13168/J XXV. GP

Eingelangt am 16.05.2017
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend gesundheitliche Schäden durch den Betrieb von Funkanlagen

 

 

Die österreichweite Plattform für Bürgerinitiativen "aktion21-austria" brachte unter der Zahl: 002-8/12/1/1-2017 eine Petition „für die Rücksichtnahme auf bzw. den Schutz von elektrosensiblen Personen sowie die Prävention für die Allgemeinbevölkerung beim Ausbau und Betrieb von Funk-Anlagen (Mobilfunkmasten. WLAN-Access-Points ete.) und Stromnetzen“ an den Salzburger Landtag ein.

 

Eine Petitionsfähigkeit war jedoch mit Verweis auf Zuständigkeit des Bundes (Gesundheitswesen / Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG) nicht gegeben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Wie bewerten Sie die in dieser Petition angesprochenen gesundheitsschädlichen Aspekte?
  2. Werden Sie sich für die in dieser Petition geforderten Maßnahmen einsetzten?
  3. Wenn ja, für welche?
  4. Wenn ja, wie?
  5. Wenn nein, warum nicht?