13261/J XXV. GP

Eingelangt am 01.06.2017
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Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend dauerhafte Missstände an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck

Seit Jahren gibt es Klagen über Missstände an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck. Schwerpunktmäßig geht es darin um zwei Bereiche, die teilweise auch bereits durch parlamentarische Anfragen in der Vergangenheit thematisiert wurden.

 

1.    Nichteinhaltung der Lehrverpflichtungen durch verschiedene Professoren

 

Studenten beklagen seit einigen Jahren, dass es bei gewissen Professoren regelmäßig vorkommt, dass deren Lehrveranstaltungen kurzfristig entfallen bzw. einfach nicht gehalten werden oder auch stark verspätet beginnen. Dies führt nicht selten zu Ausfällen von 50 Prozent der Lehrveranstaltungen, es wurden auch schon nahezu gänzliche Ausfälle bestätigt. Da die Professoren aber mit Steuergeldern finanziert werden und die Studenten ein Anrecht auf ordentlich und planmäßig abgehaltene Lehrveranstaltungen haben, liegt wohl eine gesetzliche Verpflichtung vor, diesen seit Jahren andauernden unrühmlichen Umstand ehebaldigst zu beenden.

Studenten aus Innsbruck berichten, dass sie wiederholt Eingaben beim Wissenschaftsressort über die Missstände an der Innsbrucker Universität gemacht haben, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen gehabt hätte.

 

2.    Rechtsverletzungen bei der Besetzung einer Professorenstelle

 

An der Universität Innsbruck wurde eine § 99 Abs. 3 – Professur für „Italienisches Verfassungsrecht und Südtiroler Autonomie“ ausgeschrieben. Aus internen Protokollen sowie aus Zeitungsmeldungen geht hervor, dass die „Siegerin“ dieses Verfahrens schon von vornherein feststand.

In diesem Verfahren sind laut Berichten aus Innsbruck zahlreiche weitere Rechtsverstöße geschehen. So wurde statt einer internationalen Begutachtung durch facheinschlägig berufene Professoren ein internes Hearing von Professoren organisiert, die alle fachfremd sind und zum größten Teil nicht einmal Italienisch können, die Fachliteratur zum italienischen Verfassungsrecht also nicht einmal verstehen würden.

 

 

Anfrage

1.    Liegen Ihnen Beschwerden über nichtabgehaltene Lehrveranstaltungen an der Universität Innsbruck vor?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, können Sie daraus die Feststellung treffen, dass einige Professoren hier wiederholt säumig sind?

c.    Welche Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sind davon primär betroffen?

2.    Ist es zutreffend, dass Ihnen umfangreiches Material mit Lehrveranstaltungsübersichten und Beschwerdeschreiben auch von Studierenden vorliegt, aus denen hervorgeht, dass zahlreiche Lehrveranstaltungen an der REWI Innsbruck unvollständig worden sind, wobei z.T. mehr als die Hälfte der vorgesehenen Stunden nicht gehalten worden ist?

3.    Wenn ja, warum wurde gegen diese Missstände nichts unternommen?

4.    Ist es zutreffend, dass Ihre Mitarbeiter bei eintreffenden Beschwerden von Studierenden den Ball zurückspielen und auf die Zuständigkeit der Innsbrucker Instanzen verweisen, die ja gerade nicht gehandelt haben und wodurch die Aufsichtsfunktion gemäß § 45 UG 2002 in Frage gestellt wird?

5.    Ist es zutreffend, dass an der Universität Innsbruck bereits vor der Ausschreibung einer Professorenstelle die Siegerin am Institut bekannt gegeben worden ist, ihr gratuliert wurde und all dies auch protokolliert worden ist?

6.    Ist es zutreffend, dass die betreffenden Protokolle nachträglich auf Veranlassung des Rektors abgeändert worden sind?

7.    Ist es zutreffend, dass die betreffende Kandidatin, angekündigte und tatsächliche Siegerin des Verfahrens über keine einzige Publikation in einer renommierteren Fachzeitschrift für italienisches Verfassungsrecht verfügt, nun aber über eine Professor für italienisches Verfassungsrecht erhalten soll?

8.    Wie lautet der Name der angekündigten und tatsächlichen Siegerin des Verfahrens?

9.    Ist es zutreffend, dass ein Hearing der Professorenkurie der Universität Innsbruck organisiert worden ist, in dessen Rahmen Professoren mitstimmen durften, die samt und sonders nicht im italienischen Verfassungsrecht habilitiert sind und zum überwiegenden Teil nicht einmal Italienisch können?

10. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Professorenkurie befragt und in wie weit hat dieses Hearing die Auswahlentscheidung des Rektors beeinflusst?

11. Ist es zutreffend, dass an dem betreffenden Hearing kein einziger italienischer Professor für italienisches Verfassungsrecht teilgenommen hat, obwohl diese Stelle für „Italienisches Verfassungsrecht (unter besonderer Berücksichtigung der Südtiroler Autonomie) ausgeschrieben war?

12. Gegenüber zahlreichen Mitgliedern dieser Professorenkurie wurden schwere Befangenheitsvorwürfe laut und diese Vorwürfe wurden dem Vernehmen nach auch dem Wissenschaftsressort übermittelt. Damit wäre ein eindeutiger Grund für eine aufsichtsbehördliches Verfahren gemäß § 45 UG 2002 gegeben, da Befangenheiten laut österreichischem Recht einen rechtlich relevanten Verfahrensfehler begründen.

a)    Hat das Wissenschaftsressort diese Befangenheitsvorwürfe überprüft?

b)    Wenn ja, was war das Ergebnis im Detail?

c)     Wenn nein, weshalb ist eine Überprüfung trotz klarem gesetzlichem Auftrag unterblieben?