13181/J XXV. GP

Eingelangt am 17.05.2017
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Verwendung von 200-Euro-Geldscheinen bei Barauszahlungen von Pensionen

 

Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass Geldleistungen der Sozialversicherungen, zu welchen auch Pensionszahlungen zählen, grundsätzlich bargeldlos, also durch die Überweisung der jeweiligen Beträge auf ein Bankkonto, zu tätigen sind, wenn seitens des Zahlungsempfängers nicht ausdrücklich auf eine Auszahlung in bar bestanden wird. Diese Möglichkeit wird von relativ vielen Pensionisten aus verschiedenen Gründen, wie etwa nicht ausreichend vorhandener Mobilität, in Anspruch genommen, wobei der Auszahlungsmodus die betroffenen Personen immer wieder vor Probleme stellt. So klagen viele Pensionsempfänger, dass bei der monatlichen Barauszahlung auch 200 -Euro-Geldscheine verwendet werden, welche von vielen Geschäften unter Verweis auf Sicherheitsbedenken nicht akzeptiert werden. Es sollte daher angedacht werden, in Zukunft auf 200- oder 500-Euro-Geldscheine bei Barauszahlungen von Pensionen zu verzichten, um so deren meist betagten Empfängern einen unkomplizierteren Alltag zu ermöglichen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Ist Ihnen die oben geschilderte Problematik bekannt bzw. haben sich Bürger bei Ihrem Ministerium über diesen Umstand beschwert?

 

2.    Planen Sie, die verantwortlichen Stellen anzuweisen, in Zukunft auf 200- und 500-Euro-Geldscheine bei Pensionsauszahlungen in bar zu verzichten?

 

3.    Wenn ja, in welcher konkreten Form, falls nein, warum nicht?

 

4.    Welche Stelle ist für die Beschaffung der für diese Pensionsauszahlungen notwendigen Banknoten direkt zuständig?