13213/J XXV. GP

Eingelangt am 18.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbstätigenquote von Frauen mit Migrationshintergrund

 

Laut einer Statistik des Österreichischen Integrations Fonds (ÖIF) war die Erwerbstätigenquote bei Frauen mit Migrationshintergrund 2015 (57%) deutlich niedriger als bei Frauen ohne Migrationshintergrund (70%). Offensichtlich gibt es einen Zusammenhang zwischen Herkunftsland und Erwerbsquote bei Frauen mit Migrationshintergrund: Während der Wert bei Frauen aus EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz mit 73 % sogar höher ist, als jener von Frauen ohne Migrationshintergrund, sind nur knapp mehr als die Hälfte (59%) aller Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien (außerhalb der EU) berufstätig. Besonders niedrig ist die Quote unter Frauen, die aus der Türkei stammen: Hier beträgt sie nur 42%.

Die niedrige Erwerbsquote und die überwiegende Beschäftigung in Branchen die niedrig entlohnt werden, führen auch zu einem deutlich niedrigeren Netto-Jahreseinkommen von Frauen mit Migrationshintergrund. Türkinnen verdienten demnach im Jahr 2015 im Schnitt um 6.141 € weniger als in Österreich geborene Frauen, also nur 69 % des Jahres-Nettoeinkommens von österreichischen Frauen (vgl. ÖIF 2017: Frauen. Statistiken zu Migration und Integration). Diese Daten zeigen, dass Gleichstellung in Österreich nicht nur zwischen Männern und Frauen noch lange nicht erreicht ist, sondern dass es auch Bruchlinien zwischen Frauen mit und Frauen ohne Migrationshintergrund gibt. Diese scheinen häufig nicht auf die Bildungskarrieren der Frauen zurückzuführen zu sein, sondern teilweise kulturell bedingt. Insgesamt 27% der Migrantinnen gaben an, überqualifiziert beschäftigt zu sein. Das lässt darauf schließen, dass Frauen mit Migrationshintergrund trotz tendenziell besserer Bildung weniger erwerbstätig sind als Frauen, die in Österreich geboren sind, und wenn, dann in Berufen und Branchen für die sie überqualifiziert, und häufig gering entlohnt werden. Die Feststellung der Europäischen Kommission, dass "einige Gruppen der Erwerbsbevölkerung, insbesondere ältere Arbeitskräfte, Geringqualifizierte, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund" besonders häufig geringere Chancen haben, am Arbeitsmarkt zu partizipieren, trifft voll auf Frauen mit Migrationshintergrund zu (vgl. Mitteilung der Europäischen Kommission am 22.2.2017: Das Europäische Semester 2017: Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1176/2011, S.29ff).

Augenscheinlich ermöglichen es die Rahmenbedingungen in Österreich nicht, dass Frauen mit Migrationshintergrund ihre eigenen (ökonomischen) Potenziale nutzen und voll entfalten können. Der oft hohe Ausbildungsgrad vieler migrierter Frauen lässt darauf schließen, dass deren Potenzial am Arbeitsmarkt zu partizipieren offenbar groß ist, vielfach aber nicht genutzt wird. So hat Österreich bisher keine Maßnahmen umgesetzt, die dezidiert eine Erhöhung der Vollzeitbeschäftigung von Frauen abzielen, und auch Aufholbedarf bei Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungsergebnissen benachteiligter junger Menschen, insbesondere welcher mit Migrationshintergrund (vgl. Mitteilung der Europäischen Komission vom 22.2.2017). Es sollte selbstverständlich sein die Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern, um ihnen die bestmögliche Chance zu bieten selbstbestimmt leben und sich selbst verwirklichen zu können. Das gilt für alle Frauen, insbesondere aber auch für Frauen mit Migrationshintergrund.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Einschätzung gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bezüglich dieser Problematik?

2.    Auf welche Ursachen sind die vorliegenden Zahlen aus Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zurückzuführen?

3.    Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz um die Erwerbsquote unter Frauen mit Migrationshintergrund zu steigern?

a.    Welche finanziellen Mittel werden für derartige Maßnahmen vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aufgewandt?

4.    Gibt es konkrete Projekte des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die auf Frauen mit Migrationshintergrund je nach Herkunftsländern gerichtet sind? Wenn ja, welche?

a.    Die geringste Erwerbsquote nach Herkunftsländern weisen Frauen aus der Türkei auf. Fördert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Projekte deren Ziel es ist, eine höhere Partizipation am Arbeitsmarkt von Frauen mit Migrationshintergrund, deren Herkunftsland die Türkei ist zu erreichen? Wenn ja, welche?

b.    In welcher Höhe werden Förderungen für Projekte und Maßnahmen vergeben, deren Ziel die Erhöhung der Erwerbsquote aller Frauen in Österreich ist?

c.    In welcher Höhe werden Projekte gefördert, die das Ziel haben die Erwerbsquote von Frauen mit Migrationshintergrund zu steigern?

5.    Gibt es vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Maßnahmen, die konkret auf die Verringerung der größer werdenden Kluft zwischen höherem Bildungsabschluss und der trotzdem niedrigen bzw. stagnierenden Erwerbsquote von Frauen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind?

6.    Gibt es Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und anderen Ministerien, insbesondere mit dem Bundesministerium für Familie und Jugend, und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, die sich der oben ausgeführten Problematik widmen?

a.    Wenn ja, welche Aspekte werden in diesen Gesprächen genau besprochen?

b.    Ist es ein Ziel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in diesem Kontext eine ministerienübergreifende Strategie zu entwerfen? Wenn ja, welche konkreten Wirkungsziele werden darin festgelegt