13160/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend AK-Aufzahlungen für Unternehmen zur Beschäftigung von Lehrlingen mit Asylwerberhintergrund

 

 

Aus einem Bericht eines online-mediums ist Folgendes zu entnehmen:

 

„Ein bekanntes industrielles Familienunternehmen mit rund 500 Mitarbeitern betreibt dort seit vielen Jahren eine Lehrwerkstätte, um den Fachkräftenachwuchs selbst in die Hand zu nehmen.

Ende 2016 sollte publicitywirksam (vor allem die Arbeiterkammer stand hinter der Aktion) versucht werden, sogenannte Flüchtlinge anzusprechen. Zehn haben von der ersten Sichtung her gepasst, nach den Bewerbungsgesprächen blieben drei übrig. Mit diesen dreien sollten Lehrverträge abgeschlossen werden. Sollten.

 

Jedoch: Der Nettobezug eines österreichischen Lehrlings liegt bei rund 400 Euro. Als die Kandidaten dies erfuhren, war plötzlich keiner mehr erreichbar. Mit Mühe gelang dann dem Unternehmen mit einem von ihnen doch noch ein persönliches Gespräch. Dem „Flüchtling“ wurde die Perspektive erklärt: Nach der Lehre im Unternehmen und mit einer Facharbeiterprüfung besteht die Chance auf eine fixe Anstellung und ein schönes Einkommen. Der „Bewerber“ hat sich dennoch nicht mehr überreden lassen; er hat nur mitgeteilt, dass er, ohne zu arbeiten, rund 800 Euro beziehen kann und daher kein Interesse an einem Lehrvertrag hat.

 

Daraufhin habe ein Vertreter der Arbeiterkammer dem Unternehmen sogar angeboten, dass die Kammer die Differenz aufzahlen könnte. Ein auch angesichts der eindeutigen Rechtswidrigkeit und wohl auch Strafbarkeit absolut skandalöser Vorschlag. Die Information darüber erscheint aber angesichts der ideologischen Positionierung der Arbeiterkammer und ihres Reichtums glaubwürdig (der Reichtum ist durch die Pflichtbeiträge aller Arbeitnehmer in der Höhe von einem halben Prozent des Bruttolohns entstanden, die zwangsweise fließen, ohne je auf dem Lohnzettel als solche vermerkt zu werden). Der Unternehmer lehnte jedenfalls mit dem Argument ab, dass er eine solche Vorgangsweise keinem der autochthonen österreichischen Lehrlinge erklären könnte.“

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Sind Ihnen als zuständiges Aufsichtsorgan der Arbeiterkammern Vorfälle bzw. Sachverhalte, wie in obigem Beispiel geschildert bekannt, wonach Vertreter von Arbeiterkammern, Unternehmern die Lehrlinge ausbilden, Angebote machen, welche eine Aufzahlung bzw. Differenzzahlung zu jenem Betrag, den der in Frage kommende Lehrling bekommen würde, wenn er keiner Erwerbstätigkeit nachgehen würde, in Aussicht stellen, um Personen mit unterschiedlichsten Aufenthaltstiteln zum Antritt einer Lehre zu bewegen?

2)    Wenn nein, werden Sie Untersuchungen in diese Richtung einleiten und allenfalls entsprechende Maßnahmen dagegen treffen? (Bitte um Anführung eines Zeitplanes wann die Untersuchungen beginnen und welche Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage gesetzt werden)

3)    Wenn ja, wie viele Fälle von Angeboten sind Ihnen bekannt? (Bitte aufgliedern nach Bundesländern, betroffener Arbeiterkammer, sowie Datum der konkreten Sachverhalte, und nach Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus der betroffenen Lehrlinge)

4)    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Angebote getätigt?

5)    Wenn ja, hat die AK so hohe finanzielle Ressourcen, um derartige Angebote machen zu können?

6)    Wenn ja, wie viele Angebote wurden angenommen? (Bitte aufgliedern nach Bundesländern, betroffener Arbeiterkammer, sowie Datum der konkreten Sachverhalte, und nach Alter, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus der betroffenen Lehrlinge)

7)    Wenn ja, wie hoch ist der dadurch entstandene Schaden? (Bitte gliedern, nach den betroffenen Arbeiterkammern und jeweiligen Anspruchsgrundlagen gegenüber den unrechtmäßigen handelnden Vertretern der Arbeiterkammer)

8)    Wenn ja, wurden bzw. werden die betroffenen Vertreter der Arbeiterkammern straf-, zivil- und disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen? (Bitte gliedern nach der jeweiligen Rechtsgrundlage unter Angabe der konkreten Sanktionen bzw. Rechtsfolgen)