13297/J XXV. GP

Eingelangt am 07.06.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Haftung für durch Flüchtlinge verursachte Schäden

 

 

Mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Fremden kommt es vermehrt zu Schadensfällen, welche durch Asylwerber, Asylberechtigte, Geduldete, etc. verursacht bzw. teils vorsätzlich herbeigeführt werden.

Nachdem diese Personengruppen nur in den seltensten Fällen haftpflichtversichert sind, bleiben Geschädigte fast immer auf den ihnen zugefügten Schäden sitzen.

 

Als jüngstes – auch medial berichtetes – Beispiel, ist ein Fall aus Salzburg anzusprechen, wo unlängst ein Flüchtling - zum Erreichen seiner Abschiebung - parkende Kraftfahrzeuge vorsätzlich und nicht unerheblich beschädigte. Fahrzeughalter ohne entsprechende Kaskoversicherung, wurden nicht entschädigt. In einem anderen Fall in Salzburg, wurde ein Fahrrad von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestohlen und massiv beschädigt. Der mindestrentenbeziehende Fahrradeigentümer wurde auch in diesem Fall weder von den Verursachern, noch von den für die Minderjährigen verantwortlichen NGOs entschädigt.

Besonders gravierend stellt sich die Frage der Entschädigung hinsichtlich Personenschäden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wer kommt für Schäden auf, welche durch Flüchtling, asylberechtigte-, asylwerbende-, geduldete Fremde, etc. verursacht werden/wurden?
  2. Wer kommt für Schäden auf, welche durch Flüchtling, asylberechtigte-, asylwerbende-, geduldete Fremde, etc. vorsätzlich verursacht werden/wurden?
  3. Wer haftet für Schäden, welche durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verursacht werden/wurden?
  4. Wurde unversicherten Flüchtlingen (asylwerbende, -berechtigte, geduldete, etc.) jemals ein finanzieller Bezug, Bar- bzw. Sachvermögen, zur Schadenswiedergutmachung gepfändet?
  5. Wenn ja, wann, wie oft, sowie in welcher jeweiligen Höhe?
  6. Wenn ja, welche Bezüge, Bar- bzw. Sachvermögen?
  7. Wenn nein, warum nicht?