13234/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend „Wechsel von Lehrpersonal in die mittelbare/unmittelbare Bundesverwaltung; Anzahl von LehrerInnen für den Unterricht von Asylwerbern oder Asylberechtigten“

 

 

Bei dem am 21.04.2017 seitens des Teams Stronach wahrgenommenen Anschlusstermin zum aktuellen Autonomie- und Behördenpaket wurde mit Vertretern des Bundesministeriums für Bildung u.a. auch die Frage erörtert, wie sichergestellt werden kann, dass ungeeignete LehrerInnen der einen Schule nicht an einer anderen Schule eingesetzt werden.[1] Sektionschef Ing. Mag. Thaller erklärte, dass in der Vergangenheit bereits einige Lehrkräfte, anlässlich disziplinärer Maßnahmen, in der Verwaltung eingesetzt worden wären und es keinesfalls so sei, dass ungeeignete LehrerInnen einfach an einen anderen Schulstandort versetzt werden würden.

 

Unter Bezugnahme auf die Anfragen 2809/J und 11427/J betreffend „Alkoholkranke Lehrer“ wurde die Frage nach der Anzahl der LehrerInnen, die in den letzten fünf Jahren vom aktiven Unterricht in die mittelbare bzw. unmittelbare Bundesverwaltung wechselten, durch das Bundesministerium mit Verweis auf einen „.. unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand ..“ nie abschließend beantwortet. Der augenscheinliche Konflikt, der in diesem Zusammenhang entsteht, ist jener der prioritären Gewichtung. Das Wohl der Schüler, die die Zukunft unseres Landes sind, sowie die Ermöglichung der optimalsten Übermittlung des Lehrstoffes durch geeignetes Lehrpersonal muss in diesem Kontext jedenfalls höher bewertet werden als der „unverhältnismäßig hohe Verwaltungsaufwand“.

 

Seit geraumer Zeit werden darüber hinaus Deutschlehrer, insbesondere für den Unterricht von Asylwerbern, gesucht. Überdies sind bereits einige Asylwerber/Asylberechtigte in einigen österreichischen Schulen aufgenommen worden[2]. Dafür müssen natürlich entsprechende Ressourcen (in erster Linie Lehrpersonal) bereitgestellt werden.

 

In Hinblick auf das oben Vorgebrachte stellen die unterfertigten Abgeordneten daher an die Frau Bundesministerin für Bildung nachstehende

 


Anfrage

 

 

1.         Wie hoch ist die Anzahl jener LehrerInnen, die in den letzten fünf Jahren vom aktiven Unterricht in die mittelbare bzw. unmittelbare Bundesverwaltung wechselten?

 

a)      In wie vielen Fällen erwuchs der Wechsel aus persönlichem Wunsch der Betroffenen?

b)      In wie vielen Fällen erfolgte der Wechsel aufgrund dienstlicher Notwendigkeiten und wie viele davon aufgrund disziplinärer Maßnahmen?

 

2.         Wie hoch ist die Anzahl jener LehrerInnen, die in den letzten zwei Jahren Asylwerber oder Asylberechtigte unterrichteten bzw. bis heute unterrichten?

 

a)         Wie viele davon werden an unterschiedlichen Schulstandorten eingesetzt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)?

b)        Wie viele davon werden in sonstigen Unterbringungsstätten (z.B. Asylheimen, etc.) eingesetzt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Örtlichkeiten)?

 

3.         In dem Fall, dass für Fragen 1 und 2 keine Daten vorliegen oder keine entsprechenden Statistiken geführt werden – wie begründen Sie dieses Versäumnis?



[1] Vgl. dazu „.. stärkengerechteren Einsatzort ..“, Update Schule (BMB), Seite 22.

[2] Vgl. dazu https://www.bmb.gv.at/ministerium/rs/2016_15_beilage.pdf?5te77x (08.05.2017)