13242/J XXV. GP

Eingelangt am 30.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Behördliche Vernetzung bei der Aberkennung akademischer Titel
 

Anfang April hat die Universität Graz dem steirischen Landesrat Buchmann seinen akademischen Titel aberkannt [1]. Der Grund dafür war Plagiarismus. Die Universität Graz definiert in ihren studienrechtlichen Bestimmungen Art 1. Abs. 4 Plagiarismus wie folgt: "ein Plagiat liegt vor, wenn fremde Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden" [2]. Solch ein Delikt muss geahndet werden und die Aberkennung eines akademischen Titels ist die logische Folge. Diese Thematik ist besonders brisant bei Personen des öffentlichen Lebens. Die Ahndung wird in solchen Fällen auch von diversen Medien und der Öffentlichkeit kontrolliert. Gesetze müssen jedoch für alle Menschen in einem Rechtsstaat gleich gelten. Das allgemeine behördliche Vorgehen für die Aberkennung akademischer Titel, speziell bei Privatpersonen, ist nun interessant. Grundsätzlich entscheidet eine universitäre Stelle über die Aberkennung eines akademischen Titels. Das weitere Vorgehen ist jedoch nicht klar ersichtlich. Prinzipiell ist ein akademischer Titel auf allen Ausweisdokumenten und Meldestellen eingetragen. Nun stellt sich die Frage über die ganzheitliche Löschung aus den verschiedensten Registern.

 

[1] http://diepresse.com/home/bildung/universitaet/5196051/Universitaet-Graz-erkennt-steirischem-Landesrat-Doktortitel-ab

[2] https://static.uni-graz.at/fileadmin/Studiendirektor/090216Satzungsteil_konsolidierte_Fassung_2016-02-03.pdf

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Schritte leiten österreichische Universitäten ein, nachdem über die Aberkennung eines akademischen Titels entschieden worden ist?

2.    Gibt es eine zeitliche Frist nach Entscheid einer universitären Stelle über die Aberkennung eines akademischen Titels, in welcher der Titel aus den Melderegistern gelöscht sein muss?

a.    Wenn ja, wie lang ist diese Frist?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

3.    Wie vielen in Österreich lebenden Menschen hat man in den vergangenen zehn Jahren einen akademischen Titel aberkannt? (aufgelistet pro Jahr und nach Bundesland)

4.    Inwiefern sind die verschiedenen behördlichen Stellen mit den Universitäten vernetzt, um die Aberkennung eines akademischen Grades ganzheitlich zu vollziehen?

5.    Gibt es eine zentrale Clearingstelle?

a.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Wenn ja, wann und wie wird diese hinzugezogen?

c.    Wenn ja, wie setzt sie sich zusammen? Wem ist sie unterstellt?

6.    Informieren Universitäten die Bezirksverwaltungsbehörden und die Bürgermeister als vollziehendes Organ des Meldegesetzes über die Aberkennung akademischer Titel?

a.    Wenn ja, wie erfolgt dieser Informationsabgleich?

7.    Wie funktioniert die Top-Down Kommunikation im Prozess der Aberkennung eines akademischen Grades?

8.    Wie funktioniert die Top-Down Kommunikation im Prozess des Clearings eines akademischen Titels in diversen behördlichen Registern?

9.    Wie funktioniert die Bottom-Up Kommunikation im Prozess der Aberkennung eines akademischen Grades?

10. Wie funktioniert die Bottom-Up Kommunikation im Prozess des Clearings eines akademischen Titels in diversen behördlichen Registern?

11. Wie wird vermieden, dass Personen mit Hilfe eines Ausweisdokumentes im Nachhinein nicht wieder ihren akademischen Titel eintragen lassen?

12. Wie wird vermieden, dass Personen mit aberkanntem Titel diesen nicht wieder mit Hilfe ihres Reisepasses/Personalausweises/Führerscheins eintragen lassen?

13. Kann darüber Auskunft gegeben werden, wie oft eine Wiedereintragung vorgenommen wird? (jeweils nach Bundesland und pro Jahr, über die letzten 10 Jahre)

14. Werden diverse Ausweisdokumente eingezogen, um den akademischen Titel aus diesen zu löschen?

15. Wie wird garantiert, dass der akademische Titel nicht mehr im Zentralen Melderegister (ZMR) angeführt wird?