13167/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Mittelflüsse im Gesundheitswesen

 

 

Wie der Rechungshof in seinem Bericht (Reihe BUND 2017/10) darstellt, ist die Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems von einer vielfältigen Verzweigung von Zahlungsströmen über viele Institutionen gekennzeichnet. Die Aufsplitterung von Kompetenzen auf diverse Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger trägt erheblich zur unübersichtlichen und vielfach schwer zu steuernden Finanzarchitektur im Gesundheitswesen bei, wie der RH festhielt.

Der RH hielt ebenso fest, dass entscheidende Reformen im Rechnungswesen und nachvollziehbare Vorschriften bei der einheitlichen Darstellung des Kontenplanes, sowie einer ausreichenden Tiefe bei der Untergliederung fehle. Eine Harmonisierung des Rechnungswesens der Länder, Gemeinden und der Sozialversicherungen mit jenem des Bundes war unzureichend.

Der Rechnungshof wies bereits in mehreren Berichten kritisch auf das stark zersplitterte Gesundheitswesen mit seinen weit verstreuten Kompetenzen, der Unübersichtlichkeit der Zahlungsströme und der nicht unbedingt notwendigen Vielzahl an Planstellen für Bedienstete hin. Eine Verbesserung der Steuerung dieses Komplexes ist daher unbestreitbar von erhelbicher staatspolitischer Relevanz.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen die folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Werden Sie der Empfehlung des RH nachkommen und die Zuordnung von Aufgabenbereichen mittels aussagekräftiger und verständlicher Bezeichnungen bei den Budgetpositionen im Bundesbudget überprüfen und gegebenenfalls korrigieren (TZ 2)?

2.     Wenn ja zu 1.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

3.     Wenn nein zu 1.: Warum nicht?

4.     Werden Sie der Empfehlung des RH, wie Sie diesem zugesichert haben, nachkommen und die Zuordnung von Aufgabenbereichen bei den Budgetpositionen im Bundesbudget überprüfen bzw. korrigieren, sowie jene aussagekräftiger und verständlicher bezeichnen bzw. zuordnen (TZ 2)?

5.     Wenn ja zu 4.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

6.     Wenn nein zu 4.: Warum nicht?

7.     Werden Sie der Empfehlung des RH, wie Sie diesem zugesichert haben, nachkommen und darauf hinwirken, dass die Dotierung des Kassastrukturfonds erst zu jenem Zeitpunkt, an dem die Forderungen an den Kassastrukturfonds fällig werden, sichergestellt sind (TZ 30)?

8.     Wenn ja zu 7.: Wie und bis wann beabsichtigen Sie, diese Empfehlung umzusetzen?

9.     Wenn nein zu 7.: Warum nicht?