13247/J XXV. GP

Eingelangt am 31.05.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Nationaler Schnarchplan für Menschenrechte?

BEGRÜNDUNG

 

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013- 2018 kündigte das Vorhaben an, einen Nationalen Aktionsplan Menschenrechte („NAP-MR“) zu erstellen und umzusetzen. Dieses Vorhaben wäre ein wichtiger Schritt, die Menschenrechte in Österreich weiter zu stärken und ist daher zu begrüßen.

 

Die Volksanwaltschaft veranstaltete unter der Federführung des Außenministeriums und des Bundeskanzleramts dazu zwei Treffen in den Jahren 2014 und 2015, um VertreterInnen der Zivilgesellschaft und Behörden in den Erstellungsprozess einzubinden. In diesen Treffen wurden zahlreiche Anregungen und Vorschläge seitens der zivilgesellschaftlichen Organisationen gemacht. Trotz der Bemühungen des Bundeskanzleramts und des Außenministeriums fanden die meisten der eingebrachten Vorschläge der Zivilgesellschaft, wie zB. die umfassenden Empfehlungen internationaler Gremien, keinerlei Niederschlag in den Entwürfen des NAP-MR. Als bekannt wurde, dass weder frühere UPR-Empfehlungen noch aktuelle menschenrechtliche Problemlagen, wie zB. das fehlende Levelling-Up im Gleichbehandlungsrecht im NAP-MR aufgegriffen werden sollen, zogen sich die zivilgesellschaftlichen Organisationen vollends aus dem Prozess zurück.

 

Da somit nur bereits bestehende, kleine Vorhaben von dem NAP-MR umfasst gewesen wären und sogar laufende oder bereits abgeschlossene Projekte für den NAP vorgeschlagen worden waren, wird die Sinnhaftigkeit einer weiteren Mitarbeit von den NGOs bezweifelt. Seitdem scheint das Vorhaben endgültig „eingeschlafen“ zu sein.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In welchem Stadium der Ausarbeitung befindet sich der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte derzeit?

2)    Welche Schwerpunkte sind derzeit im NAP Menschenrechte angedacht? Bitte um Beifügung des nun vorliegenden Entwurfes.

 

3)    Welche Ministerien und Organisation sind zur jetzigen Zeit aktiv in die Erstellung des NAP Menschenrechte eingebunden?

 

4)    Erfolgte seit 2015 eine weitere Konsultationsrunde zum NAP Menschenrechte?

 

5)    Falls ja, wann, mit welchen Organisationen bzw. Institutionen und mit welchem Ergebnis?

 

6)    Falls nein, weshalb nicht?

 

7)    Wurden führende MenschenrechtsexpertInnen, zB. ProfessorInnen für Menschenrechte oder Verfassungsrecht, in den Entwurfsprozess aktiv miteinbezogen? Falls ja welche und fanden deren Vorschläge bisher im NAP Menschenrechte ihren Niederschlag?

 

8)    Weshalb wurde der NAP 4 Jahre nach der Ankündigung immer noch nicht vorgelegt, geschweige denn beschlossen?

 

9)    Wurde Ihnen kommuniziert, dass der NAP Menschenrechte für die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ keine Relevanz mehr hat?

 

10) Die zivilgesellschaftlichen Organisationen forderten in ihrem Brief vom Februar 2016 eine echte Einbindung in den NAP-Prozess. Gab es darauf eine Reaktion der Verantwortlichen?

 

11) Falls ja, welche war das und welche weiteren Schritte wurden diesbezüglich gesetzt?

 

12) Falls nein, wie gedenken Sie den NAP Menschenrechte zu erstellen bzw. umsetzen ohne jedwede zivilgesellschaftliche Einbindung?

 

13) Soll der NAP Menschenrechte in dieser Gesetzgebungsperiode überhaupt noch beschlossen werden?

 

14) Falls ja, bis wann?

 

15) Falls nein, weshalb nicht?