13274/J XXV. GP
Eingelangt am 01.06.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl
und weiterer Abgeordneter
an Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien
betreffend Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/11 – Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst; Follow-up-Überprüfung
In der Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/11 zu den bereits vorangegangenen Gebarungsüberprüfung gegenüber der Burghauptmannschaft Österreich und der Österreichischen Galerie Belvedere zur „Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst (21er Haus)“, in welchen der Rechnungshof scharfe Kritik an der Kostenexplosion übte – knapp 30 Millionen Euro statt der geplanten 18 Mio. Euro – hielt der Rechnungshof folgendes fest:
“
„
Der RH überprüfte von April bis Mai 2016 bei der Burghauptmannschaft Österreich und bei der Österreichischen Galerie Belvedere die Umsetzung von Empfehlungen, die er bei der vorangegangenen Gebarungsüberprüfung „Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst abgegeben hatte.
Weiters hatte der RH zur Verstärkung der Wirkung seiner Empfehlungen deren Umsetzungsstand bei den überprüften Stellen nachgefragt. Das Ergebnis dieses Nachfrageverfahrens hatte er in seinem Bericht Reihe Bund 2015/18 veröffentlicht.
Zu dem im September 2016 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die Galerie Belvedere im September 2016, das BKA im Oktober 2016 und das BMWFW im November 2016 Stellung.[1]
Eine Evaluierung, in wie weit das zuständige Ministerium die Empfehlungen des Rechnungshofes inzwischen umgesetzt hat, ist zweckmäßig, da der österreichische Steuerzahler ohnehin schon unter der erdrückenden Steuer- und Abgabenlast leidet und ein Recht darauf hat, dass staatliche Mittel nach den Maßgaben der Transparenz, Effizienz, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit verwaltet werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien nachstehende
ANFRAGE
1. Haben Sie bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/11 an Ihr Ressort bzw. die Burghauptmannschaft als nachgeordnete Dienststelle, wonach so rasch wie möglich die Fertigstellungsanzeige zu erwirken wäre, bereits umgesetzt?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, liegt diese bereits vor und welchen Inhalt hat diese?