13171/J XXV. GP

Eingelangt am 17.05.2017
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die ausstehende Hungerhilfe für das Horn von Afrika.

2017 droht der Weltgemeinschaft eine gewaltige Hungerkatastrophe. Laut dem Frühwarnsystem der Vereinten Nationen Fews Net werden 2017 70 Mio. Menschen in 45 Ländern Nahrungsmittelhilfen benötigen. In ganzen Regionen Afrikas und Asiens leiden Menschen unter akuter Nahrungsmittelknappheit. Für einzelne Gebiete des Südsudans haben die Vereinten Nationen im Februar bereits eine Hungersnot ausgerufen. Mit Nigeria, Somalia und dem Jemen sind drei weitere Länder aktuell von Hunger bedroht. Laut dem Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen, Stephen O’Brien, drohen damit allein in den 4 genannten Krisenstaaten 20 Millionen Menschen zu verhungern.

Die Vereinten Nationen sprechen davon, dass sich hier die größte humanitäre Katastrophe seit ihrer Gründung 1945 abzuzeichnen beginnt. Die Staatengemeinschaft geht von ungefähr 5,3 Mrd.€ an finanziellen Mitteln aus, die in diesem Jahr benötigt werden, davon knapp 4 Mrd.€ bis Mitte des Jahres, um eine Hungersnot wie 2011 noch verhindern zu können. Damals waren am Horn von Afrika 250.000 Menschen verhungert.

Auch das Partnerland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) Äthiopien hat bedeutende Schwierigkeiten seine Bevölkerung zu versorgen. Zusätzlich bietet Äthiopien etwa 800.000 Flüchtlingen aus Somalia, Eritrea und dem Südsudan vor kriegerischen Auseinandersetzungen, struktureller Gewalt und Hunger Schutz.

Äthiopien ist seit 1993 Schwerpunktland der OEZA. Daher gibt es enge Beziehungen mit und profunde Kenntnisse in Österreich über das Land am Horn von Afrika, in dem derzeit etwa 10 Millionen Menschen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind. Österreich wird als langjähriger Partner wahrgenommen. Daher ist es höchst an der Zeit, dass endlich Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds für die Nahrungsmittelhilfe ausgeschüttet werden.

Österreich sollte die Mittel für Äthiopien aus den steigenden Ausgaben für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit erhöhen, um zur strukturellen Bekämpfung der Dürre und des Hungers beizutragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage:

1)      Wann wird Ihr Ressort Mittel aus dem Auslandskatastrophendfonds für die Hungerhilfe in Äthiopien bereit stellen?

2)      Warum wurden im Jahre 2017 (Stand Mitte Mai) noch keine Mittel für die Hungerhilfe in Äthiopien frei gegeben?

 

3)      Für welche anderen von der Hungerkrise betroffenen Länder und Regionen ist vorgesehen Gelder bereit zu stellen?