13132/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Missbildungen aufgrund von Antiepileptika

 

Wie der „Standard“ online berichtete, verursachte in Frankreich die Einnahme des Antiepileptikums Valproat bei tausenden Kindern schwere Missbildungen. Bis zu 4.100 Kinder sind in Frankreich wegen des Antiepileptikums Valproat mit schweren Missbildungen auf die Welt gekommen. Zu diesem Ergebnis kommt die französische Arzneimittelaufsicht ANSM in einer in Paris vorgelegten ersten Schätzung. Demnach haben Frauen, die während der Schwangerschaft Valproat zu sich nehmen, ein vierfach erhöhtes Risiko, ein Kind mit schweren Missbildungen auf die Welt zu bringen. Untersucht wurden Geburten seit der Einführung des Medikaments Depakine mit dem Wirkstoff Valproat im Jahr 1967. Das vom französischen Pharmariesen Sanofi hergestellte Medikament wird gegen Epilepsie verschrieben. Der Wirkstoff wird auch gegen bipolare Störungen eingesetzt. Seit Anfang der 1980er-Jahre ist die Gefahr von Missbildungen bei Babys bekannt. Seit 2015 darf Valproat schwangeren Frauen oder Frauen in gebärfähigem Alter nur noch verschrieben werden, wenn andere Medikamente nicht anschlagen.

(Quelle: http://derstandard.at/2000056270979/Frankreich-Tausende-Kinder-haben-wegen-Medikaments-Missbildungen )

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen der Bericht bekannt?

 

2.    Unter welchen Namen sind Medikamenten mit dem Wirkstoff des Medikament Valproat in Österreich zugelassen?

 

3.    Wie viele Kinder sind in Österreich aufgrund der Einnahme von Valproat mit Missbildungen geboren worden? Bitte um Aufstellung von 2010-2016!

 

4.    Wie viele Kinder sind in Österreich aufgrund der Einnahme von anderen Medikamenten mit dem gleichen/ähnlichen Wirkstoff mit Missbildungen geboren worden? Bitte um Aufstellung von 2010-2016!

 

5.    Welche Standpunkt hat das BMGF zu der Verschreibung von solch risikoreichen Medikamenten?