13294/J XXV. GP

Eingelangt am 06.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Pensionshöhe von Neuzugängen

Das BMASK versorgt die Versicherten mit Jubelmeldungen, dass die Pensionsausgaben zurückgehen. NEOS hat bereits mehrfach ausführlich dargelegt, was die Gründe dafür sind (steigende Querfinanzierungen, höhere Beitragseinnahmen, Aufschübe bei Inanspruchnahme von Pensionen, ...). Gleichzeitig steht fest, dass die Phänomene, die zur gegenwärtigen Kostensenkung beitragen, nicht langfristig anhalten werden und dementsprechend in einem sehr geringen Umfang zur Kostendämpfung und praktisch gar nicht langfristigen Finanzierbarkeit beitragen können.

Das größte zukünftige Problem des Pensionssystems führt der Sozialbericht besonders gut vor Augen: die sinkenden Pensionshöhen von neu zuerkannten Pensionen. Im Jahre 2015 sank die Höhe der neuzuerkannten Alterspensionen um ganze 5% (im Vergleich zum Vorjahr). Bei Männern sanken sie um 5,2% bei Frauen um 3,5%. Interessanterweise liefert hier das Sozialministerium in seinem jährlich veröffentlichten Factsheet zu Pensionen (https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/8/0/CH3434/CMS1469602792256/fact_sheet_juli_2016.pdf) andere Zahlen, die aber genauso die Problematik vergleichen. Die Nettoersatzrate sank laut diesen Angaben für Direktpensionen von 79% (2014) um 1,2 Prozentpunkte auf 77,8% (2015). Auch wenn diese Reduktionen - unabhängig vom Ausmaß - kontinuierlich stattfinden, kann nicht über die langfristige Dynamik hinweggetäuscht werden, die immer niedriger Pensionen, schlechter finanzielle Absicherung im Alter, Altersarmut und vor allem eine Unangemessenheit der Pensionshöhen mit sich bringen. Damit ist vor allem klar, dass das Versprechen angemessener Pensionen nicht gehalten werden kann, wenn nicht das Pensionsantrittsalter angehoben wird. Nur mit einer Anhebung des Pensionsantrittsalters können Versicherte länger - und höhere - Beiträge einzahlen und dadurch ihre Pension erhöhen. Das verhindert dieses System aber und macht es damit langfristig unfinanzierbar UND gleichzeitig bringt es eine schlechtere Absicherung vor Altersarmut. Das BMASK nimmt diese schlechtere Alterssicherung in Kauf.

Jedenfalls spannend  ist in diesem Zusammenhang die theoretische Berechnung des Sozialministeriums auf Seite 68 des Sozialberichts: Im Standardfall soll die Ersatzrate im Jahre 2053 mit dem aktuellen Pensionsrecht 71,2% betragen - das ist ein Minus gegenüber der durchschnittlichen Ersatzrate 2015 von über 10%. Außerdem ist der angenommene Standardfall (durchgehende Beschäftigung von 25 bis 65 Jahre, ohne Unterbrechung und mit Durchschnittsgehalt) bereits jetzt eher die Ausnahme als die Regel, insbesondere bei Frauen. Es ist also anzunehmen, dass die Einbußen ohne steigendes gesetzliches Pensionsantrittsalter weit größer ausfallen werden, als sie hier ausgewiesen werden.

Damit bleibt aber vor allem die Frage offen, wie sich die durchschnittlichen Pensionshöhen von Neuzugängen in die Pension tatsächlich entwickelt haben.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hoch war die durchschnittliche Alterspension von Pensionsneuzugängen jährlich seit 2008? (insgesamt und getrennt nach Geschlechtern)

2.    Wie hoch war die durchschnittliche Invaliditätspension von Pensionsneuzugängen jährlich seit 2008? (insgesamt und getrennt nach Geschlechtern)

3.    Wie hoch war die durchschnittliche Direktpension von Pensionsneuzugängen jährlich seit 2008? (insgesamt getrennt nach Geschlechtern)

4.    Wie hoch war die durchschnittliche Alterspension an alle Pensionsbezieher_innen jährlich seit 2008? (insgesamt und getrennt nach Geschlechtern)

5.    Wie hoch war die durchschnittliche Invaliditätspension an alle Pensionsbezieher_innen jährlich seit 2008? (insgesamt und getrennt nach Geschlechtern)

6.    Wie hoch war die durchschnittliche Direktpension an alle Pensionsbezieher_innen jährlich seit 2008? (insgesamt und getrennt nach Geschlechtern)

7.    Wie entwickelte sich die durchschnittliche Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung jährlich seit 2008? (insgesamt und getrennt nach Geschlechtern)