13244/J XXV. GP

Eingelangt am 31.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Transparenz und Strategien für die Vergabe von EZA-Geldern durch das BMF

 

Das BMF bietet, mit dem auf der Homepage des BMF ersichtlichen Bericht (https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2017/beilagen/Entwicklungszusammenarbeit_2017.pdf) eine detaillierte Auflistung über die ODA-Gesamtrechnung und gibt auch einen Ausblick auf die künftige Situation bis 2018. Darin wird als Definition von Entwicklungszusammenarbeit genannt, dass es ein „allgemeiner Überbegriff“ sei, der „alle öffentlichen Leistungen des Bundes im Sinne des EZA-Gesetzes“ umfasst.

Während sich das BMEIA und die ADA mit der Verwaltung von bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeitsmittel beschäftigen, wird ein wesentlicher Teil der EZA-Leistungen Österreichs vom BMF, in den Bereichen Internationale Finanzinstitutionen und Exportförderung, sowie von der Oesterreichischen Entwicklungsbank AG (OeEB) erbracht.

Weiters wird in diesem Bericht festgehalten, dass die EZA-Ausgaben des Bundes „bei verschiedenen Untergliederungen des Bundesvoranschlags (BVA) veranschlagt und verrechnet“ werden; aber „die Berechnung der österreichischen Entwicklungshilfeleistungen jedoch nicht auf Basis der Budgetstruktur erfolgt“ – dadurch „können die österreichischen EZA-Leistungen nur zum Teil direkt den jeweiligen BVAs entnommen werden“.

Strategisches Vorgehen ist in der Entwicklungszusammenarbeit eine Grundvoraussetzung. Dies setzt Transparenz voraus. Aus der bisher überschaubaren Anzahl von veröffentlichten Berichten und Analysen durch das BMF ergeben sich viele Fragen bezüglich Vergabe, Effizienz, Analyse und Projektschwerpunkte.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Für die Jahre 2017, 2018 und 2019 liefert das Bundesministerium für Finanzen eine Prognose, wieviele Millionen Euro an Internationale Finanzinstitutionen fließen werden. Dabei handelt es sich jährlich um durchschnittlich 245 Millionen Euro, die an diverse Entwicklungsbanken, Entwicklungsfonds, Investitionsbanken, etc. gehen werden. Wie legt Ihr Ressort fest, an welche Einrichtungen wieviele Millionen Euro fließen?
a) Wie wird eine effiziente Vergabe gewährleistet?
b) Welchen Schwerpunkt setzt das Bundesministerium für Finanzen bei der Vergabe?
c) Nach welchen Kriterien werden die Geldmittel verteilt?
d) Findet ein Austausch mit den jeweiligen Einrichtungen, ob der Effizienz von Projekten statt?
e) Wenn nein, warum nicht?

2.    2015 wurden 153 Millionen Euro von öffentlichen Körperschaften (Länder, Gemeinden) für die Finanzierung der österreichischen ODA-Leistungen zur Verfügung gestellt. Haben die Länder und Gemeinden Mitspracherecht bei der Vergabe?
a) Erhalten die einzelnen Körperschaften Zwischenberichte bzw. Endberichte?
b) Wenn ja, wo wurden sie veröffentlicht?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Liegen Ihrem Ressort Analysen vor, wie effizient und nachhaltig, die von den Ländern und Gemeinden finanzierten Projekte waren?
e) Wenn ja, bitte um Veröffentlichung, aufgeschlüsselt nach Jahren, Ländern und Gemeinden.
f) Wenn nein, warum nicht?

3.    Die ODA-Anrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des BSS-Erlages (veranschlagt im Ergebnisvoranschlag) und nicht bei den in späteren Jahren erfolgenden BSS-Einlösungen (veranschlagt im Finanzierungsvoranschlag). Deshalb ist ein Vergleich zwischen ODA-Wert und BVA-Wert nicht möglich. Plant Ihr Ressort hier mehr Transparenz zu gewährleisten?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
b) Wenn nein, warum nicht?

4.    Laut OECD-Bericht von 2016 liegt Österreich im Mittelfeld bei der Erreichung der ODA-Quote. Schweden und Norwegen sind auf Platz eins bzw. zwei. Steht Ihr Ressort in Austausch mit den zuständigen Fachministerien der jeweiligen Länder bzw. liegen dem Bundesministerium für Finanzen Verbesserungsvorschläge vor?
a) Wenn ja, welche Vorschläge liegen vor?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen werden übernommen werden?
c) Wenn nein, warum gibt es keinen Austausch?

5.    Das Bundesministerium für Finanzen beauftragt die OeKB Umschuldungen auf bilateraler Basis durchzuführen. Liegen Ihrem Ressort Berichte über Entscheidungsprozesse, welche Projekte mit welchen Beträgen unterstützt werden und welche nicht, vor?
a) Wie werden diese Gremien, die diese Entscheidungen fällen, besetzt?

b) Eine Umschuldung setzt ein gültiges Währungsfondsprogramm für das Schuldnerland voraus – für welche Programme oder Projekte haben Sie sich während Ihrer Amtsperiode eingesetzt bzw. haben Sie sich einen Länder- oder Regionenschwerpunkt gesetzt?
c) Wenn ja, welche?

6.    Für Schuldenerleichterung bzw. Entschuldungen welcher Länder setzt sich Ihr Ressort bzw. die OeKB im Rahmen des Clubs von Paris besonders ein?
a) Wenn ja, welche Strategien verfolgen Sie dabei?
b) Liegen Ihnen Informationen vor, welchen Schwerpunkt die OeKB hier gesetzt hat?
c) Wenn ja, wo wurden sie veröffentlicht?

7.    Liegen Ihrem Ressort Informationen bzw. Analysen über die Nachhaltigkeit oder die Effizienz, der mit Zuschussleistungen geförderten Projekte bzw. über die Vergabe von soft loans vor?
a) Wenn ja, wo wurden sie veröffentlicht?

8.    Liegen Ihnen Informationen vor, wie nachhaltig und erfolgreich, im Sinne der Erfüllung der 2030 Agenda, die Projekte sind, an denen sich die Österreichische Entwicklungsbank beteiligt?
a) Wenn ja, wo wurden sie veröffentlicht?