13263/J XXV. GP

Eingelangt am 01.06.2017
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Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ausschreibung einer Professorenstelle an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 

Der „Südtiroler Tageszeitung“ vom 20. Oktober 2015 war folgende Information zu entnehmen:

 

Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck sucht seit rund zwei Wochen eine Professorin für Italienisches Verfassungsrecht – hat diese jedoch offensichtlich schon seit langem gefunden. Tatsächlich könnten die Kriterien für die Stellenbesetzung eindeutiger nicht sein: Gesucht wird vorrangig eine „qualifizierte Frau“ (zur „Erhöhung des Frauenanteils“) im Forschungsschwerpunkt Südtiroler Autonomierecht, die zwingend bereits Mitarbeiterin der Universität ist. Bewerbungen von außen sind nicht zugelassen.

 

„Man hätte ja gleich den Namen von Frau Happacher hineinschreiben können.“, zeigt sich ein Instituts-Kenner überrascht. Ein nicht ganz abwegiger Gedanke. Esther Happacher, gebürtige Brixnerin, lehrt und forscht bereits seit Jahren am Institut für Italienisches Recht, gemeinsam mit dem Europarechts- Experten Walter Obwexer verfasste sie unter anderem im Auftrag der Südtiroler Landesregierung das noch unveröffentlichte Gutachten zur Südtirol-Autonomie.

 

Ihr Name, und hier wird die Ausschreibung, in der sich Universitätsrektor Tilmann Märk bereits auf Bewerbungen (Plural!) freut, erst richtig interessant – taucht unter anderem in einem Protokoll der Institutskonferenz vom 6. Juli auf. Darin heißt es reichlich paradox: „Professur für Esther Happacher wird den Entscheidungen aus der Professorenkurie und Fakultätsrat nach demnächst ausgeschrieben.“ Eine eindeutig rechtswidrige Formulierung, die nicht nur Mitarbeitern des Instituts sauer aufstößt. Kann es denn sein, dass der Sieger eines Rennens bereits vor dem Startschuss bekanntgegeben wird?

 

„Ein Versehen“, erklärt Institutsleiter Bernhard Eccher im Gespräch mit der Tageszeitung, ohne jedoch eine ad-personam-Ausschreibung zu bestreiten – und: Man habe das Protokoll sowieso noch rechtzeitig korrigiert.

 

Rechtzeitig heißt: Exakt zwei Wochen später, am 20. Juli 2015, verschickt das Institut eine zweite Version des heiklen Dokuments. Esther Happachers Name wurde durch die weniger verfängliche „Professur für Italienisches Verfassungsecht (sic!)“ ersetzt, ansonsten ist das nachträglich veränderte Protokoll nahezu wortgleich – inklusive der „strategischen Gesichtspunkte“, die bei der Besetzung berücksichtigt werden. Die da wären: Die bereits bekannte „Frauenförderung“ und: ein „klares Signal

nach Südtirol.“

 

Ein Signal nach Südtirol als Begründung für eine Stellenausschreibung? Ein möglicherweise nicht ganz unbegründetes Dankeschön: Am 29. September, knapp eine Woche, bevor die Professur mit Signalwirkung offiziell ausgeschrieben wurde, genehmigte die Landesregierung ein 335.000 Euro schweres Finanzierungspaket, das verteilt auf insgesamt drei Jahre der Universität Innsbruck zugutekommen soll. Empfänger ist das Institut für italienisches Recht, das allein für das laufende Jahr 21.500 Euro für das „Lehrangebot für die Südtiroler Studierenden“ erhält – in zwei Jahren werden es mehr als 120.000 Euro sein.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.         Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

2.         Wurde durch das dargestellte Vorgehen an der Universität Innsbruck gegen Bestimmungen der Rechtsordnung verstoßen?

3.         Welche Schritte werden Sie aufgrund des dargestellten Sachverhalts setzen?

4.         Hat die Staatsanwaltschaft aufgrund des gegenständlichen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

5.         Wenn nein, warum nicht?

6.         Wenn ja, welche Verfolgungshandlungen wurden gesetzt?