13297/J XXV. GP
Eingelangt am 07.06.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Gerhard Schmid
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Haftung für durch Flüchtlinge verursachte Schäden
Mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Fremden kommt es vermehrt zu Schadensfällen, welche durch Asylwerber, Asylberechtigte, Geduldete, etc. verursacht bzw. teils vorsätzlich herbeigeführt werden.
Nachdem diese Personengruppen nur in den seltensten Fällen haftpflichtversichert sind, bleiben Geschädigte fast immer auf den ihnen zugefügten Schäden sitzen.
Als jüngstes – auch medial berichtetes – Beispiel, ist ein Fall aus Salzburg anzusprechen, wo unlängst ein Flüchtling - zum Erreichen seiner Abschiebung - parkende Kraftfahrzeuge vorsätzlich und nicht unerheblich beschädigte. Fahrzeughalter ohne entsprechende Kaskoversicherung, wurden nicht entschädigt. In einem anderen Fall in Salzburg, wurde ein Fahrrad von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestohlen und massiv beschädigt. Der mindestrentenbeziehende Fahrradeigentümer wurde auch in diesem Fall weder von den Verursachern, noch von den für die Minderjährigen verantwortlichen NGOs entschädigt.
Besonders gravierend stellt sich die Frage der Entschädigung hinsichtlich Personenschäden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage