13149/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Monopolverwaltung GmbH

 

 

Die Verwaltung des Tabakmonopols wird durch die Monopolverwaltung GmbH durchgeführt, deren Ziel es sein sollte durch Einnahmen aus Steuern auf Tabakwaren sozialpolitische Ziele, wie die Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz der Tabaktrafikanten, zu ermöglichen. Der Rechnungshof kritisierte in seinem Bericht (Reihe BUND 2017/15), dass weder durch das BMF als Eigentümervertretung noch durch die Monopolverwaltung GmbH eine Unternehmensstrategie oder unternehmensspezifische Ziele für die Monopolverwaltung GmbH formuliert wurden. Zudem fehlten interne Richtlinien mit objektiv nachvollziehbaren Kriterien, sowie eine transparente, einheitliche Vorgangsweise bei der Festlegung und Vergabe der Anzahl an Tabaktrafikanten. Außerdem sollten nach dem Gesetzeswortlaut des TabMG die von den Trafikanten eingehobenen Entgelte bloß kostendeckend sein. Dem widersprachen jedoch die von der Monopolverwaltung GmbH ständig „erwirtschafteten“ Überschüsse, die als Dividende an die Eigentümer ausgeschüttet wurden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen die folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wird die Monopolverwaltung GmbH der Empfehlung des RH nachkommen und mögliche Potentiale für eine flexiblere und kostengünstigere Aufgabenwahrnehmung analysieren und für eine allfällige Reorganisation nutzen (TZ 6)?

2.     Wenn ja zu 1.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

3.     Wenn nein zu 1.: Warum nicht?

4.     Werden Sie der Empfehlung des RH nachkommen und wie von Ihnen dem RH zugesagt eine Dokumentierung nachvollziehbarer Bemessungskriterien bzgl. der Höhe von Geschäftsführerbezüge (TZ 8) umsetzen?

5.     Wenn ja zu 4.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

6.     Wenn nein zu 4.: Warum nicht?

7.     Werden Sie der Empfehlung des RH nachkommen und die Zielvorgaben an den Geschäftsführer der Monopolverwaltung GmbH in Form variabler Bezugsbestandteile mit einer Kombination aus kurzfristigen Kriterien und langfristigen, sowie nachhaltig wirksamen Kriterien für den jeweiligen Unternehmenserfolg bzw. der nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens (TZ 9) festlegen?

8.     Wenn ja zu 7.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

9.     Wenn nein zu 7.: Warum nicht?

10.  Werden Sie der Empfehlung des RH nachkommen und im Rahmen ihres Beteiligungsmanagements auf eine durchgängige und konsistente Steuerungskette achten, insb. im Bereich der Angaben der Wirkungsorientierung, der Eigentümerstrategie, spezifische Zielvorgaben der Eigentümer, sowie Unternehmensstrategie der Monopolverwaltung GmbH selbst (TZ 12)?

11.  Wenn ja zu 10.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

12.  Wenn nein zu 10.: Warum nicht?

13.  Wird die Monopolverwaltung GmbH der Empfehlung des RH nachkommen und ihre Tätigkeiten im Rahmen des Tabakmonopols auf ihre eindeutig definierten Kernaufgaben (zB. Beratung von Trafikanten) konzentrieren und von jenen Aufgaben der Wirtschaftskammer abgrenzen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden (TZ 14)?

14.  Wenn ja zu 13.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

15.  Wenn nein zu 13.: Warum nicht?

16.  Wird die Monopolverwaltung GmbH der Empfehlung des RH nachkommen und Ziele in der Unternehmensstrategie bzw. einem Organisationshandbuch festlegen (TZ 14)?

17.  Wenn ja zu 16.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

18.  Wenn nein zu 16.: Warum nicht?

19.  Wird die Monopolverwaltung GmbH der Empfehlung des RH nachkommen und ein Strukturkonzept mit konkret definierten und nachvollziehbaren Parameter und Indikatoren mit Zielwerten für den Tabakeinzelhandel in Österreich erstellen, insb. in Hinblick auf künftige Vergaben oder Stilllegungen von Tabaktrafikanten (TZ 16)?

20.  Wenn ja zu 19.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

21.  Wenn nein zu 19.: Warum nicht?

22.  Werden Sie der Empfehlung des RH nachkommen und den Gesellschaftsvertrag hinsichtlich des Projekts Marktanalyse entsprechend ändern und auf eine gesetzliche Fundierung der Geschäftsausweitung hinwirken (TZ 23)?

23.  Wenn ja zu 22.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

24.  Wenn nein zu 22.: Warum nicht?

25.  Ist es aus ihrer Sicht gerechtfertigt, das Tabakmonopol in Österreich zur Erzielung von Dividenden für die Eigentümer der Monopolverwaltung GmbH auszunutzen?

26.  Werden Sie der Empfehlung des RH nachkommen und auf eine Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen einer kostendeckenden Entgeltfestsetzung und der Dividendenerwartung hinwirken (TZ 25)?

27.  Wenn ja zu 26.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

28.  Wenn nein zu 26.: Warum nicht?

29.  Werden von Ihnen noch weitere Varianten bzgl. des Umganges mit der wellenartigen Umsatzentwicklungen der Monopolverwaltung GmbH, wie eine akkordierte Rücklagenbildung, angedacht, um eine Ausnutzung des Tabakmonopols zur Dividendenerzielung zu vermeiden?

30.  Wird die Monopolverwaltung GmbH der Empfehlung des RH nachkommen und eine adäquate Kosten- und Leistungsrechnung einführen, um insbesondere für externe Zwecke, wie dem Nachweis kostendeckender Entgelte für die Eigentümer, die Branche und den Tabakgroßhandel (TZ 27)?

 

 

31.  Wenn ja zu 30.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

32.  Wenn nein zu 30.: Warum nicht?