13189/J XXV. GP

Eingelangt am 17.05.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Initiative „#GegenHassimNetz“ und das Projekt CounterACT

 

Die Staatssekretärin für öffentlichen Dienst und Digitalisierung, Mag. Muna Duzdar, führt das Projekt CounterACT im Zuge ihre Initiative „#GegenHassimNetz“ durch. In diesem Projekt soll auf Hasspostings und auf die rechtliche Lage im Internet eingegangen werden. Des Weiteren ist die Gegenargumentation ein wichtiger Bestandteil dieses Projekts. Die Meinungsfreiheit und die damit verbundene Interpretation ist kein Bestandteil dieses Projekts. Es finden sich in der Broschüre CounterACT auch keine Beispiele für Personen die durch kritische Äußerung zu bestimmten Themen mit dem NS oder mit sonstigen faschistischen Organisationen verglichen werden. Diese Broschüre dient als Unterstützung für Personen die bereits eine bestimmte politische Meinung vertreten, um Andersdenkende sofort zu belasten. Entweder durch entfernen des Beitrags oder durch rechtliche Schritte mit Unterstützung durch Organisationen, die das gleiche Weltbild vertreten.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage:

 

1.    Auf welche Höhe belaufen sich die Ausgaben des Bundeskanzleramtes für die Initiative „#GegenHassimNetz“ (bitte nach Sach- Personal- und Förderausgaben aufgliedern)?

2.    Auf welche Höhe belaufen sich die Ausgaben des Bundeskanzleramtes für das Projekt „CounterACT“ in der Initiative „#GegenHassimNetz“ (bitte nach Sach- Personal- und Förderausgaben aufgliedern)?

3.    Welche Vereine oder Institutionen werden durch das Bundeskanzleramt für die Initiative „#GegenHassimNetz“ bezahlt und gefördert (bitte nach der Höhe der Förderausgaben aufgliedern)?

4.    Welche Vereine oder Institutionen werden durch das Bundeskanzleramt für das Projekt „CounterACT“ in der Initiative „#GegenHassimNetz“ bezahlt und gefördert (bitte nach der Höhe der Förderausgaben aufgliedern)?

5.    Wie hoch ist die Anzahl der CounterACT Broschüren, welche ihm Rahmen der Initiative „#GegenHassimNetz“ gedruckt wurden?


6.    Warum ist in der Broschüre CounterACT kein Beispiel von Personen, die aufgrund von kritischen Äußerungen ungerechtfertigt mit dem NS-Regime oder mit sonstigen faschistischen Organisationen verglichen werden?

7.    Welche Maßnahmen werden im Rahmen des Projekts CounterACT gesetzt, um Personen zu helfen, die ungerechtfertigt mit dem NS-Regime oder mit sonstigen faschistischen Organisationen verglichen werden?

8.    Welche Gegenargumentationen hat die Initiative „#GegenHassimNetz“ für Personen, die ungerechtfertigt mit dem NS-Regime oder mit sonstigen faschistischen Organisationen verglichen werden?

9.    In welchem Zeitraum wird die Initiative „#GegenHassimNetz“ durchgeführt?

10. In welchem Zeitraum wird das Projekt CounterACT in der Initiative „#GegenHassimNetz“ durchgeführt?

11. Sind weitere derartige Initiativen wie „#GegenHassimNetz“ oder CounterACT geplant?

12. Wenn ja, welche und wann werden diese durchgeführt?

13. Wenn ja, wie hoch werden die Kosten hierfür sein?