13089/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kurzzeit-Vignette

Die ASFINAG betreibt ca. 2.200 Autobahn- und Schnellstraßenkilometer in Österreich. Die Mauteinnahmen aus dem Vignettenverkauf sind laut Geschäftsbericht von 449 Mio. € im Geschäftsjahr 2015 auf 472 Mio. € 2016 gestiegen. Die ASFINAG kennt derzeit folgende Tarif-Struktur für den Vignetten-Verkauf:

Die Tarife für 2017 im Überblick

Tarife für 2017

Fahrzeugart

10-Tages-Vignette

2-Monats-Vignette

Jahresvignette

Auto und Kfz bis 3,5 t hzG

€ 8,90

€ 25,90

86 40

Motorrad

€ 5,10

€ 13,00

€ 34,40

Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust., gültig ab 1. Dezember 2016

Im Nationalrat wurde am 27. April 2017 eine Debatte über eine Novelle zum Bundesstraßenmautgesetz geführt, im Zuge deren mehrere Mandatare unterschiedlicherer Klubs Anliegen zu möglichen Ausnahmeregelungen äußerten. Es kamen einige Regionen wie zum Beispiel Linz oder Kufstein zu Recht aufs Tapet, wo Anrainer von Lärm, Stau und Verkehr betroffen sind. Es steht außer Zweifel, dass man für solche Fälle ein gesamtösterreichisches Konzept statt Einzellösungen braucht.

Es ist daher legitim darüber zu diskutieren, ob eine Kurzzeitvignette möglicherweise Erleichterungen für z.B. Kufstein oder Linz bringen kann. Das bedingt aber auch eine Überprüfung möglicher Mindereinnahmen für die ASFINAG. Daher wollen die unterfertigten Abgeordneten mit dieser Anfrage feststellen, was eine solche Lösung kosten würde, um  dann mögliche Gesetzesänderungen zu bewerten und zu entscheiden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.    Was haben Sie bisher unternommen, um in den oben genannten Regionen eine Entlastung der Bevölkerung zu erreichen?

2.    Können Sie sich grundsätzlich vorstellen, aus oben genannten Gründen Kurzzeitvignetten anzubieten?

3.    Haben Sie als Eigentümervertreter der ASFINAG bereits Kostenüberprüfungen möglicher Kurzzeitvignetten in Auftrag gegeben?

4.    Wenn ja, was war das Ergebnis?

5.    Was würde eine Kurzzeitvignette

a.      für einen Tag,

b.      für zwei Tage,

c.      für drei Tage,

d.      für vier Tage,

e.      für fünf Tage,

an Mindereinnahmen für die ASFINAG verursachen?

6.    Gibt es Berechnungen, wie diese von den Kunden angenommen werden würden?

7.    Zu welchem Preis würden diese Kurzzeitvignetten angeboten werden?

8.    Inwiefern amortisieren sich diese Kosten durch eine potentiell größere Kundengruppe?