13166/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Prüfungsauftrag des BMLFUW zur Lärmmessung KW Rottau (Reißeck)

 

Im Zuge der Anfragebeantwortung 11389/AB vom 07. April 2017 wurde seitens des BMLFUW darauf hingewiesen, dass bezugnehmend auf die gesundheitsgefährdenden Lärmauswirkungen, verursacht durch den Pumpbetrieb beim KW Rottau (Reißeck), erstmals das medizinische Gutachten vom 24.08.2016 sowie die Ergebnisse der Schallpegelmessungen vom 22.06.2016 durch das Ministerium angefordert wurden. Weiters wurde mitgeteilt, dass dem BMLFUW ein schalltechnisches Gutachten vom 11.03.2009 vorliegt.

 

Das BMLFUW wurde bereits seitens des Landes Kärnten in einem Schreiben vom 23.10.2015 gebeten, den Auftrag zur Durchführung von Lärmmessungen und zur Erstellung einer darauf aufbauenden umweltmedizinischen Expertise zu erteilen. Diesem Ansinnen wurde vom Ministerium nicht entsprochen (Schreiben vom 30.10.2015).

Im Antwortschreiben des BMLFUW wurde unter anderem darauf verwiesen, dass es mangels entsprechender Anhaltspunkte keine Rechtfertigung für eine solche Prüfung gäbe. Abschließend wurde jedoch angemerkt, dass derzeit kein Prüfauftrag erlassen werde, neue Erkenntnisse jedoch jederzeit vorgelegt werden können.

 

Wie aufgrund der Anfrage 11964/J des NAbg. Erwin Angerer bekannt geworden ist, liegen dem BMLFUW zumindest seit März 2017 das gegenständliche medizinische -wie auch das schalltechnische Gutachten vor. Ebenso wurde seitens des Ministeriums eingeräumt, dass das Kraftwerk „nunmehr verstärkt zur Netzregelung eingesetzt [wird], was stärker variierende Pumpzeiten zur Folge hat. […] Soweit dem BMLFUW hierzu Informationen vorliegen, wurde das Kraftwerk in den frühen Betriebsjahren vorwiegend als Jahresspeicherkraftwerk mit weitgehend gleichbleibenden Pumpzeiten, überwiegend im Sommer bzw. nachts und an Wochenenden, betrieben.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

 

 

ANFRAGE

 

1.    Warum wurde zum damaligen Zeitpunkt dem Ersuchen des Landes Kärnten nicht entsprochen und kein Prüfauftrag für Lärmmessungen und umweltmedizinische Expertisen erteilt?

2.    Wer hat die Entscheidung getroffen, keinen Prüfauftrag zu erteilen?

3.    Wer trägt für diese Entscheidung schlussendlich die Verantwortung?

4.    Warum wurden die laut Anfragebeantwortung 11389/AB genannten Umstellungen im Jahr 2009 von einem Pumpbetrieb zu einem Pumpregelbetrieb (Hydraulischer Kurzschluss) und die damit einhergehenden Änderungen der Pumpintervalle nicht als ausreichende Anhaltspunkte zur Erteilung eines Prüfauftrages erachtet?

5.    Werden Sie einen solchen Auftrag nun – nach Vorliegen der gegenständlichen Gutachten – erteilen?

6.    Wenn ja, wann und inwiefern?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Was sind die wesentlichen Erkenntnisse, die in den gegenständlichen (medizinischen und schalltechnischen) Gutachten angeführt werden (wir ersuchen parallel zur Beantwortung um Übermittlung der Gutachten)?

9.    Seit wann war der Behörde bekannt, dass seitens des VERBUNDs beim KW Malta Hauptstufe von Pumpbetrieb auf Pumpregelbetrieb umgestellt wurde?

10. Haben Sie bei Umstellung der Pumpbetriebsart durch den VERBUND weiterführende Informationen zu den dadurch eintretenden Veränderungen bspw. hinsichtlich der Lärmemissionen und der Schallpegel angefordert?

11. Wenn ja, welche?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Warum wurde diese Betriebsumstellung (von Pump- auf Pumpregelbetrieb) vor der Öffentlichkeit verschwiegen?

14. Warum wurden die betroffenen Gemeinden zu keiner Zeit über diese Veränderungen und die damit einhergehenden Neuerungen der Pumpintervalle informiert?

15. Wurde im ursprünglichen Bewilligungsbescheid von 1965 die Durchführung eines Pumpregelbetriebes dezidiert genehmigt?

16. Wenn ja, inwiefern?

17. Wenn nein, warum geht die Behörde davon aus, dass dieser automatisch genehmigt ist?

18. Gemäß Anfragebeantwortung 11389/AB sind die Lärmpegel bei Pumpbetrieb und Pumpregelbetrieb sehr ähnlich; war die betroffene Bevölkerung dementsprechend bereits vor Einführung des Pumpregelbetriebes gesundheitsschädigendem Lärm, der laut Gutachten durch den Pumpregelbetrieb eindeutig gegeben ist (bestätigt auch durch BMLFUW-UW.4.1.11/0128-IV/2/2017 vom 24.04.2017), ausgesetzt?

19. Wenn ja, wusste die Behörde davon und warum wurde diese nicht tätig?

 

20. Wenn nein, wie ist erklärbar, dass die Einführung des Pumpregelbetriebes zu gesundheitsschädigendem Lärm führt, obwohl laut Anfragebeantwortung Lärmpegel und Frequenzniveau ähnlich wie im herkömmlichen Pumpbetrieb sind?

21. Sind die Ergebnisse der gegenständlichen (oben angeführten) Gutachten Ihrer Meinung nach ausreichend aussagekräftig?

22. Wenn ja, inwiefern?

23. Wenn nein, warum nicht?

24. Werden Sie aufgrund der nun bestätigten Änderung der Pumpzeiten weitere Untersuchungen und Gutachten in Auftrag geben?

25. Wenn ja, welche?

26. Wenn nein, warum nicht?