13273/J XXV. GP

Eingelangt am 01.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/11 – Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst; Follow-up-Überprüfung

                                            

In der Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/11 zu den bereits vorangegangenen Gebarungsüberprüfung gegenüber der Burghauptmannschaft Österreich und der Österreichischen Galerie Belvedere zur „Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst (21er Haus)“, in welchen der Rechnungshof scharfe Kritik an der Kostenexplosion übte – knapp 30 Millionen Euro statt der geplanten 18 Mio. Euro – hielt der Rechnungshof folgendes fest:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der RH überprüfte von April bis Mai 2016 bei der Burghauptmannschaft Österreich und bei der Österreichischen Galerie Belvedere die Umsetzung von Empfehlungen, die er bei der vorangegangenen Gebarungsüberprüfung „Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst abgegeben hatte.

Weiters hatte der RH zur Verstärkung der Wirkung seiner Empfehlungen deren Um­setzungsstand bei den überprüften Stellen nachgefragt. Das Ergebnis dieses Nach­frageverfahrens hatte er in seinem Bericht Reihe Bund 2015/18 veröffentlicht.

Zu dem im September 2016 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die Galerie Belvedere im September 2016, das BKA im Oktober 2016 und das BMWFW im No­vember 2016 Stellung.[1]

Eine Evaluierung, in wie weit das zuständige Ministerium die Empfehlungen des Rechnungshofes inzwischen umgesetzt hat, ist zweckmäßig, da der österreichische Steuerzahler ohnehin schon unter der erdrückenden Steuer- und Abgabenlast leidet und ein Recht darauf hat, dass staatliche Mittel nach den Maßgaben der Transparenz, Effizienz, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit verwaltet werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachstehende

ANFRAGE

 

1.    Warum konnte die Burghauptmannschaft die vom RH empfohlene Rückforderung des vertraglich vereinbarten Qualitätsabzugs von 7,5% des Teilleistungshonorars für die Steuerung und Kontrolle der Termine und Kosten von der Projektleitung und –steuerung nicht erreichen? (Bitte um Anführung der konkreten Gründe für das Scheitern der Rückforderung)

2.    Wie hoch ist der Rückforderungsbetrag?

3.    Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/11 an Ihr Ressort bzw. die Burghauptmannschaft als nachgeordnete Dienststelle, wonach offene Forderungen stets schriftlich geltend zu machen wären, sodass im Streitfall, aber auch im Hinblick auf die Verjährungsproblematik ein Nachweis möglich ist, bereits umgesetzt?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wenn ja, auf welche Weise? (Bitte um Angabe der konkreten Maßnahmen und des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der einzelnen Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

6.    Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/11 an Ihr Ressort bzw. die Burghauptmannschaft als nachgeordnete Dienststelle, wonach besonderes Augenmerk auf die Angebotsprüfung und die darauf basierende Ausgestaltung der konkreten Vertragsinhalte mit externen Konsulenten zu legen wäre und insbesondere die Preisbildung sorgfältig zu dokumentieren wäre, um im allfälligen Streitfall die erforderlichen Nachweise erbringen zu können, bereits umgesetzt?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wenn ja, auf welche Weise? (Bitte um Angabe der konkreten Maßnahmen und des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der einzelnen Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

9.    Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/11 an Ihr Ressort bzw. die Burghauptmannschaft als nachgeordnete Dienststelle, wonach die interne Richtlinie für Direktvergaben zu adaptieren wäre und wenn die Summe aller beabsichtigten Aufträge an einen Auftragnehmer die Wertgrenze von 1000,-- Euro überschreitet, auch wenn einzelne Aufträge unter der Wertgrenze liegen, eine Prüfung der Preisangemessenheit jedes einzelnen Auftrags durchzuführen wäre, bereits umgesetzt?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Wenn ja, auf welche Weise? (Bitte um Angabe der konkreten Maßnahmen und des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der einzelnen Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

12. Wenn ja, wann wurde die interne Richtlinie für Direktvergaben adaptiert und welchen Inhalt hat diese?

13. Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/11 an Ihr Ressort bzw. die Burghauptmannschaft als nachgeordnete Dienststelle, wonach die Vergabestatistik dahingehend erweitert werden sollte, dass auch eine Zuordnung zu den Bauvorhaben erfolgt, bereits umgesetzt?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Wenn ja, auf welche Weise? (Bitte um Angabe der konkreten Maßnahmen und des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der einzelnen Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

16. Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/11 an Ihr Ressort bzw. die Burghauptmannschaft als nachgeordnete Dienststelle, wonach Vergabevermerke erstellen zu wären, bereits umgesetzt?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Wenn ja, auf welche Weise werden Sie bzw. die Burghauptmannschaft dafür sorgen, dass Vergabevermerke von den Mitarbeitern verbindlich entsprechend den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes verwendet werden und diesbezüglich Anwendungsbeispiele an den Rechnungshof übermitteln? (Bitte um Angabe der konkreten Maßnahmen und des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der einzelnen Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

19. Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/11 an Ihr Ressort bzw. die Burghauptmannschaft als nachgeordnete Dienststelle, wonach eine Evaluierung der – mittlerweile sieben Jahre alten – Verhaltensrichtlinien vorzunehmen wäre und dabei spezifische sowie organisatorische (auf das Aufgabengebiet der Burghauptmannschaft abgestimmte) Rahmenbedingungen zu berücksichtigen wären, bereits umgesetzt?

20. Wenn nein, warum nicht?

21. Wenn ja, auf welche Weise? (Bitte um Angabe der konkreten Maßnahmen und des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der einzelnen Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

22. Wenn ja, wann werden Sie das Ergebnis der vom Rechnungshof empfohlenen Evaluierung der Verhaltensrichtlinien bekannt geben? (Bitte um Angabe des Umsetzungszeitrahmens, des Ergebnisses und Art und Ort der Veröffentlichung)

23. Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/11 an Ihr Ressort bzw. die Burghauptmannschaft als nachgeordnete Dienststelle, wonach die Mitarbeiter über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Meldung von Fehlverhalten auch schriftlich zu informieren wären, bereits umgesetzt?

24. Wenn nein, warum nicht?

25. Wenn ja, auf welche Weise? (Bitte um Angabe der konkreten Maßnahmen und des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der einzelnen Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

26. Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/11 an Ihr Ressort bzw. die Burghauptmannschaft als nachgeordnete Dienststelle, wonach so rasch wie möglich die Fertigstellungsanzeige zu erwirken wäre, bereits umgesetzt?

27. Wenn nein, warum nicht?

28. Wenn ja, liegt diese bereits vor und welchen Inhalt hat diese?



[1] Quelle: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/11, Seite 9