13279/J XXV. GP

Eingelangt am 01.06.2017
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln

 

 

Am 16. Mai 2017 berichteten diverse Medien von der Vergewaltigung einer 15-jährigen Jugendlichen im Stadtgebiet von Tulln. Die Tageszeitung „Kurier“ schrieb in ihrer Ausgabe an diesem Tag unter anderem wie folgt: „Laut dem bisherigen Sachverhalt wurde die 15-Jährige am späten Abend auf dem Nachhauseweg in der Nähe des Containerdorfes von drei zum Teil „dunkelhäutigen Männern“ überrascht und in ein Gebüsch geschleppt. Bei dem Martyrium wurde sie mehrmals und anscheinend auch von verschiedenen Männern vergewaltigt. „Sie hat sie eindeutig als Ausländer identifiziert. Die fremde Sprache kannte sie bereits vom oftmaligen Vorbeigehen bei dem Containerdorf“, so ein Ermittler zum KURIER“. Bei dem besagten Containerdorf handelt es sich um eine Asylunterkunft, auf welche sich auch die Ermittlungen der Polizei konzentrieren und dementsprechend von 59 Bewohnern DNA-Proben genommen wurden. Die Ergebnisse dieser Tests werden in zwei Wochen erwartet, dessen ungeachtet zitierte www.noe.orf.at am 16. Mai 2017 den Sprecher der Landespolizeidirektion NÖ, Johann Baumschlager, wie folgt: „Wir vermuten, dass es sich bei den Tätern um Asylwerber handelt“. Schließlich wurden an eben diesem 16. Mai 2017, wie www.noen.at berichtete, zwei tatverdächtige Asylwerber verhaftet.

Besonders bemerkenswert ist, dass dieses grausame Verbrechen bereits im April begangen wurde und der Öffentlichkeit seitens der Behörden erst nahezu ein Monat später bekannt gegeben wurde. Als Begründung dafür wurde vom Sprecher der Landespolizeidirektion NÖ, Johann Baumschlager, gegenüber den Medien angeführt, dass man die erste Phase der Ermittlungen nicht gefährden wollte, in der sich die Täter vor Abgabe der DNA-Probe absetzen hätten können. Dieses Argument polizeitaktischer Natur erweist sich jedoch im gegenständlichen Fall eines schweren Sexualdeliktes als völlig unpassend, da somit Bürgerinnen der Stadt Tulln sowie umliegender Orte den auf freiem Fuß befindlichen Tätern ohne Vorwarnung ausgesetzt wurden. Eine derartige, drastische Erhöhung des Sicherheitsrisikos für Frauen allein aus taktischen Gründen ist nicht hinnehmbar und bedarf umfassender Aufklärung. Genauso wichtig ist es, die Entwicklung von Sexualdelikten in den letzten Jahren im Bundesland Niederösterreich zu betrachten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Sexualstraftaten wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils begangen?

 

2.    Wie hoch war dabei der Anteil von Tätern ohne österreichischer Staatsbürgerschaft jeweils?

 

3.    Warum wurde die Bevölkerung von Tulln und Umgebung nicht sofort nach Aufnahme der Tat gewarnt?

 

4.    Inwiefern wurde die besagte Asylunterkunft einer verstärkten Observierung unterzogen?

 

5.    Wurden auch DNA-Proben Personen abgenommen, welche nicht in dieser Asylunterkunft leben?

 

6.    Stammten alle 59 Männer, welche DNA-Proben abgeben mussten, aus demselben Containerdorf?

 

7.    Welche Präventivmaßnahmen werden getroffen, um derartige Verbrechen zukünftig hintan zu halten?

 

8.    Inwieweit wird das für Sicherheit zuständige Mitglied der Landesregierung von derartigen Straftaten informiert?