13085/J XXV. GP
Eingelangt am 15.05.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Europa,
Integration und Äußeres
betreffend Asylzentren in den Staaten
Nordafrikas
Sie haben sich über die vergangenen Monate hinweg bei verschiedenen Gelegenheiten für die Einrichtung von Asylzentren in den Staaten Nordafrikas, konkret Ägypten, Libyen und Tunesien, ausgesprochen. So geht etwa aus einem Bericht der Tageszeitung die Presse (1.5.2017) hervor, der Außenminister hoffe, "dass Staaten wie Ägypten und Tunesien dazu bewegt werden können, derartige Zentren einzurichten". Während der Außenminister nach seinem Besuch in Tripolis am 1. Mai bekannt gab, in Libyen könne er sich das, aufgrund der aktuellen Sicherheitslage dort, gegenwärtig nicht vorstellen, nannte Verteidiungsminister Doskozil in der Vergangenheit Libyen wiederholt als Beispiel für den Standort solcher Asylzentren außerhalb der Europäischen Union (z.B. Kurier, 9.6.2016). In allen drei genannten Ländern gibt es Grund zu Bedenken bezüglich der Sicherheitslage. Gleichzeitig gibt es bisher unbeantwortete Fragen der rechtlichen Zulässigkeit, der Durchführbarkeit und der Zuständigkeit zu den von Ihnen geforderten Asylzentren.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. In welchen konkreten Ländern außerhalb der EU halten Sie die
Einrichtung von Asylzentren, wie von Ihnen angedacht, für realistisch und
hinsichtlich menschenrechtlicher Standards und Sicherheitslage aus der Sicht
Österreichs für vertretbar?
a) Welcher Parameter bedienen Sie sich bei der Einschätzung der Lage
bezüglich Menschenrechte und Sicherheitslage dabei?
b) In Ägypten gilt aufgrund von Sicherheitsbedenken, wegen der
Anschlägen auf christlich koptische Kirchen Anfang April 2017, noch bis
Juli 2017 der Ausnahmezustand. Inwiefern wurde dieser Umstand in Ihren
Überlegungen zur Sicherheitslage in Ägypten berücksichtigt?
c) Auch Tunesien hat im Februar 2017 den Ausnahmezustand “wegen anhaltender
Terrorgefahr durch Islamisten" (ORF.at, 16.2.2017) den Ausnahmezustand
verlängert. Inwiefern wurde dieser Umstand in Ihren Überlegungen zur
Sicherheitslage in Tunesien berücksichtigt?
2. Welche Akteure sollen sich Ihrer Meinung nach an der Erschaffung und
Administration dieser Asylzentren in den Staaten Nordafrikas beteiligen
(Herkunftsstaaten der Flüchtlinge, EU-Mitgliedsstaaten, EU, Internationale
Organisationen)?
a) Sollten Sie eine maßgebliche Beteiligung Internationaler
Organisationen an diesen Aufgaben im Sinn haben, gehen Ihre
diesbezüglichen Pläne mit der Absicht einher, die Beiträge, die Österreich
an die jeweiligen Internationalen Organisationen (z.B. UNHCR) leistet, zu
erhöhen? Wenn ja, in welcher Größenordnung etwa?
3. Wie planen Sie, die Erfüllung von grund- und menschenrechtlichen
Vorgaben bezüglich der Unterbringung und auch der durchzuführenden
Asylverfahren in diesen Ländern zu gewährleisten?
a) Was passiert Ihren Plänen für die Einrichtung solcher Zentren
gemäß, wenn diese Vorgaben in einem oder mehreren Asylzentren nicht
gewährleistet werden?
b) Wer ist Ihren Plänen für die Einrichtung von Asylzentren in den
Staaten Nordafrikas gemäß für die Sicherheit der in den Zentren
unterzubringenden Personen verantwortlich?
4. Haben Sie Ihren Vorschlag zur Einrichtung von Asylzentren in den
Staaten Nordafrikas bereits Vertretern anderer Mitgliedsstaaten bzw. dem
Büro der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für
Außen- und Sicherheitspolitik präsentiert?
a) Wenn ja, wem, wann und wurde bereits etwas vereinbart? Wenn ja, was?