13088/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kucharowits, Yilmaz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres betreffend Asylverfahren von UMF der Abschiebepraxis nach Erreichen der Volljährigkeit.

Seit einigen Wochen wird auf sozialen Medien oder auch in Presseaussendungen wieder vermehrt dar­ über berichtet: junge Flüchtlinge, meist Afghanen, werden in ihr Heimatland abgeschoben. Was vielen davon gemein ist, ist der Umstand, dass sie als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) ab dem Sommer 2015 nach Österreich gekommen sind und hier Bemühungen unternommen haben, sich nach besten Möglichkeiten zu integrieren. Viele haben die Sprache gelernt und sind mittlerweile in der Lage, sich relativ problemlos zu verständigen, ein Engagement in Sport-, Kunst- und Kulturvereinen findet sich ebenso immer wieder, wie ein soziales Netz in der Zivilgesellschaft. Eigentlich sind alle Parameter für eine gelingende Inklusion in die Gesellschaft gegeben - und dann kommt der negative Asylbescheid, die Abschiebung steht bevor.

Aus gutem Grund gibt es hier genügend Menschen, die nicht verstehen können, wieso diese jungen Menschen abgeschoben werden. Sie, jene die die jungen Flüchtlinge monate- oft jahrelang betreut hatten, gingen davon aus, dass auf Grund des Umstandes, dass ihre Schützlinge minderjährig sind und sich in die Gesellschaft einfügen, ein positiver Bescheid die Folge sein würde. Das stellt sich heute als falsch heraus. Zu lange dauerten die Asylverfahren, viele von ihnen erreichten, während sie auf ihren Bescheid warteten, die Volljährigkeit - dazwischen lag häufig eine Odyssee von einer Unterkunft in   die nächste, das Aufflackern und wieder Erlöschen von Perspektiven und natürlich auch der Umstand, dass sie nicht wussten, ob sie überhaupt hier bleiben dürfen.

Seit einigen Wochen mehren sich nun die Bescheide - eine ganze Menge von diesen jungen Menschen darf nicht in Österreich bleiben und wird in ein Land - Afghanistan - abgeschoben, für das das Außen­ministerium eine Reisewarnung der Stufe 6 herausgegeben hat, in der es heißt: „Im ganzen Land besteht das Risiko von gewalttätigen Auseinandersetzungen, Raketeneinschlägen, Minen, Terroran­schlägen und kriminellen Übergriffen einschließlich Entführungen, Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle.“ Ein sicheres Herkunftsland, in dem es keinen Grund zur Flucht gibt, sieht anders aus. Genau dorthin aber schickt Österreich junge Menschen zurück, die schon einmal, oft unter Lebensge­fahren den Weg nach Europa geschafft haben. Wenn sie zurückkommen, wissen sie oft nicht, was sie erwartet, ob die Familie, Verwandte und FreundInnen noch in der alten Heimat oder überhaupt am Leben sind.

Der Umstand, dass gerade in solchen Fällen eine Abschiebung erfolgt wirft mehrere Fragen auf, die  vor allem die Praxis der Asylverfahren von UMF und die darauf folgende Abschiebepraxis in den Blick nehmen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1)    Wie lange dauert ein durchschnittliches Asylverfahren eines UMF in Österreich?

2)    Wie lange dauert das längste derzeit anhängige Asylverfahren eines UMF in Österreich?

3)    Wie viele Asylverfahren von UMF wurden noch während deren Minderjährigkeit aufgenommen?

4)    Wie viele Asylverfahren von UMF wurden noch während deren Minderjährigkeit aufgenommen und abgeschlossen?

5)    Wie viele Asylverfahren von UMF wurden noch während deren Minderjährigkeit aufgenommen, aber erst nach deren Volljährigkeit abgeschlossen?

6)    Weshalb wurde nicht sichergestellt, dass UMF mit Vorrang im Asylverfahren behandelt wur­den?

7)    In welchem Ausmaß wird das zivilgesellschaftliche und soziale Engagement bzw. der Integra­tionsfortschritt bei der Frage von Asyl bzw. Bleiberecht berücksichtigt?

8)    Wie viel UMF, die zwischen Juni 2015 und April 2017 nach Österreich gekommen sind, warten nach wie vor auf ihren Bescheid?