13245/J XXV. GP

Eingelangt am 31.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Jugendliche in Untersuchungshaft

BEGRÜNDUNG

 

Im Oktober 2013 veröffentlichte eine von der damaligen Bundesministerin für Justiz Univ.-Prof. Dr. Beatrix Karl im Juli 2013 eingesetzte Gruppe von Expertinnen und Experten („Task Force“) einen Abschlussbericht betreffend die Untersuchungshaft für Jugendliche. Darin enthalten waren Empfehlungen, die unmittelbar und mittelbar darauf ausgerichtet waren, die Untersuchungshaft für Jugendliche in Zukunft zu vermeiden bzw. zu verkürzen.

Viele dieser Empfehlungen fanden in weiterer Folge in der Vollzugspraxis Berücksichtigung. Einige wurden in der StPO und im JGG gesetzlich umgesetzt. Die gegenständliche Anfrage soll klären, inwiefern dadurch das erklärte Ziel, die Untersuchungshaft für Jugendliche zu vermeiden bzw. zu verkürzen in den letzten Jahren erreicht werden konnte.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Jugendliche und wie viele junge Erwachsene wurden in den Jahren 2012-2016 jeweils an den einzelnen Landesgerichtssprengeln in Untersuchungshaft genommen?

2)    Wie häufig wurde bei Jugendlichen und wie häufig wurde bei jungen Erwachsenen in den Jahren 2012-2016 jeweils an den einzelnen Landesgerichtssprengeln die Untersuchungshaft verhängt?

3)    Gibt es Vergleichszahlen in Europa, inwieweit Österreich über oder unter dem europäischen Durchschnitt bei der Untersuchungshaft Jugendlicher/Junger Erwachsener liegt?

4)    Wenn ja, wie lauten diese?

5)    Wie viele Jugendliche und wie viele junge Erwachsenen waren in den Jahren 2012-2016 jeweils über 6 Monate in Untersuchungshaft?

6)    Wie viele Zugänge inklusive Anhaltungen von Jugendlichen/Jungen Erwachsenen gab es in den Jahren 2015 und 2016 pro Jahresquartal im Bereich der Untersuchungshaft jeweils?

7)    Wie viele davon waren männlich, wie viele weiblich?

8)    Wie verteilen sich diese Zugänge auf die einzelnen Justizanstalten und gerichtlichen Gefangenhäuser?

9)    Bei wie vielen Jugendlichen/Jungen Erwachsenen wurde die Untersuchungshaft 2012-2016 als elektronisch überwachter Hausarrest fortgesetzt?

10) Aufgrund des dringenden Verdachts der Begehung welcher strafbarer Handlungen wurde in den Jahren 2012-2016 jeweils über wie viele Jugendliche und wie viele junge Erwachsene Untersuchungshaft verhängt?

11) Mit welchen Haftgründen (§ 173 Abs 1 Z 1 - 3, § 173 Abs 6) wurden in den Jahren 2012-2016 jeweils Untersuchungshaft über wie viele Jugendliche und junge Erwachsene verhängt?