13288/J XXV. GP

Eingelangt am 01.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015

 

Der Fahrdienstleister UBER produziert seit seiner Etablierung in Österreich immer häufiger Negativ-Schlagzeilen. Rund 700 Uber-Fahrer soll es laut Medienberichten in Wien bereits geben – für die etablierten Taxiunternehmen ist jeder davon einer zu viel. Uber halte sich nicht an geltende Regeln und verschaffe sich einen Wettbewerbsvorteil, weil sich das Unternehmen und seine Fahrer nicht an die offiziellen Taxitarife halten müssen – so die Vorwürfe.

 

Um den Service UBER nutzen zu können, benötigt man im Wesentlichen die Uber App und eine gültige Kreditkarte (die „Kundenkarte“), die während der Laufzeit an Uber zur Verfügung gestellt wird. Jeder registrierte Kunde verfügt außerdem über ein Kundenkonto, welches online einsehbar ist und auf dem alle bereits erfolgten Uber-Fahrten gesichert und wiederherstellbar sind.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wurden von Ihrem Ressort Kreditkarten für die Benützung von UBER für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung gestellt?

2.    Wenn ja, wie viele Kreditkarten wurden zur Verfügung gestellt?

3.    Nützen Mitarbeiter Ihres Ressort den Fahrdienstleister UBER mit ihrer privaten Kreditkarte?

4.    Wenn ja, werden die Fahrten anschließend im Ressort abgerechnet und um wie viele Fahrten handelt es sich bisher?

5.    Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Mitarbeiter die Uber-Fahrten abrechnen?

6.    Wird die Verwendung der abgerechneten Uber-Fahrten überprüft?

7.    Welche Kosten sind in Ihrem Ressort insgesamt für Uber-Fahrten entstanden? (bitte um genaue Auflistung der Kosten)

8.    Welche Kosten sind in Ihrem Ressort insgesamt für Uber-Fahrten bezogen auf die einzelnen Nutzer

a)      nach Bediensteten des Ressorts entstanden?

b)      nach den jeweiligen Bediensteten des Ministerbüros entstanden?

c)       nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates entstanden?