13184/J XXV. GP

Eingelangt am 17.05.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Tiertransporte auf dem Seeweg

 

Wie die „Kleine Zeitung“ berichtete, herrschen bei dem Export von lebenden Tieren aus der EU in andere Länder erschreckende Zustände. Mehrere Millionen Schafe und Rinder exportiert die EU jedes Jahr in die Türkei, den Nahen Osten und Nordafrika - darunter auch Tiere aus Österreich. Waren es im Jahr 2013 noch weniger als 400.000 Rinder, die in diese Regionen exportiert wurden, so waren es im Vorjahr schon rund 700.000, über 260.000 davon waren alleine für die Türkei vorgesehen. Aber auch in Israel, dem Libanon, Ägypten, Jordanien oder Libyen steigt die Nachfrage nach europäischen Tieren. Lebende Tiere zu transportieren, ist meist billiger als Fleisch, das gekühlt werden muss. Die Tiere werden in den Zielländern auch zur Zucht, zur Mast oder zur Schlachtung nach speziellen Richtlinien genutzt.

Obwohl durch die EU-Verordnung 1/2005 Nutztiere eigentlich bis zur Erreichung der Destination geschützt sein sollten, wird die Einhaltung derselben oft einfach nicht kontrolliert.  Schon innerhalb EU herrschen de facto unterschiedliche Standards beim Tiertransport, werden die Grenzen der EU verlassen, wird oft vor allem beim Verschiffen gänzlich auf die Einhaltung der VO verzichtet. Die Tierschutzorganisation Animal Wellfare Foundation (AWF) und der Tierschutzbund Zürich haben den Seetransport von 2014 bis 2017 beobachtet und kritisieren in einem Bericht die Missstände: Tiere würden auf Frachtern transportiert, die durchschnittlich 35 Jahre alt und nicht dafür ausgelegt seien. Dadurch steige das Risiko für Verletzungen, die meist unbehandelt bleiben. Bei Transporten über Land sind Pausen vorgeschrieben, in denen die Tiere teils auch entladen werden müssen und so zumindest für kurze Zeit der Enge der Anhänger entfliehen können. Auch dies ist auf See nicht möglich, obwohl Reisezeiten von bis zu 15 Tagen dokumentiert sind. Oftmals leiden die Tiere unter Hitze, zu wenig Platz, mangelnder Hygiene sowie Futter- und Wassermangel. Immer wieder komme Vieh deshalb um. Haben die Tiere den Transport schließlich überstanden, würden sie oftmals ohne vorherige Betäubung geschlachtet. Viele Tiere sterben bei den Transporten. Oft wird ihnen dann die Ohrmarke abgenommen bevor die Kadaver einfach ins Meer geworfen werden, um damit eine Rückverfolgung unmöglich zu machen. 

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/international/tiere/5202766/Leiden-am-Meer_Tiertransporte-auf-dem-Seeweg

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32005R0001  )

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen der Bericht der Tierschutzorganisationen bekannt?

 

2.    Liegen Ihnen noch andere Berichte vor, die sich mit dem Viehtransport beschäftigen?

 

3.    Wenn ja, welche Aussage haben diese Viehtransportberichte?

 

4.    Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Einhaltung der VO 1/2005 zu gewährleisten?

 

5.    Wie viele Tiere werden von Österreich in Länder außerhalb der EU transportiert?

 

6.    Um welche Tierarten handelt es sich dabei?

 

7.    Zu welchen Zwecken werden sie in Länder außerhalb der EU transportiert?

 

8.    Inwiefern könnte das BMGF Einfluss auf die Kontrollen und die Einhaltung derselben nehmen?