13151/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Präsenzdienstzeitbestätigungen des Heeres zur Vorlage an türkische Behörden

 

Der Homepage „derstandard.at“ berichtete am 16. März 2017 folgendes:

„Doppelstaatsbürger: Bundesheer warnte vor Passmissbrauch

Verteidigungsressort hat seit Herbst den Verdacht, dass Ex-Rekruten türkischer Herkunft mitunter nicht nur österreichische Pässe besitzen Wien – Angesichts der Aufregung rund um Doppelstaatsbürgerschaften von Österreichern türkischer Herkunft tut sich eine neue Facette auf: Schon vergangenen Herbst hat das Verteidigungsressort das Innenministerium über seine Besorgnis informiert, dass abgerüstete Rekruten mit diesem Hintergrund mitunter zwei Pässe erlangt haben könnten, wie aus einem Schreiben hervorgeht, das dem STANDARD vorliegt. Konkret wandte sich die Personalabteilung C in dem Brief mit der Geschäftszahl S90902/1 mit folgendem Sachverhalt an das Ressort von Wolfgang Sobotka (ÖVP): "In den Ergänzungsabteilungen der Militärkommanden kommt es regelmäßig zu Anträgen ehemaliger Präsenzdienstleistender, die eine Dienstbestätigung mit Rundsiegel verlangen, weil für sie die Amtssignatur angeblich nicht ausreichend ist." Auf Rückfrage werde "wiederholt geantwortet, dass die Bestätigung zur Vorlage an türkische Behörden" benötigt werde. Die Conclusio des Verteidigungsministeriums: "Hier besteht der Verdacht, dass österreichische Staatsbürger mit türkischem Migrationshintergrund neben der österreichischen Staatsbürgerschaft auch (wieder) die türkische besitzen und dies möglicherweise gemäß Paragraf 26 Z 1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 den Verlust der österreichischen zur Folge hat." Das aus politischer Sicht Pikante daran: Bisher galten Wehrdienstleistende türkischer Abstammung stets als Beispiel für gelungene Integration – nicht zuletzt, weil sie als österreichische Staatsbürger auf die Republik ihr Gelöbnis ablegen, das auch die hiesige Gesetzestreue inkludiert. Denn in Österreich sind Doppelstaatsbürgerschaften in der Regel nicht erlaubt, wer nicht unter die wenigen Ausnahmeregelungen fällt, droht daher Pass, Wahlrecht und Co zu verlieren. Demonstrative Härte Damit nicht genug, wollen die Koalitionsparteien angesichts des umstrittenen Referendums von Recep Tayyip Erdoğan Mitte April, mit dem sein autoritäres Präsidialsystem in der Türkei abgesegnet werden soll, keine Milde gegenüber sogenannten "Austrotürken" walten lassen. Eine Amnestie für reumütige Doppelstaatsbürger schlossen nicht nur die Klubchefs von SPÖ und ÖVP aus, sondern unlängst auch Innenminister Sobotka via "Kurier", denn die Staatsbürgerschaft sei "eines der höchsten Güter. Einen Missbrauch nicht zu ahnden, sondern straffrei zu stellen, halte ich für untragbar." Per Schreiben vom 8. September 2016 hat das Verteidigungsressort das Innenministerium im letzten Absatz ausdrücklich um Mitteilung ersucht, ob die fragwürdigen Anträge von jungen Männern auf Präsenzdienstzeitbestätigung "zur Vorlage bei türkischen Behörden" an die zuständige Staatsbürgerschaftsbehörde bekanntgegeben werden sollen. Sprecher Stefan Hirsch moniert nun, sechs Monate nach erfolgtem Problemaufriss: "Unsere Anfrage gilt bis heute als aufrecht." Im Innenministerium ist man "überrascht", dass man das amtliche Schreiben quasi als unbehandelt betrachtet. "Wahr ist vielmehr, dass diese Anfrage von uns telefonisch beantwortet wurde – und zwar, dass uns die Daten von derartigen Verdachtsfällen zugesendet werden mögen, damit sie an die zuständige Staatsbürgerschaftsbehörde weitergeleitet werden können", hält Sprecher Karl-Heinz Grundböck fest, und: Bis dato habe man vom Verteidigungsministerium "keine entsprechenden Daten" zu möglichen österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgern erhalten. Datenlage unklar In der Rossauer Kaserne widerspricht man dieser Darstellung. Zweimal, am 13. Dezember und am 13. März, habe man von sich aus nachtelefoniert und um Auskunft ersucht, wie in der Angelegenheit weiter zu verfahren sei. Hirsch: "Am Montag wurde dann gebeten, unser Schreiben noch einmal zu übermitteln." Wie hoch die Zahl an österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgern insgesamt ist, gilt übrigens als unklar – weil Ankara hier nicht kooperiert, jedoch das Problem forciert. Vage Schätzungen gehen von mehr als zehntausend Menschen aus, doch ein Vielfaches ist möglich.“

derstandard.at/2000054310997/Doppelstaatsbuergerschaften-Bundesheer-warnte-vor-Missbrauch

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden neben dem Bundesministerium für Inneres auch Landesregierungen informiert?

2.    Wenn ja, welche?

3.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

4.    Wenn ja, wann?

5.    Wenn ja, was war das Ergebnis?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wurden diese Anträge in den Ergänzungsabteilungen gesammelt?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wenn ja, seit wann werden diese gesammelt?

10. Wenn ja, wie viele sind dies?

11. Wie wurde der Brief mit der Geschäftszahl S90902/1 am 8. September 2016 übermittelt?

12. Gab es eine nachweisliche Zustellung?

13. Wenn ja, wann?

14. Von wem genau wurde dieser Brief im September 2016 übermittelt?

15. An wen genau war der Brief im September 2016 adressiert?

16. Von wem wurde die Übernahme im Bundesministerium für Inneres bestätigt?

17. Konnte geklärt werden warum das Bundesministerium für Inneres nicht auf das Anschreiben Ihres Ressorts reagiert hat?

18. Warum musste das Ressort zweimal nachtelefonieren?

19. Gibt es zu diesen Telefonaten Aktenvermerke?

20. Wenn ja, welchen Inhalts?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Mit wem im Bundesministerium für Inneres wurde am 13. Dezember 2016 telefoniert?

23. Mit wem im Bundesministerium für Inneres wurde am 13. März 2017 telefoniert?

24. Wurden die Daten bereits an das Bundesministerium für Inneres übermittelt?

25. Wenn ja, wie viele Fälle?

26. Wenn nein, warum nicht?

27. Von wem genau wurde dieser Brief im März 2017 übermittelt?

28. An wen genau war der Brief nun im März 2017 adressiert?

29. Von wem wurde die Übernahme im Bundesministerium für Inneres jetzt bestätigt?

30. Gab es zu diesem Schreiben nun eine offizielle Antwort des Bundesministeriums für Inneres?

31. Wenn nein, ist Ihnen bekannt warum nicht?

32. Wenn ja, wann?

33. Wenn ja, mit welchem Inhalt?