Staaten Nordafrikas bereits Vertretern anderer Mitgliedsstaaten bzw. dem Büro der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik präsentiert?
a) Wenn ja, wem, wann und wurde bereits etwas vereinbart? Wenn ja, was?