13215/J XXV. GP

Eingelangt am 19.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend Bezügegesetz

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgende

ANFRAGE

1) Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7.2017) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind? 

2) Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7.2017) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind? 

3) Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.7.2017) diesen Ruhebezug?

4) Sind diese Personen in den Antworten zu 1). und 2). inkludiert?

5) Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge in Ihrem Bereich im Jahr 2016 und wie hoch war die Zahl der BezieherInnen?

6) Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge in Ihrem Bereich im Jahr 2016 und wie hoch war die Zahl der BezieherInnen?

7) Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) 2016 für Ihren Bereich?

8) Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44 n BezG) für Ihren Bereich?

9) Wie hoch war der finanzielle Aufwand für 2016, den Sie gemäß § 14(2) BezG geleistet haben?

10) Wie viele Personen konnten 2016 einen Anspruch auf Fortzahlung nach § 14 (2) BezG geltend machen?

11) Wie viele Personen konnten sonst noch 2016 nach § 14 (3 ff.) einen Anspruch auf Fortzahlung geltend machen?

12) Wie viele Ruhe – bzw. Versorgungsbezüge aus Ihrem Bereich lagen zum Stichtag 1.7.2016 über dem Brutto von 4.000 Euro (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?