13258/J XXV. GP
Eingelangt am
01.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Am 02.07.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien
betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Verschwendung von Steuermitteln – subventionierte Publikationen
Am 4. Mai 2017 erreichte die FPÖ die Kopie einer anonyme Anzeige, verschickt an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft/Frau HR Mag. Vrabl-Sanda sowie an den Rechnungshof/Fr. Präsidentin Dr. Kraker mit dem Betreff „Compliance-Verstöße, Korruption, Misswirtschaft und Amtsmissbrauch im Österreichischen Staatsarchiv“, in welcher die hauptsächlich beschuldigte Person jene des N.N. ist.
Zu den Punkten „6. Verschwendung von Steuermitteln. c. subventionierte Publikationen“ heißt es darin:
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien die folgende
Anfrage
1. Trifft es zu, dass das Bundeskanzleramt für die og Publikation einen Zuschuss leisten musste?
2. Falls ja, in welcher Höhe?
3. Trifft es zu, dass das ÖStA für die og Publikation einen Zuschuss leisten musste?
4. Falls ja, in welcher Höhe?
5. Erhielt N.N. als Autor der og Publikation ein Autorenhonorar?
6. Falls ja, in welcher Höhe?
7. Erhielt N.N. als Autor der og Publikation irgendeine anderweitige Vergütung bzw. welche?
8. Falls ja, in welcher Höhe?
9. Erhielt der og Mitarbeiter des Kriegsarchivs, mit dem gemeinsam N.N. als Autor die og Publikation veröffentlichte, ein Autorenhonorar?
10. Falls ja, in welcher Höhe?
11. Erhielt der og Mitarbeiter des Kriegsarchivs, mit dem gemeinsam N.N. als Autor die og Publikation veröffentlichte, irgendeine anderweitige Vergütung bzw. welche?
12. Falls ja, in welcher Höhe?
13. Gehört es zu den Dienstpflichten von ÖStA-Mitarbeitern zu publizieren?
14. Falls ja, entspricht es der üblichen Praxis, dass Mitarbeiter des ÖStA für während ihrer Dienstzeit angefertigte Publikationen außerordentlich honoriert werden?
15. Wie viele Exemplare der og Publikation wurden hergestellt?
16. Auf welche Höhe beläuft sich der Stückpreis dafür?