13296/J XXV. GP

Eingelangt am 06.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Beamtenpensionshöhen von Neuzugängen

 

Beamtenpensionen (Ruhebezüge) für Beamte der Hoheitsverwaltung liegen laut Budgetvoranschlag im Durchschnitt bei 3.065 Euro monatlich, was fast der monatlichen Höchstpension von ASVG-Versicherten entspricht. Gerade bei bestehenden Bezügen zeigen sich enorme Unterschiede zwischen der Altersversorgung von Beamten- und ASVG-Pensionen.

Die Höhe von ASVG-Pensionsneupensionen sinkt seit Jahren kontinuierlich, was einerseits auf die längeren Durchrechnungszeiträume, andererseits aber auch auf das stagnierende Pensionsantrittsalter zurückzuführen ist. Bei Beamten kommt das Pensionskonto und dementsprechende Pensionsberechnungsarten noch nicht zu tragen. Im Jahre 2015 sank die Höhe der neuzuerkannten Alterspensionen um ganze 5% (im Vergleich zum Vorjahr). Bei Männern sanken sie um 5,2% bei Frauen um 3,5%. Interessanterweise liefert hier das Sozialministerium in seinem jährlich veröffentlichten Factsheet zu Pensionen (https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/8/0/CH3434/CMS1469602792256/fact_sheet_juli_2016.pdf) andere Zahlen, die aber genauso die Problematik vergleichen. Die Nettoersatzrate sank laut diesen Angaben für Direktpensionen von 79% (2014) um 1,2 Prozentpunkte auf 77,8% (2015).

Fraglich ist, ob eine solche Entwicklung auch bei Ruhebezügen von Beamten zu beobachten ist, oder ob diesen durch die spätere Systemumstellung abermals unnötige Privilegien erhalten bleiben.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die neuzuerkannten durchschnittlichen Ruhebezüge jeweils jährlich seit 2008 für Beamte

a.    der Hoheitsverwaltung

b.    von Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz

c.    bei den ÖBB

d.    als Landeslehrer_innen (nach Bundesland)?